Blog

Häusliche Gewalt und das Recht: Was Sie tun können und wo Sie Hilfe finden

Lesezeit 9 min
PDF herunterladen

Sprache

PDF herunterladen PDF · 465 kB · 5 Seiten

A4 mit Titelblatt und Impressum – zum Drucken oder Weiterleiten.

Diesen Artikel liest vielleicht gerade jemand, der sich in einer schweren Lage befindet. Jemand, der Angst hat und nicht weiß, ob das, was er erlebt, „ernst genug" ist, um Hilfe zu suchen. Es ist ernst genug. Und es gibt konkrete Schritte, die Sie unternehmen können.

Wenn Sie jetzt in Gefahr sind, lesen Sie nicht weiter, sondern rufen Sie die 158 (Polizei) oder die 112 an.

Was häusliche Gewalt nach dem Gesetz ist

Seit dem 1. Juli 2025 hat das tschechische Recht eine gesetzliche Definition der häuslichen Gewalt (§ 3021 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, občanský zákoník, in der Fassung des Gesetzes Nr. 78/2025 Sb.). Häusliche Gewalt ist gewalttätiges Verhalten in jeder Form, bei dem in der Regel Macht oder eine ungleiche Stellung missbraucht wird und durch das

  • in die körperliche Integrität des Opfers eingegriffen wurde oder eingegriffen werden sollte,
  • wiederholt oder schwerwiegend in seine seelische Integrität, Freiheit, Würde, Ehre oder Privatsphäre eingegriffen wurde oder eingegriffen werden sollte,
  • seine Fähigkeit, die Grundbedürfnisse für sich oder seinen Haushalt zu decken, ernsthaft gefährdet oder beeinträchtigt wurde.

In der Praxis heißt das: Neben Schlagen, Würgen oder sexueller Gewalt gehören dazu auch ständiges Demütigen, Einschüchtern, die Kontrolle über Wege und Telefon, die Isolation von nahestehenden Menschen oder das Vorenthalten von Geld für Essen und Miete. Gewalt muss keine blauen Flecken hinterlassen.

Sie müssen nicht zusammenwohnen. Opfer kann sein, wer mit der gewalttätigen Person in einem gemeinsamen Haushalt lebt oder gelebt hat, aber auch eine nahestehende oder früher nahestehende Person (etwa ein ehemaliger Partner), ein Elternteil eines gemeinsamen Kindes oder jemand, mit dem die gewalttätige Person die elterliche Verantwortung ausübt. Geschützt sind also auch geschiedene Eltern, bei denen die Kinder abwechselnd leben.

Wegweisung: sofortiger Schutz

Die Polizei kann die gewalttätige Person aus der gemeinsamen Wohnung wegweisen (vykázání). Die Wegweisung dauert 14 Tage, und die weggewiesene Person kann sie nicht selbst aufheben. In dieser Zeit darf sie weder in die Wohnung noch in deren Umgebung zurückkehren, und sie darf Sie weder kontaktieren noch mit Ihnen zusammentreffen.

So läuft es ab: Sie rufen die Polizei, die vor Ort beurteilt, was geschehen ist und ob mit einem weiteren Angriff begründet zu rechnen ist. Ihre Zustimmung ist keine Voraussetzung, und Sie müssen keine Strafanzeige erstatten. Die weggewiesene Person darf persönliche Sachen und Ausweise mitnehmen, gibt die Schlüssel ab und muss gehen.

Die Polizei informiert über die Wegweisung ein Interventionszentrum, das sich von sich aus bei Ihnen meldet und rechtliche, psychologische und praktische Hilfe anbietet.

Einstweilige Maßnahme: längerer Schutz über das Gericht

An die Wegweisung kann sich eine einstweilige Maßnahme zum Schutz vor häuslicher Gewalt (předběžné opatření) anschließen. Den Antrag stellen Sie beim Bezirksgericht Ihres Wohnorts. Das Gericht entscheidet darüber innerhalb von 48 Stunden, ohne mündliche Verhandlung.

Stellen Sie den Antrag noch während der vierzehntägigen Wegweisung, verlängert sich die Wegweisung, bis das Gericht rechtskräftig über den Antrag entschieden hat. Zwischen Wegweisung und gerichtlichem Schutz entsteht so keine Lücke.

Das Gericht kann der gewalttätigen Person insbesondere auferlegen,

  • die gemeinsame Wohnung zu verlassen und weder in sie noch in ihre Umgebung zurückzukehren,
  • sich Ihnen nicht zu nähern und sich nicht in Ihrer Umgebung aufzuhalten,
  • keinen Kontakt zu Ihnen aufzunehmen,
  • Sie nicht zu verfolgen und nicht anderweitig zu belästigen.

Die einstweilige Maßnahme gilt einen Monat. Beantragen Sie vor ihrem Ablauf eine Verlängerung, gilt sie weiter, bis das Gericht entschieden hat. Insgesamt kann sie bis zu sechs Monate gelten. Den Antrag können Sie selbst stellen; dabei helfen Ihnen ein Interventionszentrum oder ein Anwalt.

Zwei Dinge werden oft verwechselt:

  • Es handelt sich nicht um eine „vorläufige Entscheidung" (prozatímní rozhodnutí). Das ist seit 2026 das Instrument zur Regelung der Betreuung von Kindern und des Umgangs mit ihnen, und das Gericht erlässt es erst, nachdem sich alle zum Antrag geäußert haben, auch der andere Elternteil. Der Schutz vor Gewalt läuft schneller und auf einem eigenen Weg.
  • Voraussetzung ist nicht, dass das Zusammenleben „unerträglich" ist. So lautete das alte Kriterium. Seit Juli 2025 prüft das Gericht, ob das Verhalten die Merkmale häuslicher Gewalt nach der neuen Definition aufweist oder ob es sich um unerwünschte Nachstellung oder Belästigung handelt. Das tschechische Verfassungsgericht hob im April 2026 die Entscheidung eines Kreisgerichts auf, das noch die alte Fassung angewendet hatte (Erkenntnis Az. II. ÚS 90/26; ein Erkenntnis, tschechisch nález, ist eine Sachentscheidung des Verfassungsgerichts). Beschreiben Sie im Antrag deshalb konkretes Verhalten und knüpfen Sie es an die neue Definition an.

Die strafrechtliche Seite

Häusliche Gewalt kann eine ganze Reihe von Straftaten erfüllen. Am häufigsten:

  • Misshandlung einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person (§ 199 des tschechischen Strafgesetzbuchs): Grundstrafrahmen sechs Monate bis vier Jahre, bei besonders roher Begehung, schwerer Gesundheitsschädigung oder längerer Dauer zwei bis acht Jahre, in den schwersten Fällen bis zu zwölf Jahre,
  • Körperverletzung, wenn es zu Verletzungen kommt,
  • gefährliche Drohung und Nachstellung (nebezpečné pronásledování),
  • Vergewaltigung, auch in der Ehe oder Partnerschaft,
  • Freiheitsbeschränkung.

Eine Strafanzeige können Sie mündlich oder schriftlich bei jeder Polizeidienststelle oder bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Was danach mit ihr geschieht, beschreibe ich im Artikel Strafanzeige – was passiert, wenn jemand eine gegen Sie erstattet.

Eine Strafanzeige gegen den Partner oder ein Familienmitglied zu erstatten, ist eine sehr schwere Entscheidung, und niemand zwingt Sie dazu. Wegweisung und einstweilige Maßnahme hängen nicht davon ab.

Häusliche Gewalt und Scheidung, Kinder, Vermögen

Häusliche Gewalt wirkt sich auch außerhalb des Strafverfahrens aus.

  • Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens der Ehegatten: Das Gericht berücksichtigt, dass ein Ehegatte gegenüber dem anderen häusliche Gewalt oder eine Tat mit dem Charakter einer vorsätzlichen Straftat begangen hat (§ 742 Abs. 1 Buchst. g des Bürgerlichen Gesetzbuchs).
  • Mediation: Das Gericht darf kein erstes Treffen mit einem Mediator anordnen, solange eine einstweilige Maßnahme gegen häusliche Gewalt besteht oder ein Strafverfahren läuft, etwa wegen Misshandlung, Körperverletzung oder gefährlicher Drohung gegenüber dem anderen Beteiligten (§ 100 Abs. 3 der tschechischen Zivilprozessordnung). Ein gemeinsames Gespräch mit der gewalttätigen Person soll keine Bedingung für irgendetwas sein.
  • Betreuung der Kinder: Gewalt zwischen den Eltern ist auch für Entscheidungen über Kinder erheblich, die sie miterlebt haben. Was das Gericht im Kindschaftsverfahren (opatrovnické řízení) prüft, erläutere ich im Artikel Streit um die Kinder – was Eltern wissen müssen.

Wo Sie Hilfe finden

  • Polizei der Tschechischen Republik: 158, Notruf 112. Bei akuter Gefahr sofort anrufen.
  • Hilfetelefon für Opfer von Straftaten und häuslicher Gewalt: 116 006, rund um die Uhr und kostenlos. Betrieben wird es vom Verein Bílý kruh bezpečí („Weißer Kreis der Sicherheit", bkb.cz).
  • ROSA – centrum pro ženy (Zentrum für Frauen): 116 016, rund um die Uhr und kostenlos, Krisenhilfe für Frauen, die häusliche Gewalt erleben, einschließlich Schutzunterkunft (rosacentrum.cz).
  • Interventionszentren gibt es in jeder Region. Nach einer Wegweisung melden sie sich von selbst, Sie können sich aber jederzeit auch ohne Wegweisung an sie wenden.

Brauchen Sie Hilfe in einer anderen Sprache, kann Ihnen die Hotline 116 006 diese vermitteln. Europäische Kontakte bündeln das Netzwerk Women Against Violence Europe (WAVE) und Victim Support Europe.

Wenn es nicht schwarz-weiß ist

Häusliche Gewalt sieht selten aus wie im Lehrbuch. Vielleicht fürchten Sie, dass Ihnen niemand glaubt. Vielleicht haben Sie das Gefühl, selbst schuld zu sein, oder Sie sind finanziell von Ihrem Partner abhängig und haben Angst, was mit den Kindern wird.

Keine dieser Sorgen nimmt Ihnen das Recht auf Schutz.

Ein Anwalt hilft Ihnen zu klären, was sinnvoll ist: Wegweisung, einstweilige Maßnahme, Scheidung, Regelung der Betreuung der Kinder. ROSA oder Bílý kruh bezpečí helfen auch ohne Geld und ohne dass Sie sofort Strafanzeige erstatten müssen.

Wenn Sie sich in diesem Artikel wiedererkennen, rufen Sie die 116 006 oder die 116 016 an. Sie müssen noch nicht wissen, was Sie wollen. Es genügt zu sagen, was passiert.

Brauchen Sie rechtliche Hilfe in einer sensiblen familiären Situation und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Im Familienrecht wie im Strafrecht arbeite ich diskret und ohne über meine Mandanten zu urteilen. Nehmen Sie Kontakt auf – auch nur für ein erstes Orientierungsgespräch.

Häufige Fragen

Muss ich mit der gewalttätigen Person zusammenwohnen, damit es als häusliche Gewalt gilt?

Nein. Opfer kann auch eine früher nahestehende Person wie ein ehemaliger Partner sein, ein Elternteil eines gemeinsamen Kindes oder jemand, mit dem die gewalttätige Person die elterliche Verantwortung ausübt (§ 3021 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Was passiert, wenn ich die einstweilige Maßnahme noch während der Wegweisung beantrage?

Die Wegweisung verlängert sich, bis das Gericht rechtskräftig über den Antrag entschieden hat. Zwischen Wegweisung und gerichtlichem Schutz entsteht so keine Lücke.

Was kann das Gericht der gewalttätigen Person mit einer einstweiligen Maßnahme auferlegen?

Insbesondere, die gemeinsame Wohnung zu verlassen und weder in sie noch in ihre Umgebung zurückzukehren, sich dem Opfer nicht zu nähern, keinen Kontakt aufzunehmen und es nicht zu verfolgen oder anderweitig zu belästigen.

Muss ich Strafanzeige erstatten, um vor häuslicher Gewalt geschützt zu werden?

Nein. Wegweisung und einstweilige Maßnahme hängen nicht von einer Strafanzeige ab. Wollen Sie Anzeige erstatten, geht das mündlich oder schriftlich bei jeder Polizeidienststelle oder bei der Staatsanwaltschaft.

Welche Strafe droht für Misshandlung einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person?

Der Grundstrafrahmen beträgt sechs Monate bis vier Jahre (§ 199 des tschechischen Strafgesetzbuchs). Bei besonders roher Begehung, schwerer Gesundheitsschädigung oder längerer Dauer sind es zwei bis acht Jahre, in den schwersten Fällen bis zu zwölf Jahre.

Muss das Zusammenleben unerträglich sein, damit das Gericht eine einstweilige Maßnahme erlässt?

Nein. Das war das alte Kriterium; seit Juli 2025 prüft das Gericht, ob das Verhalten die Merkmale häuslicher Gewalt nach der neuen Definition aufweist. Das Verfassungsgericht hob eine Entscheidung auf, die noch die alte Fassung angewendet hatte (Erkenntnis II. ÚS 90/26).

Dieser Artikel wurde am 17. September 2026 anhand der zu diesem Tag geltenden Gesetze aktualisiert. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Stehen Sie vor einer Situation, die
die richtige rechtliche Lösung erfordert?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Im ersten Gespräch geht es immer darum, Ihre Situation zu verstehen, nicht darum, etwas zu verkaufen.

  • 10–15 Minuten · kostenlos
  • Preis im Voraus
  • Unverbindlich

Unsere Rechtsdienstleistungen unterliegen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht anders vereinbart.