Die Wechselbetreuung hat ein paar Jahre funktioniert. Eine Woche beim einen, eine Woche beim anderen, und weil alles „halbe-halbe“ war, haben Sie vereinbart, dass keiner dem anderen Unterhalt zahlt. Dann ist etwas zerbrochen. Das Kind blieb immer länger bei Ihnen, hat seine Schulsachen zu Ihnen gebracht und fährt zum anderen Elternteil nur noch am Wochenende, wenn überhaupt. Der andere Elternteil zahlt weiterhin nichts, denn „so hatten wir es doch vereinbart“.
Mit dieser Situation kommen Eltern oft zu mir. Das Ende der Wechselbetreuung gehört zu den häufigsten Gründen für einen Unterhaltsstreit. Die kurze Antwort: Sie können Unterhalt auch rückwirkend verlangen, höchstens aber für drei Jahre vor Einreichung des Antrags. Ab welchem Tag genau, hängt vor allem davon ab, ob ein Gericht Ihre Vereinbarung genehmigt hat. Wie viel es wird, hängt von den Einkünften beider Eltern ab und davon, was der andere Elternteil in der Zwischenzeit selbst für das Kind bezahlt hat.
Wie das Gericht den Unterhalt allgemein bemisst, beschreibe ich im Artikel Unterhalt nach der Novelle 2026: Wie viel, wie lange und was tun, wenn nicht gezahlt wird.
¶ Die alte Vereinbarung gilt für die alten Verhältnisse
Eine Vereinbarung „ohne Unterhalt“ beruht darauf, dass sich beide Eltern etwa gleich viel um das Kind kümmern und jeder bezahlt, was das Kind in der Zeit bei ihm braucht. Sobald das Kind bei einem von ihnen lebt, fällt diese Voraussetzung weg. Das Gesetz sieht das vor. Ändern sich die Verhältnisse und einigen sich die Eltern nicht, entscheidet das Gericht neu über die Betreuung und den Unterhalt, und zwar auch ohne Antrag (§ 909 und § 923 Abs. 1 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, občanský zákoník, § 475 des Gesetzes über besondere gerichtliche Verfahren).
Es kommt aber darauf an, welche Vereinbarung Sie haben. Hat das Gericht sie genehmigt, hat es das durch Urteil getan; dieses Urteil ist vollstreckbar, und das Gericht ändert es, wenn sich die Verhältnisse ändern. Eine Vereinbarung nur zwischen den Eltern ist keine gerichtliche Entscheidung. Sobald Sie sich über den Unterhalt nicht mehr einig sind, setzt das Gericht ihn nach den allgemeinen Regeln fest (§ 919 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), unter Umständen auch für die Zeit, in der die Betreuung noch funktionierte.
Aus einer Vereinbarung, die das Gericht nicht genehmigt hat, ist weder die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher (exekuce) noch die gerichtliche Vollstreckung möglich. Sie brauchen einen Vollstreckungstitel, beim Unterhalt für ein minderjähriges Kind typischerweise ein Urteil, mit dem das Gericht die Vereinbarung genehmigt oder den Unterhalt festgesetzt hat (§ 40 Abs. 1 der tschechischen Exekutionsordnung, § 251 der tschechischen Zivilprozessordnung). Ohne ihn bekommen Sie auch keinen Ersatzunterhalt vom Arbeitsamt (Úřad práce), denn dieser setzt voraus, dass der Unterhalt bereits durch einen Gerichtsvollzieher oder das Gericht vollstreckt wird (§ 3 des tschechischen Gesetzes über den Ersatzunterhalt). Mehr dazu im Artikel Unterhalt nach der Novelle 2026.
Im Übrigen schloss auch eine gleichmäßige Betreuung Unterhalt nie aus. Das tschechische Verfassungsgericht hat im Erkenntnis Az. III. ÚS 1952/25 vom 12. Februar 2026 daran erinnert, dass Unterhalt ein Einkommen des Kindes ist und den Lebensstandard der Eltern widerspiegeln soll (ein Erkenntnis, tschechisch nález, ist eine Sachentscheidung des Verfassungsgerichts). Er kann deshalb auch bei Betreuung zu gleichen Teilen festgesetzt werden. Mehr dazu im Artikel „Ich habe nichts, wovon ich zahlen könnte.“ Unterhalt, wenn der andere Elternteil behauptet, nichts zu haben.
¶ Wie weit zurück
Unterhalt kann ab dem Tag der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens zugesprochen werden, bei Kindern auch für höchstens drei Jahre vor diesem Tag (§ 922 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Eingeleitet ist das Verfahren an dem Tag, an dem der Antrag bei Gericht eingeht (§ 82 Abs. 1 der Zivilprozessordnung). Rückwirkend ändern lässt sich der Unterhalt auch dort, wo das Gericht schon früher über ihn entschieden hat. In dem Fall, über den das Verfassungsgericht im Erkenntnis Az. II. ÚS 438/17 vom 23. Januar 2018 entschied, erhöhten die Gerichte den Unterhalt genau drei Jahre rückwirkend ab Antragstellung.
Innerhalb dieser drei Jahre kommt es auf den Tag an, an dem sich die Verhältnisse geändert haben. Bei nachgewiesener Änderung der Verhältnisse wird Unterhalt grundsätzlich ab dieser Änderung zugesprochen, auch rückwirkend, und das Gericht darf ihn nicht allein deshalb verweigern, weil der Elternteil den anderen nicht vorher aufgefordert oder den Antrag nicht sofort gestellt hat (Erkenntnis Az. I. ÚS 871/24 vom 25. September 2024, Rn. 49 und 52). In Ihrem Fall ist diese Änderung der Umzug des Kindes. Hatten Sie die Vereinbarung aber nur untereinander getroffen, kann das Gericht die vollen drei Jahre zurückgehen, auch in die Zeit der Wechselbetreuung, vor allem wenn der andere Elternteil auf deutlich höherem Niveau lebt. Im Fall III. ÚS 1952/25 setzten die Gerichte bei Wechselbetreuung Unterhalt ab dem Monat fest, in dem sich die Verhältnisse änderten: Die Eltern trennten sich im April 2024.
Den Tag des Umzugs müssen Sie deshalb belegen können. Hilfreich sind:
- eine Bestätigung der Schule, von wo aus das Kind zur Schule kommt, wer es entschuldigt und wer mit der Schule kommuniziert,
- Bescheinigungen des Kinderarztes und der Vereine,
- die Änderung der Adresse oder des Aufenthaltsorts des Kindes,
- Nachrichten und E-Mails, in denen der andere Elternteil die neue Situation zur Kenntnis nimmt,
- Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, wer Schulessen, Freizeitaktivitäten und Kleidung bezahlt.
Und vor allem: Warten Sie nicht. Die Dreijahresgrenze verschiebt sich mit jedem Tag, an dem der Antrag nicht bei Gericht liegt, und was dahinter fällt, spricht Ihnen niemand mehr zu. Geld, das Sie an Stelle des anderen Elternteils ausgegeben haben, holen Sie auf anderem Weg nur schwer zurück. Das Verfassungsgericht führte im Erkenntnis II. ÚS 438/17 aus, dass eine Klage des Elternteils auf Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung wohl keinen Erfolg hätte, solange ein Gericht dem anderen Elternteil Unterhalt in dieser Höhe noch nicht auferlegt hat. Der sicherere Weg führt über den Kindesunterhalt.
¶ Was abgezogen wird
Beim Unterhalt für die Vergangenheit berücksichtigt das Gericht, was der andere Elternteil in dieser Zeit nachweislich für das Kind bezahlt hat. Im Fall III. ÚS 1952/25 kürzte das Kreisgericht den Unterhaltsrückstand der Mutter, weil sie die Kindergartengebühren der Tochter selbst bezahlte. Das Verfassungsgericht bezeichnete diese Korrektur als richtig und hielt den Gerichten vor, nicht berücksichtigt zu haben, dass sie die Gebühren auch weiterhin zahlt (Rn. 28). Das Unterhaltsurteil hob es dennoch auf, weil die Gerichte nicht nachvollziehbar angegeben hatten, aus welchen Einkünften beider Eltern sie die Höhe berechnet hatten (Rn. 25, 26 und 30).
In der Praxis sehe ich das regelmäßig. Der andere Elternteil legt bei Gericht Kontoauszüge mit Zahlungen für ein Ferienlager, das Handy oder den Zahnarzt vor, und der Betrag, den der Antragsteller verlangt hat, schrumpft. Rechnen Sie im Voraus damit und schreiben Sie in den Antrag Zahlen, die auch danach noch Bestand haben.
¶ Ihre Betreuung zählt
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Unterhaltspflicht zu einem großen Teil dadurch, dass er sich um das Kind kümmert. Das Gericht muss berücksichtigen, dass der Elternteil das Kind persönlich betreut, und in welchem Umfang er das tut (§ 913 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Das Verfassungsgericht hat im Erkenntnis III. ÚS 1952/25 betont, dass das Gericht ermitteln muss, welcher Elternteil das Kind in welchem Umfang persönlich betreut (Rn. 22).
Ganz befreit Sie die Betreuung aber nicht. Sind mehrere Personen unterhaltspflichtig, richtet sich der Umfang der Pflicht jedes Einzelnen nach dem Verhältnis seiner Vermögensverhältnisse, Fähigkeiten und Möglichkeiten zu denen der anderen (§ 914 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Das Gericht ermittelt deshalb die Einkünfte beider Eltern und kann auch beiden Unterhalt auferlegen. Im Fall III. ÚS 1952/25 verpflichtete das Bezirksgericht bei gleichmäßiger Betreuung jeden Elternteil zu 6.000 CZK im Monat; das Urteil, das diesen Betrag bestätigte, hob das Verfassungsgericht jedoch wegen unzureichender Begründung auf.
Aus der Praxis füge ich zwei Erfahrungen hinzu. Das Ergebnis fällt meist niedriger aus, als der Elternteil im Antrag verlangt hat, weil das Gericht die Einkünfte beider nebeneinanderstellt. Und viel hängt davon ab, was Sie selbst in der Verhandlung sagen. Schildern Sie das Familienbudget so, dass Ihnen Geld übrig bleibt, berücksichtigt das Gericht das. Bereiten Sie deshalb eine echte Aufstellung der Ausgaben des Kindes und des Haushalts vor und argumentieren Sie anhand dieser Aufstellung.
¶ Wenn das Kind während des Verfahrens 18 wird
Unterhaltsverfahren ziehen sich, und ein Jugendlicher kann in der Zwischenzeit volljährig werden. Das Verfahren endet damit nicht. Wird das Kind im Laufe des Verfahrens über seinen Unterhalt volljährig, führt das Gericht das Verfahren nach den Regeln für Minderjährige zu Ende (§ 477 des Gesetzes über besondere gerichtliche Verfahren).
Es ändert sich aber die Stellung des Kindes. Nach dem Erkenntnis II. ÚS 438/17 wird das Kind mit der Volljährigkeit voll fähig, selbst im Verfahren aufzutreten, und Unterhalt für die Zeit nach dem 18. Geburtstag setzt immer seinen eigenen Antrag voraus. Über den Unterhalt für die Zeit der Minderjährigkeit muss das Gericht in der Sache entscheiden, auch wenn das volljährige Kind den Antrag zurücknimmt. Der Rückstand für diese Zeit ist dann in der Regel an das Kind zu zahlen, nicht an den Elternteil. Das Geld bekommt also das Kind und nicht der Elternteil, der seinen Unterhalt in der Zwischenzeit allein getragen hat.
In der Praxis hört das Gericht das volljährige Kind an, auch dazu, was seine Hobbys kosten. Für Ihr Kind sprechen können Sie dann nicht mehr, Sie können aber vorher mit ihm besprechen, worum es im Verfahren geht und welche Ausgaben es tatsächlich hat. Unterhalt nach dem 18. Geburtstag läuft weiter, solange das Kind nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten (§ 911 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).
¶ Was Sie jetzt tun sollten
- Notieren Sie den Tag, seit dem das Kind bei Ihnen lebt, und beginnen Sie, Belege zu sammeln.
- Schicken Sie dem anderen Elternteil eine schriftliche Aufforderung: seit wann das Kind bei Ihnen lebt, wie viel Sie monatlich vorschlagen und von welchen Kosten Sie ausgehen. Voraussetzung für rückwirkenden Unterhalt ist eine Aufforderung nicht (I. ÚS 871/24), ein belegbarer Einigungsversuch ist bei Gericht aber von Vorteil.
- Wenn Sie sich einigen, lassen Sie die Vereinbarung vom Gericht genehmigen. Das Gericht genehmigt sie, es sei denn, sie entspricht offensichtlich nicht dem Interesse des Kindes (§ 919 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Das Gericht genehmigt die Vereinbarung durch Urteil, und gegen den Ausspruch über die Genehmigung können die Eltern keine Berufung einlegen (§ 476 des Gesetzes über besondere gerichtliche Verfahren).
- Wenn Sie sich nicht einigen, beantragen Sie eine Regelung von Betreuung und Unterhalt oder deren Änderung, falls das Gericht darüber schon entschieden hat. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei (§ 11 Abs. 1 Buchst. a des tschechischen Gerichtsgebührengesetzes). Fügen Sie eine Aufstellung der Kosten des Kindes, Belege über den Umzug, die Korrespondenz und alles bei, was Sie über die Einkünfte des anderen Elternteils wissen. Geben Sie an, ab welchem Tag Sie Unterhalt verlangen, höchstens drei Jahre vor Antragstellung, und beantragen Sie ausdrücklich auch Verzugszinsen, über die das Gericht nur auf Antrag entscheidet (§ 472a des Gesetzes über besondere gerichtliche Verfahren). Wie hoch sie seit 2026 sind, beschreibe ich im Artikel über den Unterhalt, wenn der andere Elternteil behauptet, nichts zu haben.
- Rechnen Sie mit Zeit. Das Gesetz verpflichtet das Gericht, in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach Einleitung des Verfahrens zu entscheiden (§ 471 Abs. 2 des Gesetzes über besondere gerichtliche Verfahren); in der Praxis kann es von der ersten Aufforderung bis zum Urteil über ein Jahr dauern. Das Unterhaltsurteil ist aber vorläufig vollstreckbar, und Rückstände sind innerhalb von 15 Tagen nach seiner Zustellung zu zahlen, sofern das Gericht keine längere Frist bestimmt oder Ratenzahlung zulässt (§ 473 des Gesetzes über besondere gerichtliche Verfahren).
Wenn der andere Elternteil mit der neuen Lage nicht einverstanden ist und die Betreuung sofort geregelt werden muss, lesen Sie den Artikel Sie haben einen Antrag auf vorläufige Entscheidung über Ihr Kind erhalten. Was nun? Ist das Kind mit Ihnen in eine andere Stadt gezogen, beschreibe ich im Artikel Wie viele Kilometer verträgt die Betreuung durch beide Eltern?, wie die Gerichte Entfernung und Fahrten bewerten.
Das Kind lebt schon bei Ihnen, und der andere Elternteil zahlt weiterhin nicht? Ich befasse mich mit Familienrecht und rechne mit Ihnen durch, ab wann und in welcher Höhe es sinnvoll ist, Unterhalt zu verlangen. Dann bereite ich den Antrag so vor, dass er Bestand hat. Rufen Sie mich an unter +420 732 464 372 oder schreiben Sie an bartonkova@iustoria.cz.
¶ Häufige Fragen
Kann ich aus einer mündlichen Unterhaltsvereinbarung die Zwangsvollstreckung betreiben?
Nein. Aus einer Vereinbarung, die das Gericht nicht genehmigt hat, ist weder die Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher noch die gerichtliche Vollstreckung möglich; Sie brauchen einen Vollstreckungstitel, beim Unterhalt für ein minderjähriges Kind typischerweise das Urteil, mit dem das Gericht die Vereinbarung genehmigt hat (§ 40 Abs. 1 der tschechischen Exekutionsordnung). Das Gericht genehmigt die Vereinbarung, es sei denn, sie entspricht offensichtlich nicht dem Interesse des Kindes (§ 919 Abs. 4 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs).
Fallen für das Verfahren über Kindesunterhalt Gerichtsgebühren an?
Nein. Verfahren in Angelegenheiten der gerichtlichen Fürsorge für Minderjährige, zu denen auch der Unterhalt gehört, sind gebührenfrei, ebenso Verfahren über den Unterhalt volljähriger Kinder (§ 11 Abs. 1 Buchst. a und c des tschechischen Gerichtsgebührengesetzes).
Kann ein Elternteil vom anderen ersetzt verlangen, was er an dessen Stelle für das Kind bezahlt hat?
Als ungerechtfertigte Bereicherung eher nicht. Das tschechische Verfassungsgericht hat im Erkenntnis II. ÚS 438/17 ausgeführt, dass eine solche Klage wohl keinen Erfolg hätte, solange ein Gericht dem anderen Elternteil Unterhalt in dieser Höhe noch nicht auferlegt hat. Sicherer ist ein Antrag auf Kindesunterhalt, auch rückwirkend.
Wem wird rückständiger Unterhalt gezahlt, wenn das Kind inzwischen 18 geworden ist?
In der Regel direkt dem Kind. Das tschechische Verfassungsgericht hat im Erkenntnis II. ÚS 438/17 gebilligt, dass Unterhaltsrückstände aus der Zeit der Minderjährigkeit nach Eintritt der Volljährigkeit an das Kind zu zahlen sind, nicht an den Elternteil.
Wie lange dauert ein Unterhaltsverfahren?
Das Gesetz verpflichtet das Gericht, in Angelegenheiten der gerichtlichen Fürsorge für Minderjährige in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach Einleitung des Verfahrens zu entscheiden (§ 471 Abs. 2 des Gesetzes über besondere gerichtliche Verfahren). In der Praxis kann es von der ersten Aufforderung an den anderen Elternteil bis zum Urteil über ein Jahr dauern.
Wie weit rückwirkend kann ich Kindesunterhalt verlangen?
Höchstens für drei Jahre vor dem Tag, an dem Ihr Antrag bei Gericht eingegangen ist (§ 922 Abs. 1 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs). Das Gericht darf rückwirkenden Unterhalt nicht allein deshalb verweigern, weil Sie den anderen Elternteil nicht vorher aufgefordert oder den Antrag nicht gleich nach der Änderung der Verhältnisse gestellt haben (Erkenntnis I. ÚS 871/24).