Sicherheitseinbehalt
Einbehaltener Teil des Preises nach der Abnahme
Das Werk war abgenommen, die Gewährleistungsfrist lief, und der Sicherheitseinbehalt wurde unter Hinweis auf kleinere Mängel nicht ausgezahlt. Ein Abgleich des Protokolls mit den fristgerecht gerügten Mängeln zeigte, dass die meisten Einwände erst nach Ablauf der Frist erhoben worden waren. Die Sache endete mit einer Einigung über die Freigabe des Großteils des Einbehalts.