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„Ich habe den Brief nicht abgeholt, also ist er nicht angekommen.“ Wann er trotzdem gilt

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„Ich habe den Brief nicht abgeholt, also ist nichts angekommen.“ Diesen Satz hören wir in der Kanzlei von Mietern, denen der Vermieter gekündigt hat, von Schuldnern, gegenüber denen der Gläubiger vom Vertrag zurückgetreten ist, und von Menschen, die schlicht nicht erfahren wollen, dass ihnen jemand etwas vorwirft. Sie verlassen sich darauf, dass nichts geschieht, solange sie den Umschlag nicht öffnen.

Es geschieht aber doch etwas. Kündigung, Rücktritt vom Vertrag oder Zahlungsaufforderung werden wirksam, sobald der Empfänger von dem Brief Kenntnis nehmen konnte. Ob er das tatsächlich getan hat, spielt keine Rolle. Ein Umschlag, der bei der Post liegt, hält keine Frist an; er kostet nur Zeit, die für die Verteidigung fehlt.

Es lohnt sich deshalb zu wissen, wann ein Brief nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zugegangen ist und wann nicht, was das Nichtabholen bei Miete, Rücktritt und Mahnung bewirkt und warum für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses andere Regeln gelten.

Was es heißt, dass ein Brief „zugegangen“ ist

Ein Rechtsgeschäft wirkt gegenüber einer abwesenden Person ab dem Zeitpunkt, in dem ihr die Willenserklärung zugeht (§ 570 Abs. 1 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs). Das Gesetz spricht weder vom Lesen noch von der Entgegennahme, sondern vom Zugang.

Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs geht eine Willenserklärung zu, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt, er also eine konkrete Möglichkeit hat, von ihr Kenntnis zu nehmen. Nach dem Urteil vom 6. August 2024, Az. 27 Cdo 3499/2023, ist es dabei „nicht erforderlich, dass der Empfänger vom Inhalt der Handlung tatsächlich Kenntnis nimmt“; es genügt, dass er objektiv Gelegenheit dazu hatte (Rn. 19).

Diese Gelegenheit verschafft auch die Benachrichtigung über die Hinterlegung, die der Zusteller in den Briefkasten wirft. Der Oberste Gerichtshof hat im Urteil vom 13. Februar 2019, Az. 26 Cdo 3144/2018, ausgeführt, dass der Empfänger die objektive Gelegenheit, vom Inhalt der Sendung Kenntnis zu nehmen, auch dann erlangt, wenn in seinem Briefkasten nur die Benachrichtigung über ihre Hinterlegung landet. Den Sinn der Regel erklärte er als Risikoverteilung: Jeder ist für seinen eigenen Machtbereich verantwortlich. Der Absender dafür, dass er den Brief abschickt und dieser zum Empfänger gelangt. Der Empfänger dafür, was danach mit ihm geschieht.

Für einen nicht abgeholten Brief ergibt sich daraus ein einfacher Schluss. Er ist an dem Tag zugegangen, an dem Ihnen der Zusteller die Benachrichtigung in den Briefkasten gelegt hat und die Sendung bei der Post schon zur Abholung bereitlag. Dass Sie den Briefkasten an diesem Tag nicht geleert haben oder nicht zur Post gegangen sind, ist Ihre Sache. Das Risiko dessen, was danach mit der Benachrichtigung geschieht, trägt der Empfänger: Im Beschluss vom 1. Juli 2016, Az. 26 Cdo 1239/2016, half es nicht einmal, dass die Ehefrau des Empfängers die Benachrichtigung aus dem gemeinsamen Briefkasten genommen und vor ihm verheimlicht hatte. Dasselbe gilt, wenn Sie den Brief entgegennehmen und nicht öffnen.

Wann ein nicht abgeholter Brief wirklich nicht zugegangen ist

Der Zugang beruht auf der objektiven Möglichkeit, von dem Brief Kenntnis zu nehmen. Wo diese Möglichkeit fehlte, ist der Brief nicht zugegangen, auch wenn die Post ihn hinterlegt hat.

Der Oberste Gerichtshof befasste sich im Urteil vom 17. April 2013, Az. 26 Cdo 441/2012, mit der Kündigung eines Mietverhältnisses, die einem Mieter zugestellt werden sollte, der während einer Renovierung nicht in der Wohnung lebte und von der Hinterlegung nichts erfuhr. Er folgerte, dass der Empfänger bei einer Zustellung durch die Post nur dann objektiv Gelegenheit hat, vom Inhalt der Sendung Kenntnis zu nehmen, wenn er sich an dem Ort aufhält, an den zugestellt wird. Die Entscheidung beruht auf dem früheren Bürgerlichen Gesetzbuch, der Oberste Gerichtshof hat aber ausdrücklich festgehalten, dass dieselben Schlüsse zum Zugang auch nach § 570 des geltenden Gesetzbuchs gelten (Beschluss vom 31. März 2025, Az. 26 Cdo 3216/2024, Rn. 9).

Das Verfassungsgericht ging im Erkenntnis vom 1. Oktober 2013, Az. I. ÚS 2474/13, noch weiter. Der Mieter war an dem Tag, an dem die Benachrichtigung über die hinterlegte Kündigung kam, bis zum Schalterschluss der Post bei der Arbeit und holte die Sendung am nächsten Tag ab. Das Verfassungsgericht kam zu dem Schluss, dass die Arbeit bis zur Schließung der Post ebenso ein objektives Hindernis ist wie ein Aufenthalt im Krankenhaus oder im Ausland. Von niemandem könne man verlangen, jeden Tag während der Arbeitszeit nach Hause zu fahren, um den Briefkasten zu kontrollieren (Rn. 12). Es hob die Entscheidungen der Gerichte auf und hielt fest, dass der Mieter diese Umstände im weiteren Verfahren beweisen muss (Rn. 16). Der Oberste Gerichtshof hat das später präzisiert: Die Arbeitszeit kann den Zugang nur um den einen Tag verschieben, an dem die Benachrichtigung kam, und spätestens am nächsten Werktag hat der Empfänger die Möglichkeit, die Sendung abzuholen (26 Cdo 1239/2016).

Daraus folgen zwei praktische Dinge:

  • Das Hindernis muss der Empfänger darlegen und beweisen. Der Absender muss nur belegen, dass er den Brief abgeschickt hat und die Post die Sendung hinterlegt und eine Benachrichtigung hinterlassen hat. Der Empfänger muss dann beweisen, was ihn objektiv, also unabhängig von seinem Willen, daran gehindert hat, von dem Brief Kenntnis zu nehmen (26 Cdo 3144/2018). Hilfreich sind ein Entlassungsbericht aus dem Krankenhaus oder Flugtickets.
  • Unlust oder Angst sind kein Hindernis. War der Empfänger zu Hause und ging nicht zur Post, weil er ahnte, was im Umschlag steckt, kann er sich auf nichts berufen.

Das bewusste Ausweichen regelt das Gesetz sogar ausdrücklich: Vereitelt die andere Seite den Zugang bewusst, gilt die Willenserklärung als ordnungsgemäß zugegangen (§ 570 Abs. 1, Halbsatz nach dem Semikolon). Es hat deshalb keinen Sinn, die Annahme einer Sendung zu verweigern, die der Zusteller übergeben will, oder ihm absichtlich aus dem Weg zu gehen.

Die Kündigungsfrist, die zweimonatige Frist, um sich gegen die Kündigung eines Mietverhältnisses zu wehren, und die Zahlungsfrist laufen ab dem Zugang, nicht ab dem Moment, in dem Sie den Umschlag öffnen. Wer ab dem Tag der Abholung rechnet, kann die Möglichkeit verlieren, sich zu wehren.

Der dritte Werktag: wozu die Vermutung in § 573 dient

Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält eine Regel, die oft überschätzt wird: „Es wird vermutet, dass eine zugegangene Sendung, die mithilfe eines Postdienstleisters abgeschickt wurde, am dritten Werktag nach der Absendung zugegangen ist“; bei Sendungen ins Ausland am fünfzehnten Werktag (§ 573).

Die Worte „es wird vermutet“ bedeuten eine widerlegliche Vermutung, und zwar nur über den Tag des Zugangs. Das Gesetz spricht von einer „zugegangenen Sendung“: Dass der Brief überhaupt angekommen ist, muss der Absender anders beweisen. Einen einfachen Brief, den der Empfänger nach eigener Aussage nie erhalten hat, rettet die Vermutung also nicht. Sie hilft einem Absender, der die Zustellung belegen kann, aber keinen Nachweis über den genauen Tag hat. Sobald ein anderer Tag nachgewiesen ist, etwa durch den Rückschein oder die Angaben der Post zur Hinterlegung, ist dieser maßgeblich. Wie sich danach die Kündigungsfrist bei einem Mietverhältnis berechnet, zeigt unser Ratgeber zur Kündigung eines Mietverhältnisses (auf Tschechisch).

Gerichtliche Schriftstücke und Dokumente in der Datenbox (datová schránka, dem staatlichen elektronischen Postfach für amtliche Zustellungen) werden nach den Verfahrensregeln zugestellt, die wir im Artikel Gerichtsfrist versäumt: Was sich noch retten lässt und was nicht erläutern.

Kündigung der Miete, Rücktritt, Mahnung und E-Mail

Kündigung eines Wohnungsmietverhältnisses. Sie bedarf der Schriftform und muss der anderen Seite zugehen. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten Tag des Monats, der auf den Zugang folgt (§ 2286 Abs. 1), und der Mieter kann binnen zwei Monaten ab dem Tag, an dem ihm die Kündigung zugegangen ist, beim Gericht beantragen, die Berechtigung der Kündigung zu überprüfen (§ 2290).

Beispiel: Der Vermieter schickt die Kündigung am Freitag, dem 9. Oktober 2026, ab. Der Zusteller trifft den Mieter am Mittwoch, dem 14. Oktober, vormittags nicht an und hinterlässt eine Benachrichtigung über die Hinterlegung. Am Nachmittag ist der Mieter zu Hause, die Sendung liegt laut Benachrichtigung noch am selben Tag zur Abholung bereit, und die Post hat geöffnet. Den Briefkasten leert er aber erst am Freitag. Die Kündigung ist ihm am 14. Oktober zugegangen. Die dreimonatige Kündigungsfrist läuft vom 1. November 2026 bis zum 31. Januar 2027. Die Frist für den Antrag an das Gericht endet mit dem Tag, der dieselbe Zahl trägt wie der Tag des Zugangs (§ 605 Abs. 2), also am 14. Dezember 2026. Sie ist materiellrechtlich: Der Antrag muss dem Gericht an diesem Tag zugehen, die Aufgabe bei der Post genügt nicht, und eine Nachsicht bei Versäumung gibt es nicht (Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 22. März 2023, Az. 26 Cdo 3259/2022). Hätte der Mieter die Sendung erst am 27. Oktober abgeholt und die Frist ab diesem Tag berechnet, hätte er den Antrag zu spät gestellt. Wie man sich gegen eine Kündigung wehrt, beschreibt unser Ratgeber zur Kündigung durch den Vermieter (auf Tschechisch).

Rücktritt vom Vertrag. Der Rücktritt hebt das Schuldverhältnis von Anfang an auf (§ 2004 Abs. 1), und auch hier entscheidet der Zugang. Ein Schuldner, der den Brief mit dem Rücktritt nicht abholt, kann später nicht behaupten, der Vertrag bestehe fort. Eine Ausnahme gilt für Verbraucher, die ihr gesetzliches Widerrufsrecht ausüben, etwa bei einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag: Sie wahren die Frist, wenn sie die Widerrufserklärung innerhalb der Frist absenden (§ 1818). Wie man einen Fernabsatzvertrag widerruft, zeigt unser Ratgeber zum Rücktritt vom Vertrag (auf Tschechisch).

Mahnung und Zahlungsaufforderung. Ist eine Leistungszeit vereinbart, muss der Schuldner auch ohne Aufforderung zahlen, und eine Mahnung ändert am Verzug nichts (§ 1958 Abs. 1). Haben die Parteien nicht vereinbart, wann zu zahlen ist, kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, und der Schuldner muss dann unverzüglich zahlen (§ 1958 Abs. 2). In diesem Fall hängt der Verzug davon ab, wann ihm die Aufforderung zugegangen ist. Ohne eine Zahlungsaufforderung, die der Gläubiger mindestens 7 Tage vor Klageerhebung an die Zustellanschrift oder an die letzte bekannte Anschrift geschickt hat, erhält er in der Regel keinen Ersatz der Prozesskosten, selbst wenn er den Prozess gewinnt (§ 142a der tschechischen Zivilprozessordnung). Das Gesetz spricht hier vom Zusenden, nicht von der Zustellung. Einzelheiten finden Sie in unserem Ratgeber zur Zahlungsaufforderung (auf Tschechisch).

E-Mail. Verlangen weder Gesetz noch Vertrag eine besondere Form, kann eine Willenserklärung auch per E-Mail zugehen. Nach dem Obersten Gerichtshof muss offensichtlich sein, dass der Empfänger das Postfach regelmäßig nutzt oder selbst um die Verwendung der Adresse gebeten hat, und es muss feststehen, dass die E-Mail im Postfach eingegangen ist (Urteil Az. 27 Cdo 3499/2023, Rn. 21). In jenem Fall ging die Mitteilung dem Vorstandsvorsitzenden schon an dem Tag zu, an dem die E-Mail in seinem dienstlichen Postfach einging, obwohl er im Urlaub war und das Postfach erst einige Tage später öffnete. Das Gericht betonte dabei, dass ein Vorstandsmitglied ununterbrochen im Amt ist (Rn. 22 und 23). Die Kündigung eines Wohnungsmietverhältnisses können Sie aber nicht per einfacher E-Mail schicken: Das Gesetz verlangt die Schriftform (§ 2286 Abs. 1), und zu ihr gehört die Unterschrift des Handelnden (§ 561 Abs. 1).

Arbeitsverhältnis: Das Arbeitsgesetzbuch hat eigene Regeln

Für die Kündigung, die fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses (okamžité zrušení pracovního poměru), die Beendigung in der Probezeit und andere Schriftstücke über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder einer der beiden Vereinbarungen über Arbeiten außerhalb eines Arbeitsverhältnisses (DPP und DPČ), für die schriftliche Festsetzung von Lohn oder Gehalt (mzdový výměr, platový výměr) und für die Abberufung eines leitenden Angestellten gelten besondere Zustellregeln (§ 334 des tschechischen Arbeitsgesetzbuchs). Sie richten sich nicht nach der allgemeinen Regel über den Zugang, sondern nach §§ 334a bis 337.

Per Post darf der Arbeitgeber nur zustellen, wenn die Zustellung am Arbeitsplatz nicht möglich ist (§ 334a Abs. 1), und er schickt das Schriftstück an die letzte Anschrift, die ihm der Arbeitnehmer schriftlich mitgeteilt hat (§ 336 Abs. 1). Holt der Arbeitnehmer es nicht binnen 15 Tagen ab der Hinterlegung ab, gilt es am letzten Tag dieser Frist als zugestellt; verweigert er die Annahme, ist es im Moment der Verweigerung zugestellt (§ 334a Abs. 2 und § 336 Abs. 4).

Der Unterschied zum Bürgerlichen Gesetzbuch liegt im Zeitpunkt: Eine bei der Post hinterlegte Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht am Tag der Benachrichtigung zugestellt, sondern am letzten Tag der fünfzehntägigen Frist. Eine Ausnahme für Abwesenheit kennt das Gesetz dabei nicht. Die Frist läuft, auch wenn der Arbeitnehmer nicht zu Hause ist, und wer umgezogen ist und dem Arbeitgeber die neue Anschrift nicht mitgeteilt hat, bekommt die Kündigung an die alte „zugestellt“. Was zu tun ist, wenn der Arbeitgeber kündigt, beschreiben wir im Artikel Kündigung vom Arbeitgeber erhalten; wie Sie Ihre eigene Kündigung zustellen, im Ratgeber zur Kündigung durch den Arbeitnehmer (auf Tschechisch).

Wie man zustellt und wie man sich schützt

Der Absender trägt das Risiko, dass er die Absendung und die Hinterlegung der Sendung nicht beweisen kann. Der Empfänger trägt das Risiko dessen, was in seinem Briefkasten geschieht. Wir empfehlen deshalb:

  • Dem Absender: wichtige Briefe per Einschreiben mit Rückschein an die Anschrift schicken, an der der Empfänger tatsächlich wohnt, oder an die im Vertrag vereinbarte Anschrift. Weiß er, dass sich der Empfänger anderswo aufhält, den Brief auch dorthin schicken. Eine Kopie des Briefs, den Einlieferungsbeleg, den Rückschein und den zurückgekommenen Umschlag mit den Vermerken der Post aufbewahren.
  • Dem Empfänger: den Briefkasten täglich leeren, Sendungen abholen und Fristen ab dem Tag berechnen, der auf der Benachrichtigung über die Hinterlegung steht, nicht ab dem Tag, an dem er sie aus dem Briefkasten genommen hat. Vor einer längeren Reise einen Nachsendeauftrag einrichten oder jemandem eine Vollmacht zur Entgegennahme von Sendungen erteilen.
Sie haben im Briefkasten eine Benachrichtigung über eine hinterlegte Sendung vom Vermieter, Gläubiger oder Geschäftspartner gefunden? Holen Sie sie sofort ab und berechnen Sie Fristen ab dem Tag, an dem der Zusteller die Benachrichtigung hinterlassen hat, nicht ab dem Moment, in dem Sie sie gefunden haben.
Waren Sie im Krankenhaus oder im Ausland, als ein Brief vom Vermieter oder Geschäftspartner kam? Bewahren Sie Belege über Ihren Aufenthalt auf. Der Brief ist Ihnen möglicherweise nicht zugegangen, beweisen müssen das aber Sie. Die übliche Arbeitszeit verschiebt den Zugang höchstens um einen Tag, und bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses hilft nicht einmal Abwesenheit.
Sie verschicken eine Kündigung oder einen Rücktritt? Per Einschreiben mit Rückschein an die Anschrift, an der der Empfänger tatsächlich wohnt, und mit allen Belegen der Post in der Akte. Ein zurückgekommener Umschlag ist ein Beweismittel, kein Abfall.

Überblick

FrageAntwortVorschrift
Wann ein Rechtsgeschäft gegenüber einem Abwesenden wirktAb dem Zeitpunkt, in dem ihm die Willenserklärung zugeht§ 570 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Ist ein nicht abgeholter Brief zugegangen?Ja, wenn der Empfänger nach der Benachrichtigung über die Hinterlegung objektiv die Möglichkeit hatte, von ihm Kenntnis zu nehmen§ 570 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs; 26 Cdo 3216/2024
Der Empfänger war im Krankenhaus oder im AuslandDer Brief ist erst zugegangen, als er von ihm Kenntnis nehmen konnte; das Hindernis beweist der Empfänger; die Arbeitszeit verschiebt den Zugang höchstens um einen Tag26 Cdo 441/2012; I. ÚS 2474/13; 26 Cdo 1239/2016
Der Empfänger weicht der Zustellung bewusst ausDie Willenserklärung gilt als ordnungsgemäß zugegangen§ 570 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Wann ein per Post geschickter Brief zugegangen istVermutet wird der dritte Werktag nach der Absendung, bei Sendungen ins Ausland der fünfzehnte; ein anderer Tag kann nachgewiesen werden§ 573 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Frist des Mieters für den Antrag an das Gericht gegen die KündigungZwei Monate ab dem Tag, an dem die Kündigung zugegangen ist; der Antrag muss dem Gericht am letzten Tag der Frist zugehen§ 2290 des Bürgerlichen Gesetzbuchs; 26 Cdo 3259/2022
Nicht abgeholte Kündigung des ArbeitgebersZugestellt am letzten Tag der fünfzehntägigen Abholfrist§ 336 Abs. 4 des Arbeitsgesetzbuchs
Der Arbeitnehmer verweigert die Annahme eines SchriftstücksZugestellt im Moment der Verweigerung§ 334a Abs. 2, § 336 Abs. 4 des Arbeitsgesetzbuchs

Sie haben eine Kündigung oder einen Rücktritt vom Vertrag erhalten und wissen nicht, ab wann Ihre Frist läuft? Schicken Sie uns den Brief zusammen mit dem Umschlag oder der Benachrichtigung über die Hinterlegung. Wir berechnen, wann Ihnen das Schriftstück zugegangen ist, wie viel Zeit bleibt und wie Sie sich wehren können. Fragen aus dem Alltag bearbeiten wir im Rahmen unserer Tätigkeit im Zivilrecht. Schreiben Sie uns.

Fazit

Sie müssen einen Brief nicht öffnen, damit er wirkt. Es genügt, dass Sie ihn hätten öffnen können. Auf den fehlenden Zugang kann sich nur berufen, wen ein echtes und belegbares Hindernis davon abgehalten hat, von dem Brief Kenntnis zu nehmen, und auch dann nicht für immer.

Bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses gelten die genaueren Regeln des Arbeitsgesetzbuchs mit der fünfzehntägigen Frist. Das Ergebnis ist aber dasselbe: Ein nicht abgeholtes Schriftstück gilt als zugestellt.

Quellen

  • Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, § 561, § 570, § 573, § 605, § 1818, § 1958, § 2004, § 2286 und § 2290 (Fassung zum 1. Januar 2026).
  • Gesetz Nr. 262/2006 Slg., Arbeitsgesetzbuch, § 334, § 334a, § 335 und § 336 (Fassung zum 1. November 2026).
  • Gesetz Nr. 99/1963 Slg., Zivilprozessordnung, § 142a (Fassung zum 1. November 2026).
  • Erkenntnis des Verfassungsgerichts vom 1. Oktober 2013, Az. I. ÚS 2474/13.
  • Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 17. April 2013, Az. 26 Cdo 441/2012.
  • Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 1. Juli 2016, Az. 26 Cdo 1239/2016.
  • Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 13. Februar 2019, Az. 26 Cdo 3144/2018.
  • Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 22. März 2023, Az. 26 Cdo 3259/2022.
  • Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 6. August 2024, Az. 27 Cdo 3499/2023.
  • Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 31. März 2025, Az. 26 Cdo 3216/2024.

Häufige Fragen

Gilt die Kündigung meines Mietvertrags, wenn ich den Brief nicht abhole?

Ja. Die Kündigung ist Ihnen in dem Moment zugegangen, in dem Sie die Möglichkeit hatten, von ihr Kenntnis zu nehmen, typischerweise an dem Tag, an dem Ihnen der Zusteller die Benachrichtigung über die Hinterlegung in den Briefkasten gelegt hat (§ 570 Abs. 1 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs). Ab diesem Tag läuft die zweimonatige Frist für den Antrag an das Gericht (§ 2290), und die Kündigungsfrist beginnt am ersten Tag des Folgemonats (§ 2286 Abs. 1).

Was, wenn ich im Krankenhaus war, als der Brief kam?

Ein Brief, der hinterlegt wurde, während Sie sich nicht am Zustellort aufhielten, ist Ihnen erst zugegangen, als Sie objektiv die Möglichkeit hatten, von ihm Kenntnis zu nehmen. Dieses Hindernis müssen Sie aber darlegen und beweisen, etwa mit einem ärztlichen Bericht. Die übliche Arbeitszeit verschiebt den Zugang höchstens um einen Tag.

Wann gilt ein per Post geschickter Brief als zugegangen?

Das Bürgerliche Gesetzbuch vermutet, dass die Sendung am dritten Werktag nach der Absendung zugegangen ist, bei Sendungen ins Ausland am fünfzehnten Werktag (§ 573). Das ist nur eine Vermutung über den Tag des Zugangs: Dass der Brief überhaupt angekommen ist, muss der Absender anders beweisen, und wird ein anderer Tag nachgewiesen, ist dieser maßgeblich.

Ist eine Kündigung des Arbeitgebers zugestellt, wenn ich sie bei der Post nicht abhole?

Ja. Holt der Arbeitnehmer ein Schriftstück des Arbeitgebers nicht binnen 15 Tagen ab der Hinterlegung ab, gilt es am letzten Tag dieser Frist als zugestellt; verweigert er die Annahme, ist es im Moment der Verweigerung zugestellt (§ 334a Abs. 2 und § 336 Abs. 4 des tschechischen Arbeitsgesetzbuchs).

Gilt eine Kündigung oder Mahnung per E-Mail?

Sie kann gelten, wenn weder Gesetz noch Vertrag eine besondere Form verlangen. Der Oberste Gerichtshof hat im Urteil Az. 27 Cdo 3499/2023 eine E-Mail als zugegangen angesehen, die im dienstlichen Postfach eingegangen war, das der Vorstandsvorsitzende regelmäßig nutzte, obwohl er gerade im Urlaub war; ein Vorstandsmitglied ist nach Ansicht des Gerichts ununterbrochen im Amt. Die Kündigung eines Wohnungsmietverhältnisses muss aber schriftlich und unterschrieben sein, und der Arbeitgeber darf per E-Mail nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers und mit anerkannter elektronischer Signatur zustellen (§ 561 und § 2286 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 335 des Arbeitsgesetzbuchs).

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Er beschreibt die Rechtslage zum Tag der Veröffentlichung; ob und wann ein bestimmter Brief zugegangen ist, hängt von den Angaben der Post ab und davon, wo sich der Empfänger zur maßgeblichen Zeit tatsächlich aufgehalten hat.

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