Leistungsumfang
Was im Preis enthalten war und was nicht mehr
Nach einem Jahr begann der Anbieter, Arbeiten gesondert zu berechnen, die der Mandant als Teil der Pauschale ansah. Der Vertrag beschrieb den Umfang nur allgemein, aber die Bestellungen und monatlichen Leistungsnachweise zeigten, wie von Anfang an geleistet worden war. Der Streit wurde durch einen Nachtrag beigelegt, der den Umfang mit Zahlen statt mit Adjektiven festlegte.