Blog

Häusliche Gewalt, wenn sich die Eltern bei den Kindern abwechseln: Schutz, der kein Zusammenleben voraussetzt

2026-09-16 Lesezeit 9 min
PDF herunterladen

Sprache

PDF herunterladen PDF · 399 kB · 5 Seiten

A4 mit Titelblatt und Impressum — zum Drucken oder Weiterleiten.

Nach einer Scheidung wechseln sich Eltern oft in der Betreuung der Kinder ab. Manchmal übergeben sie die Kinder einander, manchmal bleiben die Kinder in einer Wohnung, und die Erwachsenen ziehen hin und her. Kommt es zwischen ihnen zu Gewalt, sagt das Opfer fast immer denselben Satz: „Aber wir wohnen doch gar nicht zusammen.“ Und versucht es erst gar nicht mit gerichtlichem Schutz.

Rechtlich stimmt dieser Satz heute nicht mehr. Ich möchte erklären, warum, und was Sie tun können. Einen allgemeinen Überblick über den Schutz, einschließlich der Wegweisung und der Hilfetelefone, finden Sie im Artikel Häusliche Gewalt und das Recht.

Was das Gesetz als häusliche Gewalt ansieht

Seit dem 1. Juli 2025 enthält das tschechische Recht eine Definition der häuslichen Gewalt in § 3021 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (občanský zákoník). Gemeint ist gewalttätiges Verhalten in jeder Form, bei dem in der Regel Macht oder eine ungleiche Stellung missbraucht wird und durch das

  • in die körperliche Integrität des Opfers eingegriffen wurde oder eingegriffen werden sollte,
  • wiederholt oder schwerwiegend in seine seelische Integrität, Freiheit, Würde, Ehre oder Privatsphäre eingegriffen wurde oder eingegriffen werden sollte,
  • seine Fähigkeit, die Grundbedürfnisse für sich oder seinen Haushalt zu decken, ernsthaft gefährdet oder beeinträchtigt wurde.

Wesentlich ist, wer Opfer sein kann. Neben den Menschen aus dem gemeinsamen Haushalt nennt das Gesetz ausdrücklich nahestehende Personen und auch diejenigen, die es früher waren, außerdem Eltern eines gemeinsamen Kindes und jemanden, mit dem die gewalttätige Person die elterliche Verantwortung ausübt. Geschiedene Eltern, die nicht zusammenleben, sind also genauso geschützt wie Ehegatten unter einem Dach.

Unerträgliches Zusammenleben ist keine Voraussetzung mehr

Bis Juni 2025 musste der Antragsteller vor Gericht glaubhaft machen, dass ihm das Zusammenleben wegen der Gewalt unerträglich ist. Diese Voraussetzung ist aus dem Gesetz verschwunden. Heute beschreibt der Antrag ein Verhalten, das die Merkmale häuslicher Gewalt nach der neuen Definition aufweist, oder eine unerwünschte Nachstellung oder Belästigung (§ 402 des Gesetzes über besondere gerichtliche Verfahren).

Die Praxis ändert sich allerdings langsamer als das Gesetz. Das zeigt das Erkenntnis des tschechischen Verfassungsgerichts Az. II. ÚS 90/26 vom 28. April 2026. (Ein Erkenntnis, tschechisch nález, ist eine Sachentscheidung des Verfassungsgerichts.) Die früheren Ehegatten betreuten ihre drei Kinder im wöchentlichen Wechsel in deren Haushalt. Nach einem Streit um das gemeinsame Vermögen, der in ein Handgemenge überging, beantragte die Mutter eine einstweilige Maßnahme (předběžné opatření). Das Bezirksgericht gab dem Antrag statt: Der Vater durfte sich in den Wochen, in denen sie die Kinder betreute, nicht im Haushalt der Kinder aufhalten und nicht mit ihr zusammentreffen, außer bei der Übergabe der Kinder. Das Kreisgericht änderte die Entscheidung und wies den Antrag ab. Dabei stützte es sich auf die bis Juni 2025 geltende Fassung des Gesetzes und prüfte, ob die Mutter mit dem Vater zusammenwohnt und ob ihr das Zusammenleben unerträglich ist.

Das Verfassungsgericht hob die Entscheidung des Kreisgerichts auf, weil dieses nicht das Gesetz angewendet hatte, das zum Zeitpunkt der Antragstellung galt. Es betonte auch, dass eine solche einstweilige Maßnahme dauerhafte Folgen haben kann, etwa für die Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens.

Eines folgt aus dem Erkenntnis aber nicht: Das Verfassungsgericht hat nicht gesagt, dass es in diesem Fall um häusliche Gewalt ging. Das Bezirksgericht selbst hatte das Verhalten wegen der geringen Schwere der Folgen als Grenzfall bezeichnet. Nach der neuen Definition muss das nun erneut das Kreisgericht beurteilen.

Für Sie bedeutet das vor allem eines: Beschreiben Sie im Antrag auf eine einstweilige Maßnahme ein konkretes Verhalten und knüpfen Sie es ausdrücklich an § 3021 des Bürgerlichen Gesetzbuchs an. So machen Sie es dem Gericht leichter, das richtige Gesetz anzuwenden.

Was das Gericht anordnen kann und wie schnell

Den Antrag stellen Sie beim Bezirksgericht Ihres Wohnorts. Das Gericht entscheidet innerhalb von 48 Stunden, ohne mündliche Verhandlung. Es kann der anderen Seite insbesondere auferlegen,

  • die gemeinsame Wohnung oder Ihre Wohnung zu verlassen und sich weder darin noch in ihrer unmittelbaren Umgebung aufzuhalten,
  • die Umgebung Ihres Wohnorts nicht zu betreten und sich nicht bei Ihnen aufzuhalten,
  • nicht mit Ihnen zusammenzutreffen,
  • Sie nicht zu verfolgen und nicht zu belästigen.

Bei Wechselbetreuung in einer einzigen Wohnung geht es typischerweise um das Verbot, sich in der Zeit Ihrer Betreuung im Haushalt der Kinder aufzuhalten, ausgenommen die notwendige Übergabe. Genau eine solche Maßnahme hatte das Bezirksgericht in dem Fall erlassen, über den das Verfassungsgericht entschieden hat.

Die einstweilige Maßnahme gilt einen Monat ab Vollstreckbarkeit. Beantragen Sie vor ihrem Ablauf eine Verlängerung, gilt sie weiter, bis das Gericht entschieden hat. Insgesamt kann sie höchstens sechs Monate gelten. Ging eine polizeiliche Wegweisung voraus und stellen Sie den Antrag noch während der Wegweisung, verlängert sich diese bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts.

Was in den Antrag gehört und wie Sie es belegen

Das Gericht entscheidet schnell und nur auf Grundlage dessen, was Sie ihm vorlegen. Hilfreich sind:

  • Eine konkrete Beschreibung: wann, wo und was genau passiert ist, wer anwesend war, ob die Kinder dabei waren. Ein allgemeines „ist aggressiv“ genügt nicht.
  • Ein ärztlicher Bericht über Verletzungen, auch über kleine. Fotos mit Datum.
  • Schriftliche Kommunikation: Drohungen, erniedrigende Nachrichten, Kontrolle, verweigertes Geld für die Kinder. Sichern Sie diese auch außerhalb Ihres Telefons.
  • Amtliche Unterlagen: Anzeige bei der Polizei, Protokoll über die Wegweisung, Berichte des OSPOD (der tschechischen Behörde für den sozialrechtlichen Schutz von Kindern).
  • Zeugen, etwa Nachbarn oder Lehrer, die die Folgen gesehen oder den Streit gehört haben.

Bedenken Sie auch, dass der Antrag nicht dazu da ist, Streitigkeiten um die Betreuung auszutragen. Ein Gericht, das darin einen taktischen Zug sieht, wird vorsichtiger sein. Beschreiben Sie die Gewalt und nicht die Erziehungsfehler des anderen Elternteils.

Was das für Kinder, Vermögen und Mediation bedeutet

Kinder. Die einstweilige Maßnahme schützt Sie. Über die Betreuung der Kinder wird im Kindschaftsverfahren (opatrovnické řízení) entschieden, und dort gibt es heute statt der einstweiligen Maßnahme die vorläufige Entscheidung (prozatímní rozhodnutí). Das Gericht erlässt sie erst, nachdem sich beide Eltern und das Kind zum Antrag äußern konnten. Ist das Kind akut gefährdet, rufen Sie die Polizei und das OSPOD, das eine besondere einstweilige Maßnahme beantragen kann. Mehr dazu im Artikel Sorgerechtsstreit — was Eltern wissen müssen.

Vermögen. Bei der Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens der Ehegatten berücksichtigt das Gericht, dass ein Ehegatte gegenüber dem anderen häusliche Gewalt oder eine Tat mit dem Charakter einer vorsätzlichen Straftat begangen hat, und dabei deren Art, Schwere und Dauer (§ 742 Abs. 1 Buchst. g des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Auch deshalb lohnt es sich, Vorfälle zu dokumentieren, selbst wenn Sie gerade keinen Prozess führen.

Mediation. Solange die einstweilige Maßnahme gegen häusliche Gewalt gilt, darf das Gericht kein erstes Treffen mit einem Mediator anordnen. Ebenso wenig darf es das während eines Strafverfahrens, etwa wegen Misshandlung, Körperverletzung oder gefährlicher Drohung gegenüber dem anderen Beteiligten (§ 100 Abs. 3 der tschechischen Zivilprozessordnung).

Was geplant ist

Das tschechische Justizministerium hat im Mai 2026 eine Novelle vorgestellt, nach der die Gerichte in Verfahren über Kinder verpflichtend ermitteln müssten, ob häusliche Gewalt vorliegt. Sie enthält auch ein Instrument zur Risikobewertung (die sogenannte „Riskmapa“). Wie es mit ihrer Beratung weitergeht, ist noch offen. Der Artikel beschreibt das am 16. September 2026 geltende Recht.

Erleben Sie Gewalt durch Ihren früheren Partner und wissen nicht, ob Ihnen Schutz zusteht? Ich befasse mich mit Familienrecht und bereite Anträge auf einstweilige Maßnahmen so vor, dass das Gericht innerhalb der gesetzlichen Frist entscheiden kann. Schreiben Sie uns. Bei akuter Gefahr rufen Sie die 158.

Häufige Fragen

Muss ich mit der gewalttätigen Person zusammenwohnen, um eine einstweilige Maßnahme beantragen zu können?

Nein. Seit dem 1. Juli 2025 gilt als Opfer häuslicher Gewalt auch eine früher nahestehende Person, ein Elternteil eines gemeinsamen Kindes oder jemand, mit dem die gewalttätige Person die elterliche Verantwortung ausübt (§ 3021 Abs. 2 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Wie schnell entscheidet das Gericht über den Schutz?

Innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Antrags, ohne mündliche Verhandlung (§ 404 des Gesetzes über besondere gerichtliche Verfahren).

Wie lange gilt die einstweilige Maßnahme?

Einen Monat ab Vollstreckbarkeit. Beantragen Sie vor ihrem Ablauf eine Verlängerung, gilt sie weiter, bis das Gericht entschieden hat; insgesamt höchstens sechs Monate.

Reicht ein einzelner Vorfall, oder muss die Gewalt wiederholt vorkommen?

Das Gesetz erfasst Eingriffe in die körperliche Integrität auch dann, wenn sie einmalig sind; bei Eingriffen in die seelische Integrität, die Freiheit oder die Würde muss der Eingriff wiederholt oder schwerwiegend sein. Entscheidend ist die konkrete Beschreibung im Antrag.

Kann mir das Gericht eine Mediation mit meinem gewalttätigen früheren Partner anordnen?

Solange eine einstweilige Maßnahme gegen häusliche Gewalt gilt, und ebenso während eines Strafverfahrens etwa wegen Misshandlung oder gefährlicher Drohung, darf es kein erstes Treffen mit einem Mediator anordnen (§ 100 Abs. 3 der tschechischen Zivilprozessordnung).

Wirkt sich häusliche Gewalt auf die Aufteilung des Vermögens aus?

Ja. Bei der Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens der Ehegatten berücksichtigt das Gericht, dass ein Ehegatte gegenüber dem anderen häusliche Gewalt begangen hat (§ 742 Abs. 1 Buchst. g des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Dieser Artikel beschreibt die Rechtslage zum 16. September 2026. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Hilfe für Opfer häuslicher Gewalt: 116 006 (Bílý kruh bezpečí), 116 016 (ROSA), beide rund um die Uhr und kostenlos.

Stehen Sie vor einer Situation, die
die richtige rechtliche Lösung erfordert?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Das erste Gespräch dient immer dem Verständnis Ihrer Situation — nicht dem Verkauf.

  • 10–15 Minuten · kostenlos
  • Preis im Voraus
  • Unverbindlich

Unsere Rechtsdienstleistungen unterliegen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht anders vereinbart.