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Anwaltskosten im Gerichtsverfahren: Wer erstattet sie und in welchem Umfang?

2026-02-06 Lesezeit 8 min

Eine der häufigsten Fragen unserer Mandanten: „Bekomme ich bei einem Sieg alles zurück, was ich meinem Anwalt gezahlt habe?" Kurze Antwort: wahrscheinlich nicht. Die ausführliche Antwort erklärt warum — anhand fünf konkreter Beispiele mit realen Zahlen.

Zwei getrennte Berechnungen ohne direkten Zusammenhang

Mit unseren Mandanten vereinbaren wir in der Regel ein Stundenhonorar. Unser Grundsatz beträgt 3 900 CZK netto pro Arbeitsstunde. Als Umsatzsteuerpflichtige berechnen wir zusätzlich 21 % MwSt., sodass der effektive Stundensatz 4 719 CZK beträgt.

Wenn Sie im Verfahren obsiegen, spricht Ihnen das Gericht einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Gegenseite zu. Diese Erstattung richtet sich jedoch nicht nach dem vertraglich vereinbarten Honorar — sie wird nach der Verordnung des Justizministeriums Nr. 177/1996 Slg., dem sogenannten Anwaltstarif, berechnet.

Der Anwaltstarif bemisst nicht die Stundenarbeit des Anwalts, sondern einzelne Handlungen der Rechtsdienstleistung. Jede Handlung hat einen festgelegten Satz, der sich nach dem Tarifwert des Streitgegenstands richtet. Zu jeder Handlung kommt eine Pauschale für Barauslagen in Höhe von 450 CZK hinzu. Ist der Anwalt umsatzsteuerpflichtig, wird die MwSt. auch auf die Kostenerstattung angerechnet.

Zwischen dem vertraglichen Honorar und der tariflichen Erstattung besteht kein direkter mathematischer Zusammenhang. Die Erstattung kann niedriger, gleich hoch oder sogar höher als das tatsächlich gezahlte Honorar ausfallen.

Was sich seit Januar 2025 geändert hat

Die Novelle des Anwaltstarifs (Verordnung Nr. 258/2024 Slg., in Kraft seit 1. 1. 2025) brachte nach achtzehn Jahren Änderungen. Die Sätze pro Handlung bei Geldforderungen blieben unverändert, aber die Pauschale für Barauslagen stieg von 300 CZK auf 450 CZK pro Handlung, und bei Streitigkeiten, deren Gegenstand nicht in Geld beziffert werden kann, erhöhte sich der Grundtarifwert von 10 000 CZK auf 30 000 CZK. In der Praxis bedeutet dies deutlich höhere Erstattungen — etwa bei Räumungsklagen.

Fünf Praxisbeispiele

Alle Beispiele basieren auf dem aktuellen Stundensatz von 3 900 CZK netto und dem geltenden Anwaltstarif.


1. Forderung über 45 000 CZK

Der Mandant hat eine Forderung aus einer unbezahlten Rechnung. Der Schuldner reagiert nicht. Wir erstellen eine vorgerichtliche Mahnung, dann erheben wir Klage. Nach zwei Verhandlungen spricht das Gericht die Forderung in voller Höhe sowie die vollständige Kostenerstattung zu.

Mandant zahlte uns

8 Stunden × 3 900 CZK = 31 200 CZK netto, mit MwSt.:

37 752 CZK
Gericht sprach zu

5 Handlungen × 2 900 CZK + 5 × 450 CZK Pauschale = 16 750 CZK netto, mit MwSt.:

20 268 CZK
Gezahlt
37 752 CZK
Erstattet
20 268 CZK
Differenz
−17 484 CZK

2. Räumungsklage in Brünn

Die Mieter weigern sich, nach Ablauf des Mietvertrags auszuziehen. Wir versenden eine vorgerichtliche Mahnung und erheben Räumungsklage. Nach einer Verhandlung gibt das Gericht dem Antrag statt.

Mandant zahlte uns

9 Stunden × 3 900 CZK = 35 100 CZK netto, mit MwSt.:

42 471 CZK
Gericht sprach zu

4 Handlungen × 2 300 CZK + 4 × 450 CZK = 11 000 CZK netto, mit MwSt.:

13 310 CZK
Gezahlt
42 471 CZK
Erstattet
13 310 CZK
Differenz
−29 161 CZK
Die Tarifnovelle von 2025 erhöhte den Tarifwert bei nicht in Geld bezifferbaren Streitigkeiten von 10 000 CZK auf 30 000 CZK. Vor der Novelle hätte die Erstattung in diesem Beispiel nur etwa 8 712 CZK betragen — mehr als 50 % weniger.

3. Mangelhafte Fassade — Teilerfolg

Die Reparatur der mangelhaften Fassade kostete 250 000 CZK. Nach sieben Verhandlungen und einem Sachverständigengutachten spricht das Gericht 187 500 CZK zu — ein Erfolg von 75 %. Nach gegenseitiger Verrechnung (75 % der eigenen Kosten abzüglich 25 % der Kosten der Gegenseite) erhält der Mandant 50 % der Kosten erstattet.

Mandant zahlte uns

25 Stunden × 3 900 CZK, mit MwSt.:

117 975 CZK
Gericht sprach zu (50 %)

10 Handlungen × 9 300 CZK + Pauschalen, mit MwSt., nach Kürzung auf 50 %:

58 988 CZK
Gezahlt
117 975 CZK
Erstattet
58 988 CZK
Differenz
−58 987 CZK

4. Forderung über 500 000 CZK — Erstattung übersteigt das Honorar

Eintreibung einer Forderung aus einer unbezahlten Rechnung. Vorgerichtliche Mahnung, Klage, drei Verhandlungen, vollständiger Erfolg.

Mandant zahlte uns

10 Stunden × 3 900 CZK, mit MwSt.:

47 190 CZK
Gericht sprach zu

6 Handlungen × 10 300 CZK + Pauschalen, mit MwSt.:

78 045 CZK
Gezahlt
47 190 CZK
Erstattet
78 045 CZK
Ergebnis
+30 855 CZK*
*Der Überschuss steht der Anwaltskanzlei zu — der Mandant darf sich an der Kostenerstattung nicht bereichern. Faktisch hat der Mandant für die Vertretung nichts aus eigener Tasche bezahlt.

5. Eigentumsstreit über 5 Millionen CZK — die Niederlage

Streit um das Eigentumsrecht an einer Immobilie. Wir weisen den Mandanten vorab auf das Risiko hin. Das Verfahren dauert Jahre: 8 Verhandlungen in erster Instanz (Sieg), 3 Verhandlungen vor dem Berufungsgericht (Wende), Revision beim Obersten Gericht (erfolglos). Endergebnis: Niederlage. Der Mandant trägt alle Kosten.

Angesichts des Risikos boten wir einen ermäßigten Stundensatz von 2 900 CZK netto an.

Mandant zahlte uns

72 Stunden × 2 900 CZK, mit MwSt.:

252 648 CZK
Was der Mandant der Gegenseite zahlen muss

18 Handlungen × 28 300 CZK + Pauschalen, Gegenseite umsatzsteuerpflichtig:

626 175 CZK
Eigener Anwalt
252 648 CZK
+
Gegenseite
626 175 CZK
+
Gerichtsgebühr
5 000 CZK
Gesamtkosten der Niederlage: 883 823 CZK. Nichts davon wird erstattet. Im Falle einer Niederlage zahlen Sie nicht nur Ihren eigenen Anwalt, sondern auch den Anwalt der Gegenseite. Dieses Beispiel ist extrem, aber es kann passieren — und genau deshalb ist eine ehrliche Analyse der Erfolgsaussichten zu Beginn so wichtig.

Übersicht

BeispielGezahltErstattetDifferenz
1. Forderung 45 Tsd.37 752 CZK20 268 CZK−17 484 CZK
2. Räumungsklage42 471 CZK13 310 CZK−29 161 CZK
3. Fassade (50 %)117 975 CZK58 988 CZK−58 987 CZK
4. Forderung 500 Tsd.47 190 CZK78 045 CZK+30 855 CZK*
5. Immobilie (Niederlage)252 648 CZK−626 175 CZK−883 823 CZK

Fazit

Die Zuerkennung der Kostenerstattung bedeutet keine sofortige Zahlung. Es entsteht ein vollstreckbarer Anspruch, der bei Nichtzahlung im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden kann.
Bei Streitigkeiten über niedrigere Beträge fällt die Differenz zwischen dem vertraglichen Honorar und der tariflichen Erstattung fast immer zu Ihren Lasten aus. Je höher der Streitwert und je weniger Stunden wir daran arbeiten, desto günstiger ist das Verhältnis.
Teilerfolg bedeutet auch Teilerstattung — und umgekehrt die Pflicht, einen anteiligen Teil der Kosten der Gegenseite zu tragen. Bei Streitigkeiten mit ungewissem Ausgang ist dies ein entscheidender Faktor.
Eine Niederlage kostet doppelt. Sie zahlen Ihren eigenen Anwalt und den Anwalt der Gegenseite. Bei großen Streitigkeiten kann es um Millionen gehen. Deshalb ist eine ehrliche Analyse der Erfolgsaussichten zu Beginn wichtiger als alles andere.

In einem persönlichen Gespräch besprechen wir gerne im Detail, welche Kosten Sie in Ihrem konkreten Fall erwarten können. Bevor Sie den Streit starten, lesen Sie auch Nicht jede Schlacht lohnt sich und Wann vor Gericht und wann in die Mediation — die Ökonomie eines Rechtsstreits entscheidet sich oft vor der ersten Klage, nicht erst im Urteil. Einen Überblick darüber, was Sie prozessual verlangen können (einschließlich Kostenentscheidungen), finden Sie in Was Sie im Zivilprozess verlangen können.

Brauchen Sie eine konkrete Kostenschätzung für Ihren Streit? Schreiben Sie uns, worum es geht — in der Streitbeilegungspraxis geben wir Ihnen eine realistische Einschätzung, was der Streit kosten wird und was Ihnen das Gericht voraussichtlich erstattet. Kontakt.

Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Berechnungen basieren auf der Verordnung Nr. 177/1996 Slg. in der Fassung der Verordnung Nr. 258/2024 Slg. (in Kraft seit 1. 1. 2025) und dem zum Veröffentlichungsdatum geltenden Stundensatz von IUSTORIA. Die konkreten Kosten können je nach Umständen des Einzelfalls abweichen. Aktualisiert im März 2026. Original: April 2024.

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