Laufende Rechtsbetreuung

Ein Anwalt, der Ihr Unternehmen bereits kennt

Der größte Teil der juristischen Arbeit in einem Unternehmen sind keine Streitigkeiten. Es sind Verträge, die diese Woche unterschrieben werden sollen, die Frage des Geschäftsführers, die heute eine Antwort braucht, und Pflichten, an die niemand rechtzeitig denkt. Genau dafür gibt es die laufende Betreuung.

Zuerst sehen wir uns an, was Ihr Unternehmen tatsächlich braucht

Im Erstgespräch gehen wir durch, was in Ihrem Unternehmen pro Monat an rechtlicher Arbeit anfällt: wie viele Verträge, welcher Art, wer sie heute prüft, was sich wiederholt und wo es bereits hakt. Daraus ergibt sich, ob eine Monatspauschale sinnvoll ist, ein Festpreis oder vorerst nur der Stundensatz. Stellt sich heraus, dass Sie keine laufende Betreuung brauchen, sagen wir es Ihnen.

Erstgespräch vereinbaren

Monatspauschale, Festpreis oder Stundensatz

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Monatspauschale (unsere Empfehlung)

Ein vereinbarter monatlicher Leistungsumfang zum Festbetrag. Die meisten Unternehmen, die langfristig mit uns arbeiten, entscheiden sich dafür: Die Kosten sind planbar, und weil wir das Unternehmen kennen, fangen wir nicht jedes Mal bei null an.

Was zur Pauschale gehört

  • ein fest zugeordneter Rechtsanwalt, der Ihre Verträge und Ihre Leute kennt;
  • garantierte Priorität: Die Arbeit für Pauschalmandanten geht vor;
  • eine vertraglich vereinbarte Reaktionszeit, auf Wunsch mit Antwort noch am Tag der Anfrage;
  • wir sind telefonisch erreichbar, nicht nur per E-Mail; eine kurze Frage müssen Sie nicht erst aufschreiben;
  • wir passen uns Ihren internen Abläufen an, also Freigabeschleifen, Vorlagen und Zeichnungsbefugnissen;
  • wir schreiben dort, wo Ihr Team schreibt: E-Mail, Teams, Slack oder Ihr eigenes System, nicht unseres;
  • das Tagesgeschäft ist inbegriffen: Vertragsprüfung, Beratung, Korrespondenz mit der Gegenseite, Fragen der Geschäftsführung;
  • eine im Rahmen der Pauschale geleistete Stunde kostet weniger als unser regulärer Stundensatz.
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Festpreis (Pauschalhonorar)

Ein im Voraus vereinbarter Festpreis für eine klar umrissene Aufgabe: Vertrag, Schriftsatz, Registereintragung, Rechtsgutachten, Treuhandverwahrung. Sie kennen die Kosten vorab, unabhängig davon, wie viele Stunden wir investieren.

Wann das sinnvoll ist

  • eine einmalige Angelegenheit mit klarem Auftrag;
  • Sie möchten den Preis vorab auf die Krone genau kennen;
  • Sie möchten die Zusammenarbeit erst kennenlernen, bevor Sie sich für eine Pauschale entscheiden.
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Stundensatz

Die Standardlösung, wenn sich der Umfang nicht vorab abschätzen lässt. Wir rechnen jede angefangene Viertelstunde ab, und in der Aufstellung sehen Sie, wer an der Sache gearbeitet hat und zu welchem Satz.

Wann das sinnvoll ist

  • der Umfang zeigt sich erst im Verlauf, typischerweise bei Streitigkeiten oder Verhandlungen;
  • Sie brauchen eine einmalige Beratung;
  • Sie möchten nur für das bezahlen, was tatsächlich erledigt wird.

Was Unternehmen uns am häufigsten fragen

Ab welcher Unternehmensgröße lohnt sich eine Pauschale?

Entscheidend ist nicht die Zahl der Mitarbeiter, sondern wie viel juristische Arbeit monatlich anfällt. Als Faustregel gilt: Wenn Sie mehr als zwei Verträge im Monat bearbeiten oder sich dabei ertappen, etwas ungeprüft zu unterschreiben, weil sich der Weg zum Anwalt nicht lohnt, rechnet sich die Pauschale.

Was ist, wenn ich in einem Monat nichts brauche?

Nicht ausgeschöpfter Umfang wird standardmäßig nicht auf den Folgemonat übertragen. Maßgeblich ist, was wir im Vertrag vereinbaren, doch im Grundsatz verfällt er. Genau deshalb ist die Stunde in der Pauschale günstiger als eine zum regulären Satz abgerechnete Stunde: Sie bezahlen für Verfügbarkeit, nicht nur für geleistete Zeit. Zeigt sich nach einigen Monaten, dass der Umfang falsch bemessen ist, passen wir ihn an.

Wie schnell erhalte ich eine Antwort?

Innerhalb der vertraglich vereinbarten Reaktionszeit. Ist dort keine festgelegt, gelten die Fristen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die diese genau bestimmen. Eilmodi bis hin zur Antwort am Tag der Anfrage sind möglich: bei Einzelaufträgen gegen Zuschlag laut Honorarübersicht, bei der Pauschale zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen.

Gilt die Pauschale auch für einen Rechtsstreit?

In der Regel nicht. Streitigkeiten, Transaktionen und andere größere Mandate rechnen wir zum Festpreis oder nach Stundensatz ab. Daran arbeitet aber dasselbe Team, das Ihr Unternehmen kennt, und das ist ein spürbarer Unterschied gegenüber einer Kanzlei, die man von außen hinzuzieht.

Ist die Pauschale ein befristeter Vertrag?

Die Bedingungen einschließlich der Kündigungsfrist vereinbaren wir individuell. Wir wollen keine Mandanten, die nur bleiben, weil sie nicht gehen können.

Können wir auch ohne Pauschale beginnen?

Selbstverständlich. Die meisten Mandate beginnen mit einer einzelnen Angelegenheit zum Festpreis oder nach Stunden. Wenn sich zeigt, dass die Arbeit zunimmt, bieten wir Ihnen die Pauschale von uns aus an.

Was wir für Unternehmen laufend betreuen

Verträge und VertragsprüfungKunden- und Lieferantenverträge, AGB, Geheimhaltungsvereinbarungen, Lizenz- und Mietverträge. Wir prüfen, was Ihnen die Gegenseite schickt, ebenso wie das, was Sie selbst versenden.

MitarbeiterArbeitsverträge und sonstige Beschäftigungsvereinbarungen, Wettbewerbsverbote, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, interne Richtlinien.

GesellschaftsrechtGesellschafterversammlungen, Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Eintragungen ins Handelsregister, das Verhältnis unter den Gesellschaftern, Haftung des Geschäftsführers.

Compliance und DatenschutzDSGVO, AI Act, NIS2 und weitere Pflichten, die nicht auf einen Schlag kommen, aber Fristen haben. Wir behalten sie für Sie im Blick.

ForderungenVorgerichtliche Zahlungsaufforderungen, Mahnungen, Schuldanerkenntnisse, Ratenzahlungsvereinbarungen. Bevor daraus ein Rechtsstreit wird.

Fragen der GeschäftsführungKurze Fragen, auf die Sie heute eine Antwort brauchen und für die man keine Akte anlegt. Ein Anruf genügt, Sie müssen nichts aufschreiben.

Streitigkeiten, Transaktionen und andere größere Mandate deckt die Pauschale in der Regel nicht ab. Dafür vereinbaren wir einen Festpreis oder den Stundensatz, und es arbeitet dasselbe Team daran.

So sieht ein Jahr Zusammenarbeit aus

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Bestandsaufnahme

Wir gehen durch, was in Ihrem Unternehmen rechtlich anfällt, was bereits unterschrieben ist und wo es hakt. Am Ende steht ein Vorschlag für Umfang und Preis.

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Übernahme der Betreuung

Sie erhalten einen fest zugeordneten Rechtsanwalt, und wir legen gemeinsam fest, über welche Kanäle wir kommunizieren. Dabei richten wir uns nach dem, was in Ihrem Unternehmen bereits genutzt wird, nicht umgekehrt. Wir sehen uns Ihre bestehenden Verträge an und sagen Ihnen, was in Ordnung ist und was überarbeitet werden sollte.

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Laufender Betrieb

Verträge kommen zur Prüfung, Fragen werden innerhalb der vereinbarten Zeit beantwortet, die Fristen überwachen wir. Was ansteht, erfahren Sie im Voraus.

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Jährliche Überprüfung

Einmal im Jahr besprechen wir, was sich im Unternehmen und in der Rechtslage geändert hat, was aktualisiert werden muss und ob der Umfang der Pauschale noch passt.

Was es kostet und wie schnell wir reagieren

Monatspauschale ab 10.000 CZK

Wir vereinbaren sie ab 10.000 CZK monatlich zzgl. MwSt., je nach Umfang und Reaktionszeit üblicherweise zwischen 10.000 und 15.000 CZK. Darunter bieten wir keine Pauschale an, weil sie sich weder für Sie noch für uns lohnt. Eine Stunde im Rahmen der Pauschale ist günstiger als der reguläre Stundensatz: Sie bezahlen für Verfügbarkeit, nicht nur für geleistete Zeit.

Festpreis (Pauschalhonorar)

Ein im Voraus vereinbarter Festpreis für eine klar umrissene Leistung. Ein vereinbarter Festpreis geht dem Stundensatz und allen Zuschlägen vor.

Stundensatz

Von 2.900 CZK pro Stunde für die Arbeit von Rechtsanwaltsanwärtern bis 4.900 CZK für strategische Beratung; der Basissatz für Rechtsanwälte einschließlich der Partner beträgt 3.900 CZK. Alle Beträge zzgl. MwSt., abgerechnet wird jede angefangene Viertelstunde. Das Mindesthonorar für einen neuen Fall oder eine eigenständige Aufgabe beträgt 5.000 CZK.

Wenn es eilt

Für die Erledigung binnen 48 Stunden nach Beauftragung berechnen wir einen Zuschlag von 50 %, binnen 24 Stunden oder noch am Tag der Beauftragung von 100 %, jeweils laut Honorarübersicht. Ja, auch das machen wir. Die Reaktionszeit bei der Pauschale vereinbaren wir im Vertrag; ist dort nichts festgelegt, gelten die Fristen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die vollständigen Bedingungen, Zuschläge für Schwierigkeit, versäumte Zeit und Fahrtkosten finden Sie in der Honorarübersicht. Wir veröffentlichen sie vollständig. Unter Anwälten ist das keine Selbstverständlichkeit, und wir finden, es sollte eine sein.

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Im ersten Gespräch geht es immer darum, Ihre Situation zu verstehen, nicht darum, etwas zu verkaufen.

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Unsere Rechtsdienstleistungen unterliegen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht anders vereinbart.