Eine der häufigsten Fragen unserer Mandanten: „Bekomme ich bei einem Sieg alles zurück, was ich meinem Anwalt gezahlt habe?" Kurze Antwort: wahrscheinlich nicht. Die ausführliche Antwort erklärt warum — anhand fünf konkreter Beispiele mit realen Zahlen.
¶ Zwei getrennte Berechnungen ohne direkten Zusammenhang
Mit unseren Mandanten vereinbaren wir in der Regel ein Stundenhonorar. Unser Grundsatz beträgt 3 900 CZK netto pro Arbeitsstunde. Als Umsatzsteuerpflichtige berechnen wir zusätzlich 21 % MwSt., sodass der effektive Stundensatz 4 719 CZK beträgt.
Wenn Sie im Verfahren obsiegen, spricht Ihnen das Gericht einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Gegenseite zu. Diese Erstattung richtet sich jedoch nicht nach dem vertraglich vereinbarten Honorar — sie wird nach der Verordnung des Justizministeriums Nr. 177/1996 Slg., dem sogenannten Anwaltstarif, berechnet.
Der Anwaltstarif bemisst nicht die Stundenarbeit des Anwalts, sondern einzelne Handlungen der Rechtsdienstleistung. Jede Handlung hat einen festgelegten Satz, der sich nach dem Tarifwert des Streitgegenstands richtet. Zu jeder Handlung kommt eine Pauschale für Barauslagen in Höhe von 450 CZK hinzu. Ist der Anwalt umsatzsteuerpflichtig, wird die MwSt. auch auf die Kostenerstattung angerechnet.
Zwischen dem vertraglichen Honorar und der tariflichen Erstattung besteht kein direkter mathematischer Zusammenhang. Die Erstattung kann niedriger, gleich hoch oder sogar höher als das tatsächlich gezahlte Honorar ausfallen.
¶ Was sich seit Januar 2025 geändert hat
Die Novelle des Anwaltstarifs (Verordnung Nr. 258/2024 Slg., in Kraft seit 1. 1. 2025) brachte nach achtzehn Jahren Änderungen. Die Sätze pro Handlung bei Geldforderungen blieben unverändert, aber die Pauschale für Barauslagen stieg von 300 CZK auf 450 CZK pro Handlung, und bei Streitigkeiten, deren Gegenstand nicht in Geld beziffert werden kann, erhöhte sich der Grundtarifwert von 10 000 CZK auf 30 000 CZK. In der Praxis bedeutet dies deutlich höhere Erstattungen — etwa bei Räumungsklagen.
¶ Fünf Praxisbeispiele
Alle Beispiele basieren auf dem aktuellen Stundensatz von 3 900 CZK netto und dem geltenden Anwaltstarif.
1. Forderung über 45 000 CZK
Der Mandant hat eine Forderung aus einer unbezahlten Rechnung. Der Schuldner reagiert nicht. Wir erstellen eine vorgerichtliche Mahnung, dann erheben wir Klage. Nach zwei Verhandlungen spricht das Gericht die Forderung in voller Höhe sowie die vollständige Kostenerstattung zu.
8 Stunden × 3 900 CZK = 31 200 CZK netto, mit MwSt.:
5 Handlungen × 2 900 CZK + 5 × 450 CZK Pauschale = 16 750 CZK netto, mit MwSt.:
2. Räumungsklage in Brünn
Die Mieter weigern sich, nach Ablauf des Mietvertrags auszuziehen. Wir versenden eine vorgerichtliche Mahnung und erheben Räumungsklage. Nach einer Verhandlung gibt das Gericht dem Antrag statt.
9 Stunden × 3 900 CZK = 35 100 CZK netto, mit MwSt.:
4 Handlungen × 2 300 CZK + 4 × 450 CZK = 11 000 CZK netto, mit MwSt.:
3. Mangelhafte Fassade — Teilerfolg
Die Reparatur der mangelhaften Fassade kostete 250 000 CZK. Nach sieben Verhandlungen und einem Sachverständigengutachten spricht das Gericht 187 500 CZK zu — ein Erfolg von 75 %. Nach gegenseitiger Verrechnung (75 % der eigenen Kosten abzüglich 25 % der Kosten der Gegenseite) erhält der Mandant 50 % der Kosten erstattet.
25 Stunden × 3 900 CZK, mit MwSt.:
10 Handlungen × 9 300 CZK + Pauschalen, mit MwSt., nach Kürzung auf 50 %:
4. Forderung über 500 000 CZK — Erstattung übersteigt das Honorar
Eintreibung einer Forderung aus einer unbezahlten Rechnung. Vorgerichtliche Mahnung, Klage, drei Verhandlungen, vollständiger Erfolg.
10 Stunden × 3 900 CZK, mit MwSt.:
6 Handlungen × 10 300 CZK + Pauschalen, mit MwSt.:
5. Eigentumsstreit über 5 Millionen CZK — die Niederlage
Streit um das Eigentumsrecht an einer Immobilie. Wir weisen den Mandanten vorab auf das Risiko hin. Das Verfahren dauert Jahre: 8 Verhandlungen in erster Instanz (Sieg), 3 Verhandlungen vor dem Berufungsgericht (Wende), Revision beim Obersten Gericht (erfolglos). Endergebnis: Niederlage. Der Mandant trägt alle Kosten.
Angesichts des Risikos boten wir einen ermäßigten Stundensatz von 2 900 CZK netto an.
72 Stunden × 2 900 CZK, mit MwSt.:
18 Handlungen × 28 300 CZK + Pauschalen, Gegenseite umsatzsteuerpflichtig:
¶ Übersicht
| Beispiel | Gezahlt | Erstattet | Differenz |
|---|---|---|---|
| 1. Forderung 45 Tsd. | 37 752 CZK | 20 268 CZK | −17 484 CZK |
| 2. Räumungsklage | 42 471 CZK | 13 310 CZK | −29 161 CZK |
| 3. Fassade (50 %) | 117 975 CZK | 58 988 CZK | −58 987 CZK |
| 4. Forderung 500 Tsd. | 47 190 CZK | 78 045 CZK | +30 855 CZK* |
| 5. Immobilie (Niederlage) | 252 648 CZK | −626 175 CZK | −883 823 CZK |
¶ Fazit
In einem persönlichen Gespräch besprechen wir gerne im Detail, welche Kosten Sie in Ihrem konkreten Fall erwarten können. Bevor Sie den Streit starten, lesen Sie auch Nicht jede Schlacht lohnt sich und Wann vor Gericht und wann in die Mediation — die Ökonomie eines Rechtsstreits entscheidet sich oft vor der ersten Klage, nicht erst im Urteil. Einen Überblick darüber, was Sie prozessual verlangen können (einschließlich Kostenentscheidungen), finden Sie in Was Sie im Zivilprozess verlangen können.
Brauchen Sie eine konkrete Kostenschätzung für Ihren Streit? Schreiben Sie uns, worum es geht — in der Streitbeilegungspraxis geben wir Ihnen eine realistische Einschätzung, was der Streit kosten wird und was Ihnen das Gericht voraussichtlich erstattet. Kontakt.
