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Einvernehmliche vs. streitige Scheidung: Was ist schneller, günstiger und weniger belastend

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Wenn eine Ehe zerbricht, wollen die meisten Menschen vor allem, dass es vorbei ist. Schnell, ohne weitere Verletzungen und mit möglichst wenig Schaden. Deshalb beginnt fast jedes erste Gespräch mit derselben Frage: „Geht das einvernehmlich, oder wird es streitig?"

Das hängt davon ab, worauf Sie sich einigen können. Seit Januar 2026 gilt in Tschechien eine Familienrechtsnovelle, die beide Arten der Scheidung verändert hat. Einen Gesamtüberblick über die Änderungen finden Sie im Artikel Was sich im Familienrecht seit Januar 2026 geändert hat. Hier geht es darum, was das für Ihre Wahl bedeutet.

Einvernehmliche Scheidung: wenn Sie sich einigen

Die frühere „unstreitige Scheidung" wurde durch die einvernehmliche Scheidung (smluvený rozvod, wörtlich „vereinbarte Scheidung") ersetzt. Die Bedingung, dass die Ehegatten seit mindestens sechs Monaten getrennt leben, ist weggefallen.

Für die einvernehmliche Scheidung muss Folgendes erfüllt sein:

  • Die Ehe hat mindestens ein Jahr bestanden, gerechnet bis zum Tag der Antragstellung.
  • Kinder: Haben Sie ein minderjähriges Kind, haben Sie sich über seine Betreuung und den Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung geeinigt, und das Gericht hat diese Vereinbarung genehmigt. Das Gericht prüft die Vereinbarung am Interesse des Kindes, nicht nur daran, dass beide sie unterschrieben haben.
  • Vermögen und Wohnen: Sie haben eine schriftliche Vereinbarung über die Aufteilung des Vermögens und über das Wohnen, gegebenenfalls auch über den Unterhalt zwischen Ihnen beiden. Die Unterschriften müssen amtlich beglaubigt sein.

Die Gerichtsgebühr für die einvernehmliche Scheidung beträgt 2.000 CZK (rund 80 EUR). Sind die Vereinbarungen vollständig und hat das Gericht keine Einwände gegen die Betreuungsregelung, ist das Verfahren meist kurz.

Der größte Vorteil: Das Gericht ermittelt nicht, warum die Ehe gescheitert ist. Es genügt die übereinstimmende Erklärung beider Ehegatten, dass die Ehe zerrüttet ist und sie die Scheidung wollen. Gegenseitige Vorwürfe vor fremden Menschen entfallen.

Streitige Scheidung: wenn eine Einigung nicht möglich ist

Manchmal lässt sich keine Einigung finden. Die Emotionen sind zu stark, die Positionen liegen zu weit auseinander, oder einer der Ehegatten will die Scheidung nicht. Ein Versagen ist das nicht.

Bei der streitigen Scheidung stellt das Gericht fest, ob die Ehe tief, dauerhaft und unheilbar zerrüttet ist. Die Ursachen der Zerrüttung prüft es grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme gilt, wenn sich der Ehegatte, der den Antrag nicht gestellt hat, damit verteidigt, dass er an der Zerrüttung überwiegend keinen Anteil hatte, ihm die Scheidung einen besonders schweren Nachteil zufügen würde und außergewöhnliche Umstände für den Erhalt der Ehe sprechen. Diese Verteidigung hilft allerdings nicht, wenn die Ehegatten seit mindestens drei Jahren nicht mehr zusammenleben. Das Gericht scheidet die Ehe auch dann nicht, wenn die Scheidung aus besonderen Gründen dem Interesse eines minderjährigen Kindes widerspräche (§ 755 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Die Gerichtsgebühr beträgt 5.000 CZK (rund 200 EUR). Hinzu kommen die Anwaltskosten, die mit der Komplexität des Vermögens und des Streits um die Kinder steigen.

Die Scheidung selbst kann relativ schnell gehen. Streitigkeiten über Kinder und Vermögen können sich aber über Monate oder Jahre hinziehen, und damit sollte man von Anfang an rechnen.

Für Verfahren, die vor dem 1. Januar 2026 eingeleitet wurden, richten sich die Gebühren nach der früheren Regelung.

Kinder: Scheidung und Betreuung in einem Verfahren

Haben die Ehegatten ein minderjähriges Kind, verbindet das Gesetz das Scheidungsverfahren mit dem Verfahren über die Regelung der Verhältnisse des Kindes. Das Gericht scheidet die Ehe nicht, solange es nicht über das Kind entschieden hat. Und das Scheidungsurteil wird frühestens zusammen mit der Entscheidung über Betreuung und Unterhalt rechtskräftig. Legt einer der Eltern gegen die Betreuungsregelung Berufung ein, besteht die Ehe bis dahin fort.

Für Eltern heißt das: Ohne geklärte Verhältnisse der Kinder gibt es keine Scheidung. Was das Gericht im Verfahren über die Betreuung prüft, erläutere ich im Artikel Streit um die Kinder – was Eltern wissen müssen, die Regeln zum Unterhalt im Artikel Unterhalt nach der Novelle 2026.

Welcher Weg der richtige für Sie ist

Keine Anleitung ersetzt eine Beratung, zur groben Orientierung gilt aber:

Sind Sie sich bei den Kindern, beim Vermögen und beim Wohnen einig? Dann ist die einvernehmliche Scheidung schneller, günstiger und schonender. Denken Sie daran, dass die Vermögensvereinbarung amtlich beglaubigte Unterschriften braucht.

Einig bei den Kindern, aber nicht beim Vermögen? Versuchen Sie es mit Mediation oder mit Verhandlungen über die Anwälte. Gelingt eine Einigung, bleibt die einvernehmliche Scheidung weiterhin möglich. Die Vereinbarung muss nicht im absoluten Sinn „gerecht" sein. Sie muss so sein, dass Sie beide damit leben können.

Einig in fast nichts? Dann steht Ihnen ein streitiges Verfahren bevor. Auch dort lohnt es sich aber, Teileinigungen zu suchen. Jeder geklärte Punkt verkürzt das Verfahren und senkt die Kosten.

Mediation

Mediation ist weder Therapie noch Kapitulation. Sie ist ein strukturiertes Gespräch mit einer neutralen Vermittlungsperson mit dem Ziel einer Lösung, mit der beide Seiten leben können. Am meisten hilft sie dort, wo Eltern für ihr Kind eine gute Lösung wollen, sich aber allein nicht auf deren Gestalt einigen können.

Das Gericht kann eine Mediation empfehlen und ein erstes Treffen mit einem eingetragenen Mediator im Umfang von drei Stunden anordnen. Es darf das aber nicht anordnen, solange eine einstweilige Maßnahme zum Schutz vor häuslicher Gewalt besteht oder ein Strafverfahren läuft, zum Beispiel wegen Misshandlung oder gefährlicher Drohung gegenüber dem anderen Ehegatten. Wo Gewalt im Spiel ist, gehört Mediation nicht hin. Mehr dazu im Artikel Häusliche Gewalt und das Recht.

Allgemeinere Überlegungen dazu, wann vor Gericht und wann in die Mediation, hat mein Kollege Jan geschrieben. Für Familienstreitigkeiten gilt dieselbe Logik, nur emotional aufgeladener.

Die bessere Scheidung gibt es nicht

Die einvernehmliche Scheidung ist einfacher, günstiger und schneller. Aber nur, wenn die Vereinbarung wirklich den Willen beider widerspiegelt und die Kinder schützt. Eine Vereinbarung, die einer unter Druck unterschrieben hat, ist keine gute, und sie landet oft wieder vor Gericht.

Die streitige Scheidung ist anstrengender. Manchmal ist sie aber der einzige Weg, sich selbst oder das Kind zu schützen.

Wenn es Raum für eine Einigung gibt, nutzen Sie ihn. Wenn nicht, haben Sie keine Angst vor dem streitigen Verfahren, gehen Sie nur nicht unvorbereitet hinein.

Denken Sie über eine Scheidung nach und wissen nicht, welcher Weg für Sie der richtige ist? Im Familienrecht begleite ich Sie sowohl im einvernehmlichen als auch im streitigen Szenario, und wir klären, wo sich Verhandeln lohnt und wo Sie sich wehren sollten. Nehmen Sie Kontakt auf für eine Erstberatung.

Häufige Fragen

Prüft das Gericht bei der einvernehmlichen Scheidung, warum die Ehe gescheitert ist?

Nein. Es genügt die übereinstimmende Erklärung beider Ehegatten, dass die Ehe zerrüttet ist und sie die Scheidung wollen.

Genehmigt das Gericht eine Vereinbarung über die Kinder automatisch, wenn beide Eltern sie unterschrieben haben?

Nein. Das Gericht prüft die Vereinbarung über Betreuung und Unterhalt am Interesse des Kindes, nicht nur daran, dass beide sie unterschrieben haben.

Kann sich ein Ehegatte, der die Scheidung nicht will, vor Gericht dagegen wehren?

Nur ausnahmsweise. Er kann geltend machen, dass er an der Zerrüttung überwiegend keinen Anteil hatte, ihm die Scheidung einen besonders schweren Nachteil zufügen würde und außergewöhnliche Umstände für den Erhalt der Ehe sprechen. Das hilft allerdings nicht, wenn die Ehegatten seit mindestens drei Jahren nicht mehr zusammenleben. Einer Scheidung steht außerdem entgegen, wenn sie aus besonderen Gründen dem Interesse eines minderjährigen Kindes widerspräche.

Wie lange dauert eine streitige Scheidung?

Die Scheidung selbst kann relativ schnell gehen. Streitigkeiten über Kinder und Vermögen können sich aber über Monate oder Jahre hinziehen, und damit sollte man von Anfang an rechnen.

Was tun, wenn wir uns bei den Kindern einig sind, aber nicht beim Vermögen?

Versuchen Sie es mit Mediation oder mit Verhandlungen über die Anwälte. Gelingt eine Einigung, bleibt die einvernehmliche Scheidung weiterhin möglich.

Kann das Gericht bei einer Scheidung eine Mediation anordnen?

Es kann ein erstes Treffen mit einem eingetragenen Mediator im Umfang von drei Stunden anordnen. Das darf es nicht, solange eine einstweilige Maßnahme zum Schutz vor häuslicher Gewalt besteht oder ein Strafverfahren läuft, zum Beispiel wegen Misshandlung oder gefährlicher Drohung gegenüber dem anderen Ehegatten.

Dieser Artikel wurde am 17. September 2026 anhand der zu diesem Tag geltenden Gesetze aktualisiert. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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