Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen der Kanzlei IUSTORIA, advokátní kancelář, s.r.o. — Version: V. 251125
1. Wer sind wir?
IUSTORIA ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt auf komplexen und wertintensiven Fällen, in denen eine mangelhafte rechtliche Lösung Zehntausende bis Millionen tschechischer Kronen kosten kann. IUSTORIA ist ein Team aus Rechtsanwälten und Experten.
Mgr. Jan Vytřísal, Rechtsanwalt (advokát)
eingetragen im Verzeichnis der Tschechischen Rechtsanwaltskammer (ČAK) unter der Reg.-Nr. 20461
mit Kanzleisitz: Slovákova 279/11, 602 00 Brno, Tschechische Republik
Mgr. Gabriel Kožík, Rechtsanwalt (advokát)
eingetragen im Verzeichnis der Tschechischen Rechtsanwaltskammer (ČAK) unter der Reg.-Nr. 19320
mit Kanzleisitz: Slovákova 279/11, 602 00 Brno, Tschechische Republik
Zum Team gehören außerdem Mgr. Bára Bartoňková, Rechtsanwältin (advokátka), ČAK Reg.-Nr. 21080, sowie weitere Juristen und externe Mitarbeiter.
2. Mit wem schließen Sie den Vertrag?
Den Vertrag über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen schließen Sie mit der Gesellschaft IUSTORIA, advokátní kancelář, s.r.o., Unternehmens-ID (IČO): 173 53 866, mit Sitz in Slovákova 279/11, Veveří, 602 00 Brno, eingetragen im Handelsregister des Kreisgerichts Brno, Abteilung C, Einlage 129769, vertreten durch einen unserer Rechtsanwälte.
Rechnungen können Ihnen entweder von dieser Gesellschaft oder von einem unserer Rechtsanwälte persönlich ausgestellt werden. Angesichts der teamorientierten Arbeitsweise unserer Kanzlei kann im Rahmen der Zusammenarbeit jedes Mitglied unseres Teams mit Ihnen kommunizieren.
Wir sind umsatzsteuerpflichtig. Auf das Honorar für Rechtsdienstleistungen berechnen wir die Umsatzsteuer (DPH) in der aktuell geltenden Höhe von 21 %.
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Rechtsdienstleistungen, die wir Ihnen erbringen, auch künftig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wir können diese Bedingungen in angemessenem Umfang ändern. Die neue Fassung senden wir Ihnen per E-Mail zu; für die weitere Erbringung von Rechtsdienstleistungen ist die jeweils aktuelle Fassung maßgeblich.
Dieses Dokument kann den Mandanten auch in anderen Sprachfassungen zur Verfügung gestellt werden. Bei Abweichungen zwischen einer anderen Sprachfassung und dieser tschechischen Fassung ist stets die tschechische Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich und verbindlich.
3. Was tun wir, wofür stehen wir?
Wir erbringen Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 85/1996 Sb. über die Rechtsanwaltschaft (Advokaciegesetz): Vertretung in Verfahren vor Gerichten und anderen Behörden, Verteidigung in Strafsachen, Rechtsberatung, Erstellung von Dokumenten, Ausarbeitung von Rechtsgutachten und sonstige Formen der Rechtshilfe. Unsere Rechtsdienstleistungen sind entgeltlich.
Als Rechtsanwälte unterliegen wir der Verschwiegenheitspflicht. Wir dürfen niemandem Einzelheiten Ihres Falls mitteilen, nicht einmal die Tatsache, dass Sie unser Mandant sind.
Bei IUSTORIA legen wir Wert auf Präzision, Transparenz und effektive Kommunikation. Wir übernehmen Fälle, in denen die rechtliche Lösung einen erheblichen Wert hat — typischerweise dort, wo eine falsche Entscheidung Zehntausende bis Millionen Kronen kostet oder wo Reputation, zentrale Geschäftsbeziehungen oder strategische Positionen auf dem Spiel stehen.
Wir sagen Ihnen offen, ob sich ein Rechtsstreit für Sie lohnt oder nicht. Wenn nicht, sprechen wir das direkt an — auch wenn es bedeutet, dass wir an dem Fall nichts verdienen. Wir erstellen lieber eine solide Vertragsdokumentation für 20.000 CZK, als einen vermeidbaren Streit für 200.000 CZK zu führen.
Wir sind nicht die günstigste Option. Wir sind die Anwälte, die man lieber bezahlt, als sie auf der Gegenseite zu haben.
Unsere Rechtsdienstleistungen erbringen wir standardmäßig in tschechischer Sprache und nach tschechischem Recht. Darüber hinaus sprechen wir Englisch, Französisch, Deutsch und Slowakisch.
4. Wie werden unsere Leistungen vergütet?
Unsere Leistungen werden je nach Art des Falls auf verschiedene Weise vergütet. In der Regel vereinbaren wir ein Stundenhonorar. Einzelheiten finden Sie nachstehend.
4.1. Stundenhonorar
Unser Standardstundensatz beträgt 3.900 CZK netto (ohne Umsatzsteuer). Da wir umsatzsteuerpflichtig sind, wird die gesetzliche Steuer — derzeit 21 % — hinzugerechnet. Sind Sie selbst umsatzsteuerpflichtig, können Sie die gezahlte Steuer als Vorsteuer abziehen.
Das Mindesthonorar für einen neuen Fall oder eine eigenständige Aufgabe beträgt 5.000 CZK + Umsatzsteuer (d. h. 6.050 CZK brutto), unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsumfang.
Der Stundensatz kann insbesondere in Abhängigkeit von der Komplexität der Arbeit, der Sprache, in der die Leistung erbracht wird, oder bei Eilaufträgen erhöht werden. In Einzelfällen kann ein anderer Satz vereinbart werden, insbesondere bei langfristiger Zusammenarbeit.
Eilaufträge
Als eilig betrachten wir Arbeiten, die innerhalb von 48 Stunden nach Beauftragung, an Wochenenden oder an Feiertagen fertiggestellt werden sollen. Das Stundenhonorar für Eilaufträge kann auf bis zu 7.800 CZK + Umsatzsteuer (das Doppelte des Standardsatzes) erhöht werden.
Strategische Beratung
Bei strategischer Beratung — Verhandlung komplexer Geschäfte, Umstrukturierung von Gesellschafterverhältnissen, Beendigung von Unternehmenspartnerschaften, Krisensituationen, High-Stakes-Streitigkeiten oder komplexen grenzüberschreitenden Fällen — beträgt der Stundensatz 4.900 CZK + Umsatzsteuer, sofern nicht anders vereinbart.
Zeitschätzung
Bei Vereinbarung eines Stundenhonorars teilen wir Ihnen eine voraussichtliche Stundenzahl mit, die Ihr Fall erfordern wird, soweit die Umstände dies zulassen. Bitte betrachten Sie diese Schätzung als unverbindlich — insbesondere bei Gerichtsverfahren, der Erstellung umfangreicher Dokumentation oder Verhandlungen kann der tatsächliche Umfang abweichen. Wenn Sie eine Höchstgrenze für das Gesamthonorar wünschen, empfiehlt sich eine Pauschalvergütung (siehe unten).
Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von jeweils angefangenen 15 Minuten.
4.2. Pauschalvergütung (Festpreis)
Die Pauschalvergütung ist ein Festbetrag für die Erbringung einer konkreten Rechtsdienstleistung. Typische Beispiele sind:
- Erstellung standardisierter Verträge,
- Einreichung von Schriftsätzen ohne Übernahme einer Vertretung im Verfahren,
- Vertretung in Verfahren vor dem Handelsregister einschließlich Vorbereitung der Eintragungsunterlagen,
- übliche Rechtsgutachten,
- Treuhandverwahrung von Geldern u. Ä.
Das Honorar wird im Voraus festgelegt und bleibt unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsaufwand unverändert. Bei komplexeren Aufgaben wird die Pauschalvergütung unter Berücksichtigung aller Risiken und des voraussichtlichen Arbeitsumfangs festgesetzt.
4.3. Erfolgshonorar
Je nach Art des Falls können wir eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbaren. Im Erfolgsfall behalten wir einen Anteil als Honorar für die Erwirkung der Leistung zu Ihren Gunsten ein. Ein Erfolgshonorar kann ausschließlich bei Geldforderungen vereinbart werden.
Bleibt der Erfolg aus, entsteht kein Honoraranspruch. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Ihnen das Gericht bei Einleitung eines Gerichtsverfahrens, das nicht zu Ihren Gunsten ausgeht, gleichwohl die Kosten der Gegenseite auferlegen kann.
Unser Erfolgshonorar beträgt standardmäßig 20–25 % des beigetriebenen Betrags. Das Erfolgshonorar entbindet den Mandanten nicht von der Pflicht zur Erstattung der Auslagen und etwaiger Kosten der Gegenseite. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich zum prozentualen Honorar berechnet.
4.4. Vergütung nach dem Anwaltstarif
Wird zwischen Rechtsanwalt und Mandant keine vertragliche Vergütung vereinbart, rechnet der Rechtsanwalt seine Leistungen nach der Verordnung Nr. 177/1996 Sb. des Justizministeriums (Anwaltstarif, advokátní tarif) ab. Nach dem Anwaltstarif verfahren auch Rechtsanwälte und Gerichte bei der Berechnung der Verfahrenskosten.
Bei einem erfolgreichen Ausgang des Gerichtsverfahrens wird Ihnen das Gericht in der Regel keine Kostenerstattung in Höhe des tatsächlich an Ihren Rechtsanwalt gezahlten Stundenhonorars zusprechen. Das Verhältnis zwischen dem Stundenhonorar und der Vergütung nach dem Anwaltstarif ist komplex — wir erläutern unseren Mandanten diese Zusammenhänge aktiv.
4.5. Laufende Betreuung (Retainer)
Laufende Betreuungsverträge bieten wir ausschließlich Mandanten an, die unsere Leistungen langfristig in einem Umfang nutzen, der einem mittleren oder größeren Unternehmen entspricht. Nach gemeinsamer Abstimmung über den monatlichen Leistungsumfang und die Vergütung schließen wir einen langfristigen Kooperationsvertrag. Retainer-Mandanten werden bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen standardmäßig bevorzugt behandelt.
Die finanziellen Konditionen werden individuell nach Umfang und Art der Zusammenarbeit vereinbart. Stunden, die das vereinbarte Kontingent übersteigen, werden zu einem erhöhten bis zum Standardstundensatz abgerechnet.
5. Was berechnen wir?
Mit unserer Tätigkeit sind Administration, Telefonate und Reisen verbunden — auch diese Tätigkeiten sind kostenpflichtig.
5.1. Arbeit
Bei Stundenhonorar berechnen wir sämtliche an Ihrem Fall geleistete Arbeit: Erstellung von Dokumenten (Schriftsätze, Gutachten), Teilnahme an Terminen (gerichtlich, behördlich, mit dem Mandanten, mit der Gegenseite), telefonische und schriftliche Kommunikation, Akteneinsicht, fachliche Beratung, Einarbeitung in Unterlagen usw.
Das Mindesthonorar für einen neuen Fall ist in Abschnitt 4.1 aufgeführt.
Kurze telefonische oder schriftliche Anfragen, die eine rechtliche Beurteilung erfordern, gelten stets als Rechtsdienstleistung und können zum Stundensatz abgerechnet werden.
Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von jeweils angefangenen 15 Minuten.
Einarbeitung in Unterlagen
Ein Rechtsanwalt wird für seine hochqualifizierte Arbeitszeit bezahlt. Wir berechnen daher jede Einarbeitung in vom Mandanten bereitgestellte Unterlagen — auch wenn wir dem Mandanten nichts anderes mitteilen können, als dass sein Fall keine Lösung hat.
Wir berechnen die gesamte für den Fall des Mandanten aufgewendete Zeit. Wurde eine Pauschalvergütung vereinbart, rechnen wir mit einem Festbetrag ab. Eine Pauschalvergütung muss jedoch stets im Voraus vereinbart werden. Liegt keine entsprechende Vereinbarung vor, rechnen wir zum Stundensatz ab.
Erstgespräch
Bei nicht-standardisierten Fällen ist es in der Regel sinnvoll, ein Erstgespräch mit dem Mandanten zu führen, in dem wir die Umstände des Falls erörtern und den ungefähren Rahmen möglicher Lösungen ermitteln. Das Erstgespräch dient auch dazu, beiderseitig festzustellen, ob die Zusammenarbeit passt.
Das Erstgespräch wird stets zum geltenden Stundensatz berechnet. Bei langfristiger Zusammenarbeit kann ein Teil des Erstgesprächs in die laufende Betreuung oder ein Projektfestpreis einbezogen werden.
5.2. Wartezeit
Für Wartezeit berechnen wir 1.200 CZK + Umsatzsteuer pro Stunde. Als Wartezeit gelten insbesondere Anfahrten zum Mandanten oder zu Terminen, das Kopieren oder Scannen von Unterlagen, die Übergabe der Akte an den Mandanten bei Abschluss der Angelegenheit u. Ä.
Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von jeweils angefangenen 30 Minuten, d. h. mindestens 600 CZK + Umsatzsteuer.
5.3. Reisekosten
Wenn wir Sie oder einen Termin außerhalb unserer Kanzlei aufsuchen, berechnen wir Reisekosten in Höhe von 10 CZK + Umsatzsteuer pro Kilometer.
5.4. Auslagen
Auslagen sind beispielsweise Auszüge aus dem Grundbuch (Katasteramt), Auszüge aus dem Zentralregister der Exekutionen oder geringfügige Verwaltungsgebühren. Bei höheren Gerichts- oder Verwaltungsgebühren bitten wir Sie um direkte Zahlung.
6. Wie fakturieren wir?
6.1. Rechnungen
Rechnungen für Rechtsdienstleistungen stellen wir standardmäßig je nach Art der Arbeit wie folgt aus:
- bei Übergabe des Endergebnisses (z. B. Zusendung der endgültigen Vertragsfassung),
- nach einem Verfahrensschritt (z. B. Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung), oder
- am Ende des Kalendermonats (sofern nicht zuvor fakturiert).
Bei umfangreicheren Fällen fakturieren wir laufend (monatlich oder nach Abschluss einzelner Etappen).
Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage.
Zusammen mit der Rechnung senden wir standardmäßig eine Leistungsübersicht — eine Aufstellung, wofür Sie zahlen. Die Rechnung selbst enthält diese Angaben aus Gründen unserer Verschwiegenheitspflicht nicht.
Haben wir dem Mandanten einen Vertragsentwurf zur Freigabe übermittelt und stellt der Mandant seine Mitwirkung ein, stellen wir nach einer Erinnerung die Rechnung aus.
6.2. Vorschussrechnungen
Bei bestimmten Falltypen (z. B. Streitigkeiten, High-Stakes-Verhandlungen, strategische Beratung) können wir auch von bestehenden Mandanten eine Vorauszahlung verlangen. Ohne Begleichung der Vorschussrechnung beginnen wir nicht mit der Bearbeitung des Falls.
Vorschussrechnungen stellen wir auch Mandanten aus, die mit der Bezahlung bereits abgerechneter Leistungen im Verzug sind.
Die Vorauszahlung wird nach Vereinbarung, spätestens jedoch nach Erbringung der vereinbarten Leistung, abgerechnet.
6.3. Aussetzung der Leistungen bei Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Mandanten mit jeglichem fälligen Betrag behält sich die Kanzlei das Recht vor, die Erbringung von Rechtsdienstleistungen bis zur vollständigen Begleichung des ausstehenden Betrags auszusetzen. Der Mandant nimmt zur Kenntnis, dass die Aussetzung der Leistungen den Ausgang der Angelegenheit beeinflussen kann.
Auch bei Aussetzung der Leistungen führen wir unerlässliche Schritte durch, um zu verhindern, dass dem Mandanten aufgrund unmittelbar bevorstehender Fristen oder nicht aufschiebbarer Handlungen ein Schaden entsteht.
7. Umfang des Mandats
Das Mandat erstreckt sich ausschließlich auf die mit dem Mandanten ausdrücklich vereinbarten Rechtsdienstleistungen (z. B. ein bestimmtes Verfahren, einen bestimmten Vertrag). Jegliche weiteren Tätigkeiten — einschließlich anschließender Streitigkeiten, anderer Verträge oder Verfahren — sind nicht Teil des Mandats, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
Rechtsdienstleistungen werden von unserem Team erbracht. Wir behalten uns das Recht vor, die Arbeit innerhalb der Kanzlei so aufzuteilen, dass die Angelegenheit effizient und in der erforderlichen Qualität bearbeitet wird. Der Mandant nimmt zur Kenntnis, dass bestimmte Aufgaben von Rechtsanwaltsanwärtern (Konzipienten) oder externen Mitarbeitern unter Aufsicht eines Rechtsanwalts ausgeführt werden können.
8. Kommunikation und Erreichbarkeit
Der primäre Kommunikationskanal ist E-Mail. Telefonische Kommunikation dient vorwiegend der operativen Abstimmung, kann jedoch ebenfalls kostenpflichtig sein, sofern es sich um eine Rechtsdienstleistung handelt. Auf E-Mail-Anfragen antworten wir in der Regel innerhalb von 2 Werktagen; hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine verbindliche Frist.
Als verbindliche Weisungen des Mandanten betrachten wir Weisungen:
- per E-Mail von Adressen, die uns der Mandant mitgeteilt hat,
- über die Datenbox (datová schránka) des Mandanten,
- schriftlich in Papierform.
Der Mandant nimmt zur Kenntnis, dass Weisungen von anderen Adressen oder von Personen, die vom Mandanten nicht als bevollmächtigt bezeichnet wurden, möglicherweise nicht akzeptiert werden.
Aufzeichnung von Gesprächen und Besprechungen
Der Mandant nimmt zur Kenntnis, dass die IUSTORIA, advokátní kancelář, s.r.o. zum Zweck der genauen Dokumentation des Inhalts rechtlicher Beratungen, des Willens und der Weisungen des Mandanten sowie zur Erfüllung des Vertrags über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen Tonaufnahmen von Telefonaten und persönlichen Besprechungen mit dem Mandanten anfertigen kann. Diese Aufnahmen dienen zugleich dem Schutz der berechtigten Interessen der Kanzlei bei etwaigen Streitigkeiten über den Inhalt von Weisungen oder den Umfang der erbrachten Leistungen, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und werden nur so lange aufbewahrt, wie es für die genannten Zwecke erforderlich ist.
Diese Aufnahmen können im Fall einer Streitigkeit über das Honorar des Rechtsanwalts auch als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren verwendet werden.
9. Steuer- und buchhalterische Angelegenheiten
Bei Bedarf können wir für Sie auch Dienstleistungen von Buchhaltern oder Steuerberatern aus unserem erweiterten Team vermitteln. Die Vergütung für diese Leistungen stellen wir Ihnen weiter in Rechnung.
10. Mitwirkung des Mandanten, Vertrauen zwischen Mandant und Rechtsanwalt
Damit unsere Leistungen umfassend sein können, benötigen wir die Mitwirkung unserer Mandanten: Bereitstellung von Einzelheiten, Unterlagen, Antworten auf Fragen, Stellungnahmen zu Lösungsalternativen usw.
Das Vertrauen zwischen Rechtsanwalt und Mandant ist von grundlegender Bedeutung. Der Rechtsanwalt muss alle Umstände des Falls kennen. Verschweigt der Mandant bestimmte Einzelheiten, trägt er die Folgen oft selbst — der Rechtsanwalt ist in einem solchen Fall nicht in der Lage, die Rechte des Mandanten wirksam zu verteidigen.
Der Mandant haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der uns zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen. Verschweigt der Mandant bestimmte Tatsachen oder stellt sie unvollständig dar, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass das gewählte Vorgehen nicht zum erwarteten Ergebnis führt.
11. Ergebnis der Rechtsdienstleistungen
Ein Rechtsanwalt kann das Ergebnis seiner Leistungen grundsätzlich nicht garantieren. Dieser Grundsatz ergibt sich aus der Natur der Rechtsanwaltstätigkeit selbst und zeigt sich insbesondere dort, wo über den Fall des Mandanten ein Gerichts- oder sonstiges Verfahren geführt wird oder wo das Ergebnis vom Handeln Dritter abhängt.
Der Rechtsanwalt garantiert, dass er einen Vertrag in der vom Mandanten gewünschten Form liefert, den Mandanten im Verfahren vertritt und sämtliche erforderlichen Dokumente erstellt und einreicht. Der Rechtsanwalt kann jedoch nicht garantieren, dass das Verfahren erfolgreich endet oder dass die Gegenseite eine Schuld begleicht.
Dies bedeutet nicht, dass der Rechtsanwalt keine Verantwortung für seine Arbeit trägt — hierzu siehe Abschnitt 12.
12. Haftung des Rechtsanwalts und Beendigung der Zusammenarbeit
Der Rechtsanwalt haftet dafür, dass das gewählte Vorgehen und die erteilten Ratschläge der fachlichen Sorgfalt entsprechen, die von einem Rechtsanwalt in der jeweiligen Angelegenheit erwartet werden kann. Der Rechtsanwalt haftet beispielsweise, wenn er es versäumt hat, vor Gericht im Namen des Mandanten die Einrede der Verjährung zu erheben, obwohl er dies hätte wissen und tun müssen, und der Mandant infolgedessen den Rechtsstreit verloren hat.
Für solche Fälle ist der Rechtsanwalt bzw. unsere Kanzlei gesetzlich pflichtversichert. Unsere Kanzlei ist mit einer Deckungssumme von bis zu 100.000.000 CZK versichert. Benötigt der Mandant Leistungen, bei denen höhere Beträge im Spiel sind, vereinbaren Rechtsanwalt und Mandant eine Erhöhung der Deckungssumme.
Wir behalten uns das Recht vor, die Erbringung von Rechtsdienstleistungen abzulehnen oder zu beenden, insbesondere wenn:
- der Mandant seine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt,
- der Mandant mit der Honorarzahlung in Verzug ist,
- der Mandant von uns ein Vorgehen verlangt, das im Widerspruch zu Rechtsvorschriften, Berufsregeln oder unseren Werten steht.
13. Vertrag über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen
Den Vertrag über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen schließen wir standardmäßig für die Dauer der Erfüllung der vom Mandanten gewünschten Leistung ab. Bei Verträgen bedeutet dies bis zur Übergabe an den Mandanten; bei Vertretung in Verfahren für die Dauer des jeweiligen Verfahrens.
Neben dem Vertrag über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen gibt es auch die Vollmacht. Mit Abschluss des Vertrags erteilt der Mandant uns nicht automatisch eine Vollmacht. Eine Vollmacht benötigt der Rechtsanwalt zur formellen Vertretung des Mandanten, typischerweise vor Gericht.
Der Vertrag über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen kann mündlich, per E-Mail oder schriftlich geschlossen werden. In besonderen Fällen bitten wir Interessenten um Unterzeichnung eines ausführlicheren schriftlichen Vertrags. In den meisten Fällen genügt ein mündlicher Vertrag, der per E-Mail bestätigt wird. Gerade zur Klärung des Inhalts solcher Verträge stellen wir unseren Mandanten dieses Dokument zur Verfügung.
Sowohl den Vertrag als auch die Vollmacht kann der Mandant jederzeit kündigen.
14. Schutz personenbezogener Daten
Verantwortlicher:
IUSTORIA, advokátní kancelář, s.r.o., Unternehmens-ID (IČO): 173 53 866, mit Sitz in Slovákova 279/11, Veveří, 602 00 Brno.
Umfang der Verarbeitung:
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen und die damit verbundene Kommunikation erforderlich sind — insbesondere Identifikations- und Kontaktdaten der Mandanten und ihrer Vertreter, fallbezogene Daten, Zahlungs- und Verfahrensdaten sowie Tonaufnahmen von Telefonaten und persönlichen Besprechungen, sofern diese gemäß Abschnitt 8 dieser Bedingungen angefertigt werden.
Rechtsgrundlage:
Die Verarbeitung ist erforderlich für die Erfüllung des Vertrags über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen, für die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des Rechtsanwalts nach dem Gesetz über die Rechtsanwaltschaft und den damit verbundenen Rechtsvorschriften sowie auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an der ordnungsgemäßen Dokumentation der Mandantenkommunikation und dem Schutz unserer Rechte und der Verteidigung in etwaigen Streitigkeiten. Soweit die Verarbeitung über diese Zwecke hinausgeht, erfolgt sie auf Grundlage der Einwilligung des Mandanten.
Zugang zu den Daten:
Zugang zu den personenbezogenen Daten haben ausschließlich Rechtsanwälte und Mitarbeiter unserer Kanzlei, die diese im Rahmen ihrer Aufgaben verarbeiten müssen. Alle unterliegen der Vertraulichkeitspflicht.
Rechte der Mandanten:
Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, auf deren Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen. Zur Ausübung dieser Rechte kontaktieren Sie uns bitte unter info@iustoria.cz.
Aufbewahrungsfrist:
Personenbezogene Daten bewahren wir für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum oder für die zur Erfüllung des Zwecks ihrer Erhebung erforderliche Dauer auf. Nach Ablauf dieser Frist werden sie sicher gelöscht oder anonymisiert.
Zu den verarbeiteten personenbezogenen Daten können auch Tonaufnahmen von Telefonaten und persönlichen Besprechungen mit dem Mandanten gehören, die zum Zweck der Dokumentation der Mandantenweisungen, der Erfüllung des Vertrags über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen und des Schutzes der berechtigten Interessen der Kanzlei angefertigt werden.
15. Zum Schluss
Die Rechtsanwaltschaft ist ein Bereich, in dem häufig über Bedeutendes entschieden wird — über Geld, Beziehungen und Reputation.
Wir haben diese Bedingungen so gestaltet, dass wir effizient, in höchster Qualität und ohne Kompromisse arbeiten können. Wenn Sie ihnen zustimmen, stehen wir voll und ganz an Ihrer Seite.
Brno, den 25. November 2025
IUSTORIA, advokátní kancelář, s.r.o.