Eine der häufigsten Fragen unserer Mandanten: „Bekomme ich bei einem Sieg alles zurück, was ich meinem Anwalt gezahlt habe?“ Die kurze Antwort lautet: wahrscheinlich nicht. Die ausführliche Antwort erklärt, warum, und zeigt an fünf konkreten Beispielen, wie viel Sie tatsächlich zahlen und wie viel Ihnen das Gericht erstattet.
¶ Zwei getrennte Berechnungen ohne direkten Zusammenhang
Mit unseren Mandanten vereinbaren wir in der Regel ein Stundenhonorar. Unser Basisstundensatz beträgt 3.900 CZK (rund 155 EUR) netto pro Arbeitsstunde. Als Umsatzsteuerpflichtige berechnen wir zusätzlich 21 % MwSt., sodass der effektive Stundensatz 4.719 CZK beträgt.
Wenn Sie im Verfahren obsiegen, spricht Ihnen das Gericht einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Gegenseite zu. Das Gericht berechnet diese Erstattung jedoch nicht aus dem vertraglich vereinbarten Honorar. Maßgeblich ist die Verordnung des Justizministeriums Nr. 177/1996 Slg., der sogenannte Anwaltstarif.
Der Anwaltstarif berücksichtigt keine geleisteten Stunden, er bewertet einzelne Handlungen der Rechtsdienstleistung. Jede Handlung hat einen festgelegten Satz, der sich nach dem Tarifwert des Streitgegenstands richtet. Zu jeder Handlung kommt eine Pauschale für Barauslagen in Höhe von 450 CZK hinzu. Ist der Anwalt umsatzsteuerpflichtig, wird die MwSt. auch auf die Kostenerstattung zugesprochen.
Zwischen dem vertraglichen Honorar und der tariflichen Erstattung besteht kein direkter mathematischer Zusammenhang. Die Erstattung kann niedriger, gleich hoch oder sogar höher als das tatsächlich gezahlte Honorar ausfallen.
¶ Was sich seit Januar 2025 geändert hat
Die Novelle des Anwaltstarifs (Verordnung Nr. 258/2024 Slg., in Kraft seit 1. 1. 2025) erhöhte erstmals seit 2006 die Pauschale für Barauslagen, und zwar von 300 CZK auf 450 CZK pro Handlung. Die Sätze pro Handlung bei Geldforderungen blieben unverändert. Bei Streitigkeiten, deren Gegenstand nicht in Geld beziffert werden kann, erhöhte sich der Grundtarifwert von 10.000 CZK auf 30.000 CZK. In der Praxis bedeutet dies deutlich höhere Erstattungen, etwa bei Räumungsklagen. Die Novelle hob außerdem die festen Tarifwerte in § 9 Abs. 3 und 4 an (auf 65.000 CZK und 113.000 CZK) und begrenzte den Tarifwert bei Feststellungsklagen, die eine Immobilie oder ein Unternehmen betreffen, auf 500.000 CZK (§ 9a).
¶ Fünf Praxisbeispiele
Alle Beispiele sind Modellrechnungen und basieren auf dem aktuellen Stundensatz von 3.900 CZK netto und dem geltenden Anwaltstarif. Die vorgerichtliche Mahnung rechnen wir als volle Handlung, weil sie eine grundlegende tatsächliche und rechtliche Analyse enthält (§ 11 Abs. 1 Buchst. d des Tarifs). Für eine einfache Zahlungsaufforderung steht nur der halbe Satz zu (§ 11 Abs. 2 Buchst. h des Tarifs).
1. Forderung über 45.000 CZK
Der Mandant hat eine Forderung aus einer unbezahlten Rechnung. Der Schuldner reagiert nicht. Wir erstellen eine vorgerichtliche Mahnung, dann erheben wir Klage. Nach zwei Verhandlungen spricht das Gericht die Forderung in voller Höhe sowie die vollständige Kostenerstattung zu.
8 Stunden × 3.900 CZK = 31.200 CZK netto, mit MwSt.:
5 Handlungen × 2.900 CZK + 5 × 450 CZK Pauschale = 16.750 CZK netto, mit MwSt.:
2. Räumungsklage in Brünn
Die Mieter weigern sich, nach Ablauf des Mietvertrags auszuziehen. Wir versenden eine vorgerichtliche Mahnung und erheben Räumungsklage. Nach einer Verhandlung gibt das Gericht dem Antrag statt.
9 Stunden × 3.900 CZK = 35.100 CZK netto, mit MwSt.:
4 Handlungen × 2.300 CZK + 4 × 450 CZK = 11.000 CZK netto, mit MwSt.:
3. Mangelhafte Fassade: Teilerfolg
Die Reparatur der mangelhaften Fassade kostete 250.000 CZK. Nach sieben Verhandlungen und einem Sachverständigengutachten spricht das Gericht 187.500 CZK zu, also ein Erfolg von 75 %. Einem Erfolg von 75 % steht ein Unterliegen von 25 % gegenüber, der Mandant erhält also 50 % seiner eigenen Kosten erstattet (75 % − 25 %). Hing die Höhe des zugesprochenen Betrags jedoch vom Sachverständigengutachten ab, kann das Gericht trotz Teilerfolgs die vollen Kosten zusprechen (§ 142 Abs. 3 der tschechischen Zivilprozessordnung). In unserem Beispiel rechnen wir mit der strengeren Variante, in der es das nicht tut.
25 Stunden × 3.900 CZK, mit MwSt.:
10 Handlungen × 9.300 CZK + Pauschalen, mit MwSt., nach Kürzung auf 50 %:
4. Forderung über 500.000 CZK: Erstattung übersteigt das Honorar
Eintreibung einer Forderung aus einer unbezahlten Rechnung. Vorgerichtliche Mahnung, Klage, drei Verhandlungen, vollständiger Erfolg.
10 Stunden × 3.900 CZK, mit MwSt.:
6 Handlungen × 10.300 CZK + Pauschalen, mit MwSt.:
5. Immobilie für 5 Millionen CZK: Auch mit einer Niederlage muss man rechnen
Klage auf Feststellung des Eigentumsrechts an einer Immobilie. Wir weisen den Mandanten vorab auf das Risiko hin. Das Verfahren dauert Jahre: 8 Verhandlungen in erster Instanz (Sieg), 3 Verhandlungen vor dem Berufungsgericht (Wende), Revision beim Obersten Gerichtshof (erfolglos). Endergebnis: Niederlage. Der Mandant trägt alle Kosten.
Angesichts des Risikos boten wir einen ermäßigten Stundensatz von 2.900 CZK netto an.
72 Stunden × 2.900 CZK, mit MwSt.:
18 Handlungen × 10.300 CZK (bei einer Feststellungsklage zu einer Immobilie ist der Tarifwert nach § 9a des Tarifs auf 500.000 CZK begrenzt) + Pauschalen, der Anwalt der Gegenseite ist umsatzsteuerpflichtig: 234.135 CZK. Hinzu kommt die Erstattung der Berufungsgebühr, die die Gegenseite gezahlt hat, 5.000 CZK:
¶ Übersicht
| Beispiel | Gezahlt | Erstattet | Differenz |
|---|---|---|---|
| 1. Forderung 45 Tsd. | 37.752 CZK | 20.268 CZK | −17.484 CZK |
| 2. Räumungsklage | 42.471 CZK | 13.310 CZK | −29.161 CZK |
| 3. Fassade (50 %) | 117.975 CZK | 58.988 CZK | −58.987 CZK |
| 4. Forderung 500 Tsd. | 47.190 CZK | 78.045 CZK | +30.855 CZK* |
| 5. Immobilie (Niederlage) | 252.648 CZK | −239.135 CZK | −510.783 CZK |
¶ Fazit
In einem persönlichen Gespräch besprechen wir gerne im Detail, welche Kosten Sie in Ihrem konkreten Fall erwarten können. Bevor Sie den Streit starten, lesen Sie auch Nicht jede Schlacht lohnt sich und Wann vor Gericht und wann in die Mediation. Die Ökonomie eines Rechtsstreits entscheidet sich oft schon vor dem ersten Schritt. Einen Überblick darüber, was Sie prozessual verlangen können (einschließlich Kostenentscheidungen), finden Sie in Was Sie im Zivilprozess verlangen können.
Brauchen Sie eine konkrete Kostenschätzung für Ihren Streit? Schreiben Sie uns, worum es geht. In der Prozesspraxis geben wir Ihnen eine realistische Einschätzung, was der Streit kosten wird und was Ihnen das Gericht voraussichtlich erstattet. Kontakt.
¶ Häufige Fragen
Bekomme ich nach einem gewonnenen Prozess alles zurück, was ich meinem Anwalt gezahlt habe?
Wahrscheinlich nicht. Die tarifliche Erstattung hängt nicht direkt vom vertraglichen Honorar ab und kann niedriger, gleich hoch oder sogar höher ausfallen.
Wie wird die Kostenerstattung nach dem tschechischen Anwaltstarif berechnet?
Für jede Handlung gilt ein Satz, der sich nach dem Tarifwert des Streitgegenstands richtet, dazu kommt eine Pauschale für Barauslagen von 450 CZK. Ist der Anwalt umsatzsteuerpflichtig, wird auch die MwSt. erstattet.
Wie hoch ist der Satz pro Handlung bei einer Forderung über 500.000 CZK?
10.300 CZK netto. Bei sechs Handlungen und vollem Erfolg sprach das Gericht im Beispiel einschließlich Pauschalen und MwSt. 78.045 CZK zu.
Was passiert, wenn die Erstattung höher ist als das gezahlte Honorar?
Die Kostenerstattung steht von Gesetzes wegen Ihnen zu. Die Gegenseite zahlt sie zu Händen des Anwalts, dieser muss sie aber an Sie herausgeben und Ihnen gegenüber abrechnen; ob und in welchem Umfang er etwas davon behalten darf, hängt vom Vertrag über die Rechtsdienstleistungen ab.
Muss die Gegenseite die zugesprochenen Kosten sofort zahlen?
Nicht unbedingt. Es entsteht ein vollstreckbarer Anspruch, der bei Nichtzahlung im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden kann.
Wie viel erstattet das Gericht bei einer Räumungsklage?
Im Beispiel mit vier Handlungen 13.310 CZK mit MwSt., also 2.300 CZK pro Handlung zuzüglich 450 CZK Pauschale. Vor der Novelle von 2025 wären es nur etwa 8.712 CZK gewesen.