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Betrüger hat mein Konto leergeräumt. Was in den ersten Stunden zu tun ist und wann die Bank das Geld erstatten muss

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Auf dem Display erscheint die Nummer Ihrer Bank. Die Stimme am anderen Ende stellt sich als Sicherheitsabteilung vor, kennt Ihren Namen und weiß, bei welcher Bank Sie Ihr Konto haben. Gerade versuche jemand, Ihr Online-Banking zu missbrauchen, und Sie müssten schnell handeln: in der App die „Stornierung einer verdächtigen Zahlung“ bestätigen, den Code aus der SMS durchgeben oder das Geld auf ein „sicheres Konto“ überweisen. Eine Stunde später ist das Konto leer.

Wer danach zu uns kommt, hat meist eine von zwei gegensätzlichen Vorstellungen. Die einen glauben, die Bank müsse ihnen alles erstatten, weil sie für die Sicherheit verantwortlich sei. Die anderen schämen sich und meinen, ihnen stehe nichts zu, weil sie den Code selbst durchgegeben haben. Die Wirklichkeit liegt dazwischen, und viel hängt davon ab, was man in den ersten Stunden tut und wie der Betrug genau abgelaufen ist.

Wir erklären, was sofort zu tun ist, wann die Bank das Geld erstatten muss und wie viel vom Verlust Sie selbst tragen, und wann es sich lohnt, die Finanzschiedsstelle (finanční arbitr) anzurufen.

Die ersten 24 Stunden: Was sofort zu tun ist

Die Zeit arbeitet gegen Sie. Das Geld verschwindet von dem Konto, auf das es überwiesen wurde, meist innerhalb von Stunden, und Betrüger mit Zugang zum Online-Banking können weitere Zahlungen auslösen, Limits ändern oder Kredite beantragen. Wir empfehlen folgendes Vorgehen:

  1. Legen Sie auf, ganz gleich, als wer sich der Anrufer ausgibt, und rufen Sie die Bank selbst an. Verwenden Sie die Nummer von der Website der Bank oder von Ihrer Zahlungskarte, nie eine Nummer, die Ihnen der Anrufer genannt hat. Melden Sie den Missbrauch und verlangen Sie, dass Karte sowie Internet- und Mobile-Banking gesperrt werden. Das Gesetz verpflichtet Sie, den Missbrauch eines Zahlungsinstruments unverzüglich anzuzeigen (§ 165 Buchst. b des tschechischen Zahlungsverkehrsgesetzes), und die Bank muss Ihnen dafür einen Weg zur Verfügung stellen, der jederzeit erreichbar ist (§ 166 Abs. 1 Buchst. c). Nach der Anzeige muss sie jede weitere Nutzung der Karte oder des Online-Bankings verhindern (§ 166 Abs. 1 Buchst. e), und einen Verlust, der erst danach entsteht, tragen Sie nur bei eigenem betrügerischem Handeln (§ 182 Abs. 3 Buchst. a).
  2. Bestehen Sie auf einer Sperre, nicht auf einem Ratschlag. Die Finanzschiedsstelle berichtet in ihrem Jahresbericht für 2025, dass Banken statt einer Sperre manchmal nur empfahlen, das Passwort zu ändern, und wertet ein solches Vorgehen als Versäumnis der Bank. Verlangen Sie auch eine Bestätigung, dass Sie den Missbrauch angezeigt haben; die Bank muss sie auf Verlangen ausstellen, und Sie können die Anzeige damit 18 Monate lang nachweisen (§ 166 Abs. 1 Buchst. d).
  3. Bitten Sie Ihre Bank, sich an die Bank des Empfängers zu wenden. Sie soll versuchen, das Konto sperren zu lassen, auf das das Geld gegangen ist. Ob das gelingt, ist ungewiss, aber jede Stunde Verzögerung verringert die Chancen.
  4. Trennen Sie die Geräte vom Netz. Haben Sie auf Wunsch des Betrügers eine App zur Fernsteuerung Ihres Computers oder Telefons installiert, trennen Sie das Gerät sofort vom Internet und fotografieren Sie die App. Deinstallieren Sie sie erst, wenn ein Fachmann oder die Polizei das Gerät untersucht hat; sie ist ein Beleg dafür, dass der Angreifer die Zahlungen ausgelöst hat.
  5. Prüfen Sie, was im Online-Banking alles geschehen ist. Nach Angaben der Finanzschiedsstelle räumen Angreifer oft nicht nur das Guthaben ab, sondern schließen im Namen des Kunden Verbraucherkredite über Hunderttausende Kronen ab, ändern Limits und richten neue Karten ein. Gehen Sie auch die anderen Konten durch, auf die Sie Zugriff haben, einschließlich der Geschäftskonten. Hat der Betrüger in Ihrem Namen einen Kredit aufgenommen, schreiben Sie der Bank, dass Sie den Vertrag nicht geschlossen haben, und rühren Sie das Kreditgeld, das noch auf dem Konto liegt, nicht an. Die Finanzschiedsstelle prüft in solchen Streitigkeiten, ob überhaupt Sie gehandelt haben und ob die Bank vor der Kreditvergabe Ihre Kreditwürdigkeit ordnungsgemäß geprüft hat.
  6. Erstatten Sie Strafanzeige, auch wenn der Schaden gering ist; wie die Tat einzuordnen ist, entscheidet die Polizei. Wie man eine Strafanzeige verfasst, beschreibt unser Ratgeber zur Strafanzeige (auf Tschechisch).
  7. Sichern Sie Beweise. Einen Screenshot der Anrufliste (Uhrzeit und Nummer), die SMS mit den Codes und ihrem Wortlaut, die Links, die Sie angeklickt haben, und den Kontoauszug. Schreiben Sie dem Betrüger nicht mehr und rufen Sie ihn nicht an.
Die Frist von 13 Monaten heißt nicht, dass Sie Zeit haben. Die Berichtigung einer nicht autorisierten Zahlung können Sie nur verlangen, wenn Sie sie der Bank unverzüglich anzeigen, nachdem Sie davon erfahren haben, spätestens aber 13 Monate nach der Belastung Ihres Kontos (§ 188 Abs. 1 des Zahlungsverkehrsgesetzes). Zeigen Sie zu spät an und wendet die Bank das ein, sprechen Ihnen weder ein Gericht noch die Finanzschiedsstelle die Berichtigung zu (§ 188 Abs. 4). Rufen Sie die Bank an, sobald Sie den Betrug bemerken, und schicken Sie innerhalb einer Woche auch eine schriftliche Reklamation.

Autorisiert oder nicht autorisiert: Darauf kommt es an

Das Gesetz teilt Zahlungen in zwei Gruppen ein, und danach richtet sich der gesamte weitere Streit. Eine Zahlung ist autorisiert, wenn der Zahler ihr zugestimmt hat (§ 156 Abs. 1 des Zahlungsverkehrsgesetzes). Bei einer autorisierten Zahlung hat die Bank nur Ihren Auftrag ausgeführt, und die Erstattungspflicht nach § 181 gilt für sie nicht.

Nicht autorisiert ist typischerweise eine Zahlung, die der Betrüger eingegeben und bestätigt hat. Er hat Ihnen auf einer gefälschten Seite die Zugangsdaten oder den Code aus der SMS entlockt und die Zahlung selbst abgeschickt, aus Ihrem Online-Banking, aber ohne Ihre Zustimmung.

Autorisiert ist eine Zahlung, die Sie selbst eingegeben und abgeschickt haben, auch wenn Sie das in einem Irrtum getan haben, in den der Betrüger Sie versetzt hat. Typisch ist die Überweisung auf ein „sicheres Konto“ oder in eine „Geldanlage“, die ein falscher Berater empfohlen hat. Die Finanzschiedsstelle ordnet derselben Gruppe auch Fälle zu, in denen der Kunde dem Betrüger selbst Fernzugriff auf seinen Computer oder sein Telefon gewährt hat.

Bei Überweisungen, die Sie selbst abgeschickt haben, ist Nüchternheit angebracht. Die Finanzschiedsstelle prüft, ob der Irrtum des Kunden entschuldbar war und ob die Bank daran mitgewirkt hat. In ihrem Jahresbericht für 2025 hält sie fest, dass sie in diesen Fällen aus den gesammelten Unterlagen keinen Anteil der Bank am Irrtum des Kunden feststellen konnte. Bei autorisierten Zahlungen bleibt deshalb vor allem die Frage, ob die Bank ihre Pflicht vernachlässigt hat, betrügerische Zahlungen zu erkennen: ob sie die verdächtige Aktivität hätte abfangen können, ob sie schnell genug reagiert hat und ob sie andere Banken gebeten hat, das Zielkonto zu sperren. Wo die Finanzschiedsstelle solche Mängel feststellte, führte sie die Parteien zu einer gütlichen Einigung.

Umstritten ist der Fall, in dem Sie in der App einen Vorgang bestätigt haben, den der Anrufer als etwas anderes ausgab, etwa als Stornierung einer verdächtigen Zahlung. Die Bank kann dann behaupten, Sie hätten die Zahlung autorisiert. Die Finanzschiedsstelle prüft in solchen Fällen, wer tatsächlich gehandelt hat und ob der Irrtum die Wirksamkeit der Zustimmung beeinflussen konnte. Beschreiben Sie in der Reklamation deshalb genau, was die App anzeigte und was Sie nach den Worten des Anrufers bestätigten, und verlangen Sie die Berichtigung einer nicht autorisierten Zahlung.

Vom Betrüger oder vom Inhaber des Kontos, auf das das Geld gegangen ist, können Sie die Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung verlangen (§ 2991 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs), auch als Geschädigter im Strafverfahren. Kontoinhaber ist allerdings oft ein Strohmann ohne Vermögen.

Wann die Bank das Geld erstatten muss und wie viel Sie selbst tragen

Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank unverzüglich, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags, nachdem sie davon Kenntnis erhalten oder Sie sie ihr angezeigt haben, das Konto auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne die Zahlung befunden hätte, oder Ihnen den Betrag samt Entgelten und entgangenen Zinsen erstatten (§ 181 Abs. 1). Die Frist beginnt nicht zu laufen, solange die Bank Grund zu der Annahme hat, dass Sie betrügerisch gehandelt haben, und dies mit Begründung schriftlich der Aufsichtsbehörde mitteilt (§ 181 Abs. 3). Die Banken berufen sich zudem auf § 181 Abs. 4, nach dem die Erstattungspflicht nicht gilt, wenn der Zahler den Verlust trägt. Wie diese Vorschrift nach dem Urteil des Gerichtshofs der EU zu lesen ist, erklären wir weiter unten.

Wie viel vom Verlust Sie am Ende tragen, bestimmt § 182:

  • bis zu 50 Euro, wenn der Verlust durch eine verlorene, gestohlene oder missbrauchte Karte oder ein missbrauchtes Online-Banking entstanden ist (§ 182 Abs. 1 Buchst. a). Selbst das gilt nicht, wenn Sie den Missbrauch vor der Zahlung nicht bemerken konnten oder ihn die Bank verursacht hat (§ 182 Abs. 2);
  • in vollem Umfang, wenn Sie betrügerisch gehandelt oder vorsätzlich oder grob fahrlässig Ihre Pflicht verletzt haben, Ihre Sicherheitsmerkmale zu schützen oder den Missbrauch anzuzeigen (§ 182 Abs. 1 Buchst. b und § 165);
  • nichts, wenn der Verlust erst nach Ihrer Anzeige entstanden ist, die Bank Ihnen keine Möglichkeit gegeben hat, den Missbrauch jederzeit zu melden, oder keine starke Kundenauthentifizierung verlangt hat, wo das Gesetz sie vorschreibt (§ 182 Abs. 3). Die starke Kundenauthentifizierung beruht auf mindestens zwei voneinander unabhängigen Elementen, etwa einem Passwort und einem Telefon (§ 223 Abs. 3 und 4).

Machen Sie geltend, dass Sie die Zahlung nicht autorisiert haben, muss die Bank nachweisen, dass sie authentifiziert, ordnungsgemäß aufgezeichnet und verbucht und nicht durch eine technische Störung beeinträchtigt wurde; andernfalls gilt die Zahlung als nicht autorisiert (§ 187 Abs. 1).

Den Begriff der groben Fahrlässigkeit definiert das Gesetz nicht, und gerade um ihn drehen sich die meisten Streitigkeiten. Nach Angaben der Finanzschiedsstelle wenden die Banken am häufigsten ein, dass der Angriff ohne das Zutun des Kunden nicht möglich gewesen wäre. In den meisten Fällen nicht autorisierter Zahlungen stellte die Finanzschiedsstelle fest, dass der Kunde seine vertragliche Pflicht verletzt hatte, seine Sicherheitsmerkmale zu schützen, typischerweise weil er sie auf einer betrügerischen Seite eingab oder dem Anrufer weitergab. Zugleich prüft sie immer, ob die Bank bei allen Schritten, die den Angriff ermöglichten, eine starke Kundenauthentifizierung verwendet hat: bei der Anmeldung, der Aktivierung der App auf einem neuen Telefon, der Änderung von Limits oder dem Hinzufügen einer Karte zu einer Mobile Wallet. Wo sie fehlte, muss die Bank die Zahlung berichtigen.

Mit Unternehmern kann die Bank unter anderem von § 182, von § 187 Abs. 1 und von den Fristen nach § 188 abweichende Vereinbarungen treffen (§ 128 Abs. 6). Bei einem Geschäftskonto kommt es deshalb auch auf die Geschäftsbedingungen der Bank an.

Die Bank wirft Ihnen grobe Fahrlässigkeit vor? Erst muss sie das Geld erstatten

Warf die Bank dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vor und erstattete das Geld nicht, musste der Kunde bisher klagen oder sich an die Finanzschiedsstelle wenden. Der Gerichtshof der EU hat mit Urteil vom 15. Oktober 2026 in der Rechtssache C-70/25, Tukowiecka, entschieden, dass die Bank die sofortige Erstattung einer nicht autorisierten Zahlung nicht allein deshalb verweigern darf, weil der Kunde die Zahlung ihrer Ansicht nach durch grobe Fahrlässigkeit ermöglicht hat. Ersatz kann sie von ihm erst danach verlangen. Der tschechische § 181 Abs. 4 lautet anders; nach unserer Auffassung lässt er sich richtlinienkonform so auslegen, dass die Bank das Geld erstattet, solange sie die grobe Fahrlässigkeit nicht nachgewiesen hat. Ausführlich behandeln wir das im Artikel Die Bank muss eine nicht autorisierte Zahlung sofort erstatten.

Für die ersten Schritte folgt daraus nur eines: Verlangen Sie in der Reklamation einer nicht autorisierten Zahlung die Erstattung nach § 181 Abs. 1 und berufen Sie sich auf das Urteil C-70/25. Lehnt die Bank unter Hinweis auf Ihre Fahrlässigkeit ab, ist das ein Grund für einen Antrag bei der Finanzschiedsstelle. Für Überweisungen, die Sie selbst abgeschickt haben, gilt das Urteil nicht.

Rufen Sie die Bank unter der Nummer von ihrer Website oder Ihrer Karte an, verlangen Sie die Sperre von Karte und Online-Banking und lassen Sie sich die Anzeige bestätigen. Bestätigen Sie den Anruf noch am selben Tag, spätestens innerhalb einer Woche, mit einer schriftlichen Reklamation.
Beschreiben Sie in der Reklamation, wer die Zahlung eingegeben und bestätigt hat. Hat das der Betrüger getan, handelt es sich um einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang, und die Bank hat ihn bis zum Ende des folgenden Geschäftstags zu erstatten (§ 181 Abs. 1 des Zahlungsverkehrsgesetzes und Urteil C-70/25).
Gehen Sie das ganze Online-Banking durch, nicht nur den Kontostand: in Ihrem Namen aufgenommene Kredite, neue Karten, geänderte Limits und Telefonnummern. Reklamieren Sie jeden solchen Vorgang gesondert.

Wenn die Bank ablehnt: die Finanzschiedsstelle

Einen Streit zwischen Verbraucher und Bank über Zahlungsdienste kann neben dem Gericht die Finanzschiedsstelle entscheiden (§ 1 Abs. 1 Buchst. a des tschechischen Gesetzes Nr. 229/2002 Slg. über die Finanzschiedsstelle). Voraussetzung ist, dass Sie die Bank vorher erfolglos zur Abhilfe aufgefordert haben und das nachweisen (§ 10 Abs. 1 Buchst. b). Schicken Sie die Aufforderung schriftlich, nach Empfehlung der Finanzschiedsstelle am besten per Einschreiben, und geben Sie der Bank eine angemessene Frist zur Antwort. Dem Antrag fügen Sie dann eine Kopie der Aufforderung, den Einlieferungsbeleg und die Antwort der Bank bei, falls eine kam.

Das Verfahren ist kostenlos, und jede Partei trägt ihre eigenen Kosten (§ 18). Die Einreichung des Antrags hat für die Verjährung dieselbe Wirkung wie eine Klage (§ 8 Abs. 2). Die Finanzschiedsstelle erhebt die Beweise selbst, und die Bank muss ihr die angeforderten Unterlagen und Aufzeichnungen innerhalb von 15 Tagen vorlegen (§ 12 Abs. 3 und 6). In Betrugsfällen ist das entscheidend, denn wer die Zahlung von welchem Gerät aus bestätigt hat, zeigen nur die Systeme der Bank. Den Schiedsspruch erlässt die Finanzschiedsstelle innerhalb von 90 Tagen, nachdem die Unterlagen vollständig sind, in komplexen Fällen höchstens 90 Tage später (§ 15 Abs. 1). Gegen den Schiedsspruch kann innerhalb von 15 Tagen Einspruch eingelegt werden (§ 16 Abs. 1), und ein rechtskräftiger Schiedsspruch ist wie ein Urteil vollstreckbar (§ 17). Gibt die Finanzschiedsstelle dem Verbraucher recht, verhängt sie gegen die Bank zusätzlich eine Sanktion von 10 % des zugesprochenen Betrags, mindestens 15.000 CZK, die an den Staat geht (§ 17a). Einen Streit, über den bereits ein Gericht entschieden hat oder der bei Gericht anhängig ist, verhandelt die Finanzschiedsstelle nicht (§ 9).

Die Finanzschiedsstelle hat viel zu tun. 2025 wurden bei ihr 12.050 Verfahren eingeleitet, davon 294 im Bereich des Zahlungsverkehrs. Streitigkeiten über Zahlungsdienste, die in diesem Jahr abgeschlossen wurden, dauerten im Durchschnitt 384 Tage, mehr als doppelt so lange wie der Gesamtdurchschnitt von 167 Tagen. Streitigkeiten über nicht autorisierte Zahlungen nach Phishing und betrügerischen Anrufen zählt sie selbst zu den komplexesten. Gegen ihre Entscheidung kann jede Partei Klage bei Gericht erheben.

Die Finanzschiedsstelle entscheidet nur Streitigkeiten von Verbrauchern. Ein Unternehmen, dessen Geschäftskonto ein Betrüger leergeräumt hat, muss vor Gericht gehen.

Überblick

FrageAntwortVorschrift
Wann muss der Missbrauch der Bank gemeldet werden?Unverzüglich, spätestens 13 Monate nach der Belastung§ 165 Buchst. b, § 188 des Gesetzes Nr. 370/2017 Slg.
Wann ist eine Zahlung autorisiert?Wenn der Zahler ihr zugestimmt hat, auch wenn ihn ein Betrüger dazu gebracht hat§ 156 des Gesetzes Nr. 370/2017 Slg.
Bis wann muss die Bank eine nicht autorisierte Zahlung erstatten?Bis zum Ende des folgenden Geschäftstags nach Kenntnis oder Anzeige§ 181 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 370/2017 Slg.
Wie viel vom Verlust trägt der Kunde?Bis zu 50 Euro; alles bei Betrug, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; nichts nach der Anzeige oder ohne starke Kundenauthentifizierung§ 182 des Gesetzes Nr. 370/2017 Slg.
Darf die Bank die Erstattung wegen grober Fahrlässigkeit verweigern?Die sofortige Erstattung nicht; Ersatz kann sie nachträglich verlangen und muss die grobe Fahrlässigkeit nachweisenUrteil des Gerichtshofs der EU vom 15. Oktober 2026, C-70/25, Rn. 34, 40 und 46
Wer weist nach, dass die Zahlung ordnungsgemäß authentifiziert wurde?Die Bank§ 187 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 370/2017 Slg.
Was kostet das Verfahren vor der Finanzschiedsstelle?Nichts, erforderlich ist eine vorherige Aufforderung an die Bank zur Abhilfe§ 10 und § 18 des Gesetzes Nr. 229/2002 Slg.

Ihre Bank weigert sich, das Geld zu erstatten, das ein Betrüger von Ihrem Konto abgezogen hat? Wir gehen die Kontoauszüge und den Ablauf des Angriffs durch, beurteilen, ob die Zahlung nicht autorisiert war, und bereiten eine Reklamation, einen Antrag an die Finanzschiedsstelle oder eine Klage vor. Streitigkeiten mit Banken führen wir im Rahmen unserer Spezialisierung auf Gerichtsverfahren. Schreiben Sie uns.

Fazit

Ein Streit mit der Bank entscheidet sich oft in der ersten Stunde nach dem Betrug. Entscheidend ist, wie schnell Sie die Bank informiert haben, ob sie Karte und Online-Banking tatsächlich gesperrt hat und ob Sie die Spuren gesichert haben. Die zweite entscheidende Frage ist, wer die Zahlung ausgelöst hat. Geld, das ein Betrüger aus Ihrem Online-Banking überwiesen hat, muss die Bank nach dem Urteil Tukowiecka zuerst erstatten und darf erst danach über Ihre Fahrlässigkeit streiten; verlangen Sie das unter Berufung auf das Urteil gleich in der Reklamation. Geld, das Sie selbst überwiesen haben, bekommt man deutlich schwerer zurück.

Über Betrug beim Kauf aus Kleinanzeigen, bei dem das Opfer das Geld selbst überweist, haben wir im Artikel Anatomie eines Betrugs: Wie ich vier Figuren und eine Lektion fürs Leben kaufte geschrieben. Was nach der Strafanzeige geschieht, beschreibt unser Ratgeber zu diesem Thema (auf Tschechisch).

Quellen

  • Gesetz Nr. 370/2017 Slg. über den Zahlungsverkehr, § 128 Abs. 6, § 156, § 165, § 166, § 181, § 182, § 187, § 188 und § 223 (Fassung ab 1. Oktober 2025).
  • Gesetz Nr. 229/2002 Slg. über die Finanzschiedsstelle, § 1, §§ 8 bis 10, § 12, §§ 15 bis 18.
  • Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, § 554 und § 2991.
  • Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, Art. 72, 73 und 74.
  • Urteil des Gerichtshofs der EU vom 15. Oktober 2026, Rechtssache C-70/25, Tukowiecka.
  • Jahresbericht über die Tätigkeit der Finanzschiedsstelle für 2025 (Mai 2026), S. 3–4, 15, 25, 28 und 33–37.
  • Finanzschiedsstelle, Häufige Fragen (Aufforderung zur Abhilfe), finarbitr.gov.cz.

Häufige Fragen

Was muss ich als Erstes tun, wenn ein Betrüger mein Konto leergeräumt hat?

Rufen Sie die Bank unter der Nummer von ihrer Website oder Ihrer Karte an, zeigen Sie den Missbrauch an und verlangen Sie, dass Karte und Online-Banking gesperrt werden. Den Missbrauch müssen Sie unverzüglich anzeigen (§ 165 Buchst. b des Zahlungsverkehrsgesetzes), und einen Verlust, der erst nach der Anzeige entsteht, tragen Sie nur bei eigenem betrügerischem Handeln (§ 182 Abs. 3 Buchst. a). Lassen Sie sich die Anzeige von der Bank bestätigen (§ 166 Abs. 1 Buchst. d).

Wie viel vom gestohlenen Geld trage ich selbst?

Hat der Betrüger die Zahlung ohne Ihre Zustimmung ausgelöst, tragen Sie den Verlust höchstens bis zu einem Betrag, der 50 Euro entspricht (§ 182 Abs. 1 Buchst. a des Zahlungsverkehrsgesetzes). Den gesamten Verlust tragen Sie, wenn Sie betrügerisch gehandelt oder vorsätzlich oder grob fahrlässig Ihre Pflicht verletzt haben, Ihre Sicherheitsmerkmale zu schützen oder den Missbrauch anzuzeigen; gar nichts dagegen, wenn die Bank keine starke Kundenauthentifizierung verlangt hat, wo das Gesetz sie vorschreibt (§ 182 Abs. 3).

Ein Betrüger hat über mein Online-Banking einen Kredit aufgenommen. Muss ich ihn zurückzahlen?

Schreiben Sie der Bank, dass Sie den Vertrag nicht geschlossen haben, und rühren Sie das Kreditgeld, das noch auf dem Konto liegt, nicht an. Die Finanzschiedsstelle prüft in solchen Streitigkeiten, ob nur ein scheinbares Rechtsgeschäft vorliegt, das rechtlich unbeachtlich ist (§ 554 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), und ob die Bank vor der Kreditvergabe Ihre Kreditwürdigkeit ordnungsgemäß geprüft hat; für Streitigkeiten über Kredite ist sie nach § 1 Abs. 1 Buchst. c des Gesetzes über die Finanzschiedsstelle zuständig.

Wie bekomme ich Geld zurück, das ich selbst auf ein „sicheres Konto“ überwiesen habe?

Bitten Sie Ihre Bank sofort, sich an die Bank des Empfängers zu wenden, damit das Konto gesperrt wird, und erstatten Sie Strafanzeige. Vom Inhaber des Zielkontos können Sie die Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung verlangen (§ 2991 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Gegenüber der Bank bleibt nur der Streit darüber, ob sie ihre Pflicht versäumt hat, die verdächtige Zahlung abzufangen; die Erstattungspflicht nach § 181 des Zahlungsverkehrsgesetzes gilt für eine solche Überweisung nicht.

Was kostet das Verfahren vor der Finanzschiedsstelle und wie lange dauert es?

Das Verfahren ist kostenlos, und jede Partei trägt ihre eigenen Kosten (§ 18 des Gesetzes über die Finanzschiedsstelle). Die Finanzschiedsstelle soll innerhalb von 90 Tagen, nachdem die Unterlagen vollständig sind, einen Schiedsspruch erlassen, in komplexen Fällen höchstens 90 Tage später (§ 15); Streitigkeiten über Zahlungsdienste, die 2025 abgeschlossen wurden, dauerten laut Jahresbericht aber im Durchschnitt 384 Tage.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Er beruht auf der Rechtslage zum Tag der Veröffentlichung; ob ein Gericht oder die Finanzschiedsstelle eine Zahlung als autorisiert ansieht und ob Sie grob fahrlässig gehandelt haben, hängt immer vom konkreten Ablauf des Angriffs und von den Aufzeichnungen der Bank ab.

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