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Geschäftspartnerschaft: Wie man sich trennt, ohne sich zu zerstören

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Eine Geschäftspartnerschaft hat viel mit einer Ehe gemeinsam. Am Anfang teilt man Vision, Vertrauen und Begeisterung, am Ende die Buchhaltung, die Verbindlichkeiten und die gegenseitige Enttäuschung. Und wie in einer Ehe bestimmt die Art der Trennung, wie man danach weiterlebt.

In meiner Praxis habe ich Trennungen von Gesellschaftern erlebt, die zivilisiert und zur Zufriedenheit beider Seiten abliefen. Ich habe aber auch Trennungen erlebt, die sich über Jahre hinzogen, Millionen kosteten und das Unternehmen ebenso zerstörten wie persönliche Beziehungen. Über das Ergebnis entschied jedes Mal vor allem, wie die Beteiligten an die Trennung herangingen. Wer Recht hatte, spielte eine kleinere Rolle.

Phase Eins: Signale, solange noch Zeit ist, die Dinge zu retten

Jede Gesellschaftertrennung hat ein Vorspiel. Es dauert meist Monate, manchmal Jahre, nur will es niemand sehen.

Die Signale sind subtil, aber erkennbar. Ein Gesellschafter kommt nicht mehr zu Besprechungen, ein anderer entscheidet ohne Rücksprache, und ein dritter hat das Gefühl, „alles alleine zu machen“. E-Mails ersetzen persönliche Treffen. Strategische Fragen werden aufgeschoben. Statt „wir“ heißt es plötzlich „ich“ und „er“.

In dieser Phase lässt sich noch etwas retten, wenn beide Seiten bereit sind, über die echten Probleme zu sprechen und nicht nur über deren Symptome. Etwa darüber, dass sich Prioritäten oder die Vision verändert haben oder dass Beitrag und Ertrag nicht mehr im Verhältnis stehen.

Die meisten Gesellschafter überspringen diese Phase. Entweder meiden sie Konflikte, oder sie denken, „das gibt sich wieder“. Tut es nicht. Probleme in einer Partnerschaft verschwinden nicht, weil man sie ignoriert; sie verschärfen sich.

Phase Zwei: die Entscheidung und der Punkt ohne Wiederkehr

Irgendwann wird die Trennung unvermeidlich. Ein einfacher Test zeigt es: Stellen Sie sich vor, Sie sind in fünf Jahren noch Gesellschafter. Spüren Sie Energie oder Beklemmung?

Wenn Beklemmung, ist es Zeit zu handeln. Das heißt, einige entscheidende Schritte zu gehen, bevor die Gegenseite sie für Sie geht.

Sichern Sie den Zugang zur Buchhaltung. Das ist der erste und wichtigste Schritt. Sobald klar ist, dass eine Trennung bevorsteht, müssen Sie wissen, wie es um das Unternehmen steht: wie viel auf den Konten liegt, welche Verbindlichkeiten und Forderungen bestehen und wer was unterschrieben hat.

In der Praxis habe ich oft erlebt, dass ein Gesellschafter „überraschend“ keinen Zugang mehr zum Bankkonto oder zum Buchhaltungssystem hatte. Das war kein Zufall, sondern Taktik. Wer sich davon überrumpeln lässt, spielt von Anfang an aus einer schwächeren Position.

Lesen Sie den Gesellschaftsvertrag. Ich weiß, das klingt absurd, schließlich haben Sie ihn selbst unterschrieben. Die meisten Gesellschafter haben ihn aber vor Jahren unterschrieben und seither nicht mehr hineingeschaut. Dabei regelt gerade der Gesellschaftsvertrag, wie Anteile übertragen werden, wie der Preis bestimmt wird und welche Regeln für den Austritt eines Gesellschafters gelten.

Regelt er diese Fragen nicht, und erstaunlich viele Gesellschaftsverträge tun das nicht, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die sagen möglicherweise nicht das, was Sie erwarten.

Erfassen Sie alle Verbindlichkeiten. Wer haftet für den Kredit? Wer ist Geschäftsführer, und was bedeutet das für die persönliche Haftung? Gibt es Verträge, die die Zustimmung beider Gesellschafter erfordern? Gibt es Kunden, die an einen von Ihnen gebunden sind?

Diese Bestandsaufnahme ist unangenehm, aber unverzichtbar. Eine Trennung ohne Kenntnis des tatsächlichen Zustands des Unternehmens endet wie eine Scheidung ohne Kenntnis der Vermögensverhältnisse: schlecht für beide Seiten.

Phase Drei: die Umsetzung und was zuerst zu tun ist

Die Entscheidung ist gefallen, und nun kommt die heikelste Phase: die eigentliche Umsetzung der Trennung.

Drei Grundsätze sollten jeden Schritt leiten:

Dokumentieren Sie alles. Ab jetzt ist jede E-Mail, jedes Gespräch und jede Entscheidung ein potenzielles Beweismittel. Vielleicht haben Sie nicht vor, vor Gericht zu gehen. Kommt es aber dazu, und in der Praxis geschieht das öfter, als man erwarten würde, müssen Sie belegen können, was vereinbart, versprochen und getan wurde.

Trennen Sie Emotionen von Entscheidungen. Dieser Rat ist am schwersten zu befolgen und zugleich der wichtigste. Eine Gesellschaftertrennung ist voller Emotionen: Enttäuschung, das Gefühl von Verrat, Wut, Angst. Emotionen verzerren Entscheidungen. Ein Gesellschafter, der sich betrogen fühlt, lehnt ein faires Angebot ab, weil „die das nicht verdient haben“. Ein verängstigter Gesellschafter nimmt ein nachteiliges Angebot an, weil er „einfach seine Ruhe haben will“.

Ein guter Anwalt gibt in dieser Phase nicht nur Rechtsrat. Er wirkt als Filter zwischen Emotionen und Entscheidungen und sagt: „Ich verstehe, dass Sie wütend sind. Aber diese Entscheidung wird Sie X kosten. Ist Ihnen die Wut X wert?“

Haben Sie einen Plan B. Was geschieht, wenn Sie sich nicht einigen? Was ist Ihre Alternative? Können Sie aussteigen und ein neues Unternehmen gründen? Können Sie Ihren Anteil an einen Dritten verkaufen? Bei einer s.r.o. brauchen Sie dafür, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt, die Zustimmung der Gesellschafterversammlung (§ 208 des tschechischen Gesetzes über Handelskorporationen). Können Sie beim Gericht die Aufhebung Ihrer Beteiligung beantragen? Bei einer s.r.o. geht das, wenn Ihnen der Verbleib in der Gesellschaft billigerweise nicht zugemutet werden kann (§ 205 des Gesetzes über Handelskorporationen).

Wer seine Alternativen kennt, verhandelt aus einer stärkeren Position. Wer keinen Ausweg hat, sitzt immer am kürzeren Hebel.

Phase Vier: nach der Trennung keine Brücken verbrennen, die Sie noch brauchen

Die Trennung ist vollzogen. Der Anteil ist übertragen, das Unternehmen aufgeteilt, die Verträge sind unterschrieben. Jetzt kommt die Phase, an die die meisten nicht denken: das Leben nach der Trennung.

Die Geschäftswelt in Tschechien ist klein, besonders in den Regionen und in Nischenbranchen. Die Person, von der Sie sich heute trennen, kann morgen Ihr Kunde, Lieferant oder Wettbewerber sein. Sie kann Sie auch jemandem empfehlen oder eben nicht, der eine Zusammenarbeit mit Ihnen erwägt.

Naiv oder nachgiebig müssen Sie nicht sein, es genügt, strategisch vorzugehen. Trennen Sie sich hart, aber korrekt. Halten Sie ein, was Sie zugesagt haben, reden Sie nicht schlecht über den ehemaligen Partner und halten Sie sich Türen offen, schon weil Sie nicht wissen, was Sie in einem Jahr brauchen werden.

Ich habe Fälle erlebt, in denen ehemalige Gesellschafter nach der Trennung an einem konkreten Projekt zusammenarbeiteten, und es funktionierte. Die Trennung hatte beseitigt, was in der Partnerschaft nicht funktionierte, und den gegenseitigen Respekt bestehen lassen. Ich habe aber auch Fälle erlebt, in denen ein Gesellschafter nach der Trennung systematisch den Ruf des anderen beschädigte und am Ende vor allem sich selbst schadete.

Emotionen sind keine Strategie

Wenn Sie aus diesem Artikel nur einen Gedanken mitnehmen, dann diesen: Emotionen sind bei einer Gesellschaftertrennung unvermeidlich, aber sie dürfen Ihre Entscheidungen nicht steuern.

Jede Entscheidung sollte deshalb einen einfachen Test bestehen. Tue ich das, weil es strategisch richtig ist, oder weil ich mich so fühle?

Lautet die Antwort „weil ich mich so fühle“, halten Sie inne, atmen Sie durch und rufen Sie Ihren Anwalt an. Entscheiden Sie erst danach, mit kühlem Kopf.

Eine Gesellschaftertrennung muss nicht in einer Katastrophe enden, wenn Sie mit kühlem Kopf und klarem Plan herangehen. Und im Bewusstsein, dass Ihnen der ehemalige Partner in ein paar Jahren auf der anderen Seite des Verhandlungstisches gegenübersitzen kann.

Die beste Vorsorge ist ein Gesellschaftsvertrag, der solche Situationen von Anfang an regelt, bevor sie eintreten. Betrifft der Austritt einen Verkauf des Anteils an einen Dritten, ist Due Diligence angezeigt. Und stocken die Verhandlungen, hilft strategisches Denken: Rechtsstreit und Geschäftsverhandlung haben mehr gemeinsam, als man denkt. Nicht selten sieht eine Gesellschaftertrennung aus wie eine Schachpartie (beide kennen Vermögen und Verbindlichkeiten), wird aber tatsächlich wie Poker gespielt (jeder hält Karten zu den eigenen Alternativen), und zwar innerhalb von Monopoly (wer tiefere Taschen hat, hält länger durch). Diesen Unterschied und seine strategischen Folgen habe ich in Schach, Poker, Monopoly – und Mensch ärgere Dich nicht auseinandergelegt.

Steht eine Trennung vom Gesellschafter an und soll das Unternehmen das überstehen? In unserer Transaktionspraxis verhandeln wir die Konditionen so, dass beide Seiten aus einer stabilen Position aussteigen und das Geschäft weiterläuft. Nehmen Sie Kontakt auf.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, dass eine Trennung vom Mitgesellschafter bevorsteht?

Ein Gesellschafter kommt nicht mehr zu Besprechungen, ein anderer entscheidet ohne Rücksprache, einer hat das Gefühl, alles allein zu machen, die Kommunikation verlagert sich auf E-Mails und strategische Fragen werden aufgeschoben. In dieser Phase lässt sich noch etwas retten, wenn beide Seiten über die echten Probleme sprechen.

Wie erkenne ich, dass die Trennung vom Mitgesellschafter unvermeidlich ist?

Stellen Sie sich vor, Sie sind in fünf Jahren noch Gesellschafter. Spüren Sie Beklemmung statt Energie, ist es Zeit zu handeln, bevor die Gegenseite die entscheidenden Schritte für Sie unternimmt.

Welche Verbindlichkeiten sollte ich vor der Trennung vom Mitgesellschafter erfassen?

Wer für den Kredit haftet, wer Geschäftsführer ist und was das für die persönliche Haftung bedeutet, welche Verträge die Zustimmung beider Gesellschafter erfordern und welche Kunden an einen von Ihnen gebunden sind.

Warum sollte ich während der Trennung alles dokumentieren?

Kommt es zum Gerichtsverfahren, brauchen Sie Belege dafür, was vereinbart, versprochen und getan wurde. Jede E-Mail, jedes Gespräch und jede Entscheidung ist ein potenzielles Beweismittel.

Welche Alternativen habe ich, wenn wir uns als Gesellschafter nicht einigen?

Sie können aussteigen und ein neues Unternehmen gründen. Ihren Anteil an einer s.r.o. (tschechische GmbH) können Sie an einen Dritten verkaufen, wenn der Gesellschaftsvertrag dies zulässt oder die Gesellschafterversammlung der Übertragung zustimmt. Beim Gericht können Sie die Aufhebung Ihrer Beteiligung beantragen, wenn Ihnen der Verbleib in der Gesellschaft billigerweise nicht zugemutet werden kann. Wer seine Alternativen kennt, verhandelt aus einer stärkeren Position.

Welche Rolle spielt der Anwalt bei einer Gesellschaftertrennung?

Neben der Rechtsberatung wirkt ein guter Anwalt als Filter zwischen Emotionen und Entscheidungen. Er benennt, was eine bestimmte Entscheidung kosten wird, und lässt den Mandanten abwägen, ob ihm die Wut das wert ist.

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