Freitag, 17 Uhr, die vereinbarte Übergabe. Sie haben ein Urteil, nach dem das Wochenende Ihnen gehört. Die Tür bleibt zu, niemand geht ans Telefon, oder es kommt eine Nachricht: „Heute geht es nicht.“ Das dritte Wochenende in Folge.
Die meisten Eltern rufen in diesem Moment die Polizei. Und die meisten stellen dann fest, dass die Polizei ihnen das Kind nicht übergibt. Der Weg führt woandershin, und es lohnt sich, ihn zu kennen, bevor die Nichtübergabe zur Gewohnheit wird.
Liegt es daran, dass das Kind selbst nicht mitgehen will, lesen Sie zuerst den Artikel Wenn das Kind nicht zum anderen Elternteil will. Hier geht es um die Situation, in der ein Elternteil die Übergabe verhindert.
¶ Was die Polizei tut und was nicht
Die Polizei der Tschechischen Republik hat es 2017 klar formuliert: Wird ein Kind nicht zu dem Umgang übergeben, den ein rechtskräftiges Urteil festlegt, ist das eine zivilrechtliche Angelegenheit, in deren Kern die Polizei nicht eingreifen darf. Sie wird tätig, wenn sich aus der Meldung der Verdacht ergibt, dass das Kind oder ein anderes geschütztes Interesse gefährdet ist, zum Beispiel bei Gewalt oder wenn der Elternteil, der das Kind abholen soll, unter Alkoholeinfluss am Steuer sitzt.
Das Gesetz kennt auch kein Verwaltungsdelikt (přestupek) der Nichtübergabe eines Kindes. Das allgemeine Verwaltungsdelikt gegen das bürgerliche Zusammenleben lässt sich auf ein solches Verhalten nur ausnahmsweise anwenden, und zwischen nahestehenden Personen nur mit Zustimmung des Betroffenen.
Rufen Sie die Polizei also, wenn Sie um die Sicherheit des Kindes fürchten. Geht es „nur“ um die Nichtübergabe, kommt es auf Ihre Schritte beim Gericht an. Jede vereitelte Übergabe sollten Sie aber dokumentieren: Datum, Uhrzeit, was Sie geschrieben haben, was man Ihnen geantwortet hat, Zeugen. Sie werden das brauchen.
¶ Der Antrag auf Vollstreckung der Entscheidung
Das richtige Instrument ist der Antrag auf Vollstreckung der Entscheidung über Betreuung oder Umgang, den Sie bei dem Gericht stellen, das für das Kindschaftsverfahren (opatrovnické řízení) zuständig ist. Seit Januar 2026 gilt:
- Über die Anordnung der Vollstreckung entscheidet das Gericht unverzüglich, in der Regel spätestens innerhalb von zwei Monaten (§ 502 Abs. 5 des Gesetzes über besondere gerichtliche Verfahren),
- es kann Geldstrafen von 5.000 bis 50.000 CZK (rund 200 bis 2.000 EUR) verhängen, und zwar wiederholt (§ 502 Abs. 3); die Geldstrafen gehen an den Staat, nicht an Sie,
- es kann ein erstes Treffen mit einem eingetragenen Mediator im Umfang von drei Stunden, einen Plan zur schrittweisen Eingewöhnung, Umgang unter Aufsicht des OSPOD (der tschechischen Behörde für den sozialrechtlichen Schutz von Kindern) oder ein Treffen mit einem Kinderpsychologen anordnen (§ 503 Abs. 1),
- es kann anordnen, dass Ihnen der andere Elternteil Ersatzbetreuung oder Ersatzumgang in dem Umfang ermöglicht, den er vereitelt hat, oder dass er die zweckmäßig aufgewendeten Kosten des vereitelten Umgangs erstattet, etwa für eine vergebliche Fahrt (§ 503 Abs. 1 Buchst. e),
- hilft das nicht oder ist offensichtlich, dass es nicht helfen würde, ordnet es die Wegnahme des Kindes und seine Übergabe an; beim Umgang nur in Ausnahmefällen (§ 504).
Das OSPOD ist verpflichtet, das Gericht im Verfahren zu unterstützen und auf den Elternteil einzuwirken, damit er die Entscheidung freiwillig befolgt.
¶ Das Gericht darf nicht abwarten
Ein häufiger Einwand lautet: „Es läuft doch ein Verfahren über die Änderung der Betreuung, da wird sich das Gericht mit der Vollstreckung vorerst nicht befassen.“ Das tschechische Verfassungsgericht hat das im Erkenntnis Az. I. ÚS 1940/26 vom 12. August 2026 zurückgewiesen.
Die Mutter hatte ein rechtskräftiges Urteil, nach dem das Kind in ihrer Betreuung war. Der Vater behielt das Kind nach ihrem Krankenhausaufenthalt bei sich und beantragte eine Änderung der Betreuung. Die Mutter stellte einen Vollstreckungsantrag, und das Stadtbezirksgericht reagierte fünf Monate lang überhaupt nicht darauf, weil es Zweifel hatte, ob sie das Kind betreuen kann. Das Verfassungsgericht stellte eine Verletzung des Rechts auf Verhandlung ohne unnötige Verzögerungen fest und ordnete an, dass das Gericht unverzüglich über den Antrag entscheidet.
Achten Sie darauf, was das Erkenntnis nicht sagt. Es sagt nicht, dass das Gericht die Vollstreckung anordnen muss. Haben sich die Verhältnisse so stark geändert, dass die Vollstreckung nicht im Interesse des Kindes liegt, kann es den Antrag abweisen oder die Verhältnisse vorübergehend regeln. Es muss aber entscheiden, damit sich der Elternteil wehren kann. Untätigkeit ist keine Art, die Verhältnisse eines Kindes zu regeln.
Bleibt das Gericht untätig, stellen Sie einen Antrag auf Bestimmung einer Frist zur Vornahme einer Prozesshandlung (§ 174a des tschechischen Gesetzes über Gerichte und Richter). Erst danach ist eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verzögerungen möglich.
Warum die Zeit so wichtig ist, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in diesem Jahr im Urteil Novák gegen Tschechische Republik (Nr. 6656/24) gezeigt. Die tschechischen Gerichte hatten dort nach einem rechtswidrigen Umzug der Kinder die Situation monatelang laufen lassen. Die späteren Geldstrafen und die Strafverfolgung der Mutter kamen nach Ansicht des EGMR zu spät, weil sich der neue Zustand inzwischen verfestigt hatte. Mehr dazu im Artikel Wie viele Kilometer verträgt die Betreuung durch beide Eltern?
¶ Eine Geldstrafe kommt nicht automatisch
Ein Elternteil, der das Kind nicht übergibt, bekommt nicht immer eine Geldstrafe. Im Fall des Erkenntnisses Az. IV. ÚS 2966/25 vom 21. Januar 2026 war eine Mutter mit ihrer Tochter in der Zeit in den Urlaub gefahren, die dem Vater für den Umgang zustand. Zuvor hatte sie sich vergeblich um eine Einigung mit dem Vater bemüht, und das Gericht hatte ihr eine einstweilige Maßnahme erteilt, die ihr die Reise erlaubte. Das Berufungsgericht bezeichnete diese später als rechtswidrig, und die Gerichte verhängten gegen die Mutter wegen des vereitelten Umgangs eine Geldstrafe. Das Verfassungsgericht hob die Entscheidungen auf: Ein Elternteil, der im Vertrauen auf eine zu seinen Gunsten ergangene Gerichtsentscheidung handelt, darf nicht dafür bestraft werden, dass das Gericht seine Meinung später geändert hat. Geldstrafen sollen nicht mechanisch verhängt werden und nicht als Ventil für gegenseitige Schikanen der Eltern dienen.
Für Sie folgt daraus auch das Umgekehrte: Wenn Sie mit dem Kind in der Zeit des anderen Elternteils verreisen wollen, einigen Sie sich schriftlich oder lassen Sie das Gericht entscheiden. Wer eigenmächtig handelt, wird bestraft.
¶ Wann es eine Straftat ist
Die Vereitelung der Vollstreckung einer Entscheidung über die Erziehung von Kindern kann eine Straftat nach § 337 Abs. 4 des tschechischen Strafgesetzbuchs sein, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Das gilt aber nur für jemanden, gegen den bereits in der zivilrechtlichen Vollstreckung derselben Entscheidung erfolglos Maßnahmen ergriffen wurden. Es genügt nicht, dass er eine Geldstrafe für den Verstoß gegen eine andere Entscheidung bekommen hat, etwa gegen eine frühere einstweilige Maßnahme (Beschluss des Obersten Gerichtshofs Az. 5 Tdo 2/2025).
Die Reihenfolge steht also fest: zuerst die Vollstreckung bei dem für das Kindschaftsverfahren zuständigen Gericht, die Strafanzeige erst danach. Im Fall Novák wurde die Mutter nach wiederholten Geldstrafen für mehr als zwanzig vereitelte Umgangstermine zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
¶ Das Vorgehen Schritt für Schritt
- Dokumentieren Sie die vereitelte Übergabe und schreiben Sie dem anderen Elternteil, dass Sie darauf bestehen, dass er das Urteil befolgt.
- Wenden Sie sich an das OSPOD. Es kann mit dem Elternteil sprechen, und sein Bericht dient dem Gericht als Grundlage.
- Stellen Sie den Antrag auf Vollstreckung der Entscheidung. Beantragen Sie eine Geldstrafe, Ersatzumgang und die Erstattung der Kosten.
- Schweigt das Gericht zwei Monate lang, stellen Sie den Antrag auf Bestimmung einer Frist.
- Helfen auch Geldstrafen nicht, erwägen Sie die Wegnahme des Kindes und eine Strafanzeige nach § 337 Abs. 4.
Seien Sie die ganze Zeit selbst pünktlich und korrekt. Ein Elternteil, der rechtzeitig kommt und den Konflikt nicht anheizt, wirkt vor Gericht völlig anders als jemand, der jede Übergabe zum Kampf macht.
Gibt Ihnen der andere Elternteil das Kind immer wieder nicht heraus? Ich befasse mich mit Familienrecht und bereite den Antrag auf Vollstreckung so vor, dass das Gericht schnell handeln kann, einschließlich Ersatzumgang und Kosten. Schreiben Sie uns.
¶ Häufige Fragen
Kann die Polizei den anderen Elternteil zwingen, mir das Kind zu übergeben?
In der Regel nicht. Die Nichtübergabe des Kindes zum Umgang ist nach Auffassung der Polizei der Tschechischen Republik eine zivilrechtliche Angelegenheit; die Polizei greift nur ein, wenn dem Kind Gefahr droht oder der Verdacht einer Straftat oder eines Verwaltungsdelikts besteht. Der richtige Weg ist ein Antrag auf Vollstreckung der Entscheidung beim Gericht.
Wie hoch kann die Geldstrafe sein, die das Gericht verhängt?
Mindestens 5.000 CZK und höchstens 50.000 CZK (rund 200 bis 2.000 EUR) je Geldstrafe, und zwar wiederholt (§ 502 Abs. 3 des Gesetzes über besondere gerichtliche Verfahren). Die Geldstrafen gehen an den Staat.
Wie schnell muss das Gericht über die Vollstreckung entscheiden?
Unverzüglich, in der Regel spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Einleitung des Verfahrens (§ 502 Abs. 5). Bleibt das Gericht untätig, stellen Sie einen Antrag auf Bestimmung einer Frist zur Vornahme einer Prozesshandlung.
Bekomme ich die Wochenenden zurück, die mir der andere Elternteil genommen hat?
Das Gericht kann anordnen, dass Ihnen der andere Elternteil Ersatzbetreuung oder Ersatzumgang in dem Umfang ermöglicht, den er vereitelt hat, oder dass er zweckmäßig aufgewendete Kosten erstattet (§ 503 Abs. 1 Buchst. e).
Ist es strafbar, das Kind nicht zu übergeben?
Das kann es sein, aber erst nach einer erfolglosen zivilrechtlichen Vollstreckung derselben Entscheidung. Dann droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr (§ 337 Abs. 4 des tschechischen Strafgesetzbuchs; Beschluss des Obersten Gerichtshofs Az. 5 Tdo 2/2025). Ein eigenes Verwaltungsdelikt der Nichtübergabe eines Kindes kennt das Gesetz nicht.
Bekommt auch ein Elternteil eine Geldstrafe, der in gutem Glauben gehandelt hat?
Nicht automatisch. Das Gericht muss prüfen, warum der Umgang nicht stattgefunden hat; nach dem Erkenntnis Az. IV. ÚS 2966/25 darf ein Elternteil nicht bestraft werden, der im Vertrauen auf eine zu seinen Gunsten ergangene Gerichtsentscheidung gehandelt hat.
