# Zeugen vor Gericht: Wie man sie benennt und vorbereitet, damit sie den Prozess nicht versenken

> Ein Zeuge, der sich „an alles erinnert“, schadet mehr als einer, der es nicht mehr weiß. Wann Sie Zeugen benennen, wo Beeinflussung beginnt und warum Freundschaft allein nicht unglaubwürdig macht.

- Canonical URL: https://www.iustoria.cz/de/blog/zeugen-vor-gericht-benennen-und-vorbereiten/
- Markdown URL: https://www.iustoria.cz/de/blog/zeugen-vor-gericht-benennen-und-vorbereiten/index.md
- Language: de
- Content type: article
- Published: 2026-11-04
- Modified: 2026-11-04
- Author: Mgr. Jan Vytřísal (Rechtsanwalt, Gründer und Inhaber, Czech Bar Association reg. no. 20461)
- Author profile: https://www.iustoria.cz/de/team/jan-vytrisal/
- Topics: Streit und Verhandlung
- Other language versions: cs: https://www.iustoria.cz/blog/svedek-u-soudu-jak-ho-navrhnout-a-pripravit/ · en: https://www.iustoria.cz/en/blog/witnesses-in-court-how-to-call-and-prepare-them/ · fr: https://www.iustoria.cz/fr/blog/temoins-au-tribunal-comment-les-citer-et-les-preparer/
- Citation: informational article, not legal advice; cite with author, title, date and canonical URL.

## Kurz gesagt

- Zeugen müssen bis zum Schluss der vorbereitenden Verhandlung benannt werden, sonst bis zum Schluss der ersten Verhandlung oder bis zum Ablauf einer Frist zur Ergänzung (§ 118b Abs. 1 der tschechischen Zivilprozessordnung). Das Gesetz schreibt den Inhalt des Beweisantrags nicht vor, aber ohne Angabe, was der Zeuge bezeugen soll, kann das Gericht kaum beurteilen, wozu der Beweis dient.
- Der Zeuge muss erscheinen, die Wahrheit sagen und nichts verschweigen; die Aussage verweigern darf er nur, wenn er sich oder eine nahestehende Person der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde (§ 126 Abs. 1 ZPO). Für eine Falschaussage droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, und handelt der Zeuge in der Absicht, sich oder einem anderen einen Vorteil zu verschaffen, von einem bis zu fünf Jahren (§ 346 des tschechischen Strafgesetzbuchs).
- Mit dem Zeugen dürfen Sie darüber sprechen, was er weiß und wie die Vernehmung abläuft, Sie dürfen ihm aber nicht vorgeben, was er aussagen soll: Die Anstiftung zur Falschaussage ist Teilnahme an einer Straftat, und wer dafür einen Vorteil verspricht, behindert die Rechtspflege (§ 24 und § 347a des Strafgesetzbuchs).
- Fragen, die die Antwort nahelegen, lässt der Vorsitzende nicht zu (§ 126 Abs. 3 ZPO). Eine Partei kann nur vernommen werden, wenn sich die Tatsache nicht anders beweisen lässt und die zu vernehmende Person zustimmt (§ 131).
- Die Unglaubwürdigkeit eines Zeugen darf nicht allein aus seiner Beziehung zu einer Partei abgeleitet werden; das Gericht muss sie auf konkrete festgestellte Tatsachen stützen (Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 22. November 2022, Az. 21 Cdo 1215/2021).

<!-- obsah -->

Mandanten haben von Zeugen oft zwei Vorstellungen. Nach der ersten gewinnt, wer mehr von ihnen mitbringt. Nach der zweiten ist ein guter Zeuge einer, der sich an alles erinnert und jede Frage ohne Zögern beantwortet. Beide sind falsch. Ein Zeuge, der genau weiß, was vor drei Jahren an einem Dienstagnachmittag geschah, und es mit denselben Worten erzählt wie die Klageschrift, wirkt auf das Gericht einstudiert. Und fünf Zeugen, die in Einzelheiten voneinander abweichen, können einen Prozess zuverlässiger versenken als ein einziger, dessen Glaubwürdigkeit die Gegenseite erschüttert.

Eine Zeugenaussage ist ein Beweis, den man nicht auf dem Papier vorbereiten kann. Deshalb sollten Sie wissen, wann Sie einen Zeugen benennen, was Sie vor der Verhandlung mit ihm besprechen dürfen und wie das Gericht über seine Glaubwürdigkeit entscheidet.

## Wann Sie einen Zeugen benennen

Jede Partei muss die Beweise für ihre Behauptungen bezeichnen (§ 120 Abs. 1 der tschechischen Zivilprozessordnung), der Kläger schon in der Klage (§ 79 Abs. 1). Entscheidungserhebliche Tatsachen und Beweise können nur bis zum Schluss der vorbereitenden Verhandlung (*přípravné jednání*) vorgebracht werden, und wenn keine stattfand, bis zum Schluss der ersten Verhandlung, gegebenenfalls bis zum Ablauf der Frist, die das Gericht zur Ergänzung gesetzt hat (§ 118b Abs. 1). Einen Zeugen, den Sie nicht rechtzeitig benennen, lässt das Gericht später nur ausnahmsweise zu, etwa wenn er die Glaubwürdigkeit bereits erhobener Beweise erschüttern soll. Hat eine vorbereitende Verhandlung stattgefunden und hat das Gericht Sie über die Folgen dieser Konzentration des Verfahrens (*koncentrace řízení*) nicht ordnungsgemäß belehrt, ist sie nicht eingetreten (§ 114c Abs. 5 und § 118b Abs. 3). Warum sich diese Grenze auch in der Berufung nicht mehr aufholen lässt, erkläre ich im Artikel [Die Berufung wird in der ersten Instanz geschrieben](/de/blog/die-berufung-wird-in-der-ersten-instanz-geschrieben/).

Das Gesetz schreibt nicht vor, was ein Antrag auf Vernehmung eines Zeugen genau enthalten muss. In der Praxis sollten Sie aber den Namen angeben, eine Anschrift, unter der das Gericht den Zeugen laden kann, und vor allem, **was der Zeuge bezeugen soll**. Ein Antrag „Zeuge Jan Novák zum gesamten Sachverhalt“ sagt dem Gericht nichts, und das Gericht wird ihn leicht als überflüssig ansehen. Ein Antrag „Zeuge Jan Novák, der bei der Übergabe der Maschine am 12. März anwesend war und gesehen hat, dass sie nicht funktionierte“ sagt genau, auf welche Behauptung der Beweis zielt.

Zeuge kann jede natürliche Person sein, die nicht Partei des Verfahrens ist. Der Geschäftsführer (*jednatel*) einer Gesellschaft, die Partei des Rechtsstreits ist, sagt jedoch nicht als Zeuge aus; er kann nur als Partei vernommen werden (§ 126 Abs. 4). Ein ehemaliger Geschäftsführer, der über die Zeit seiner Amtsführung aussagen soll, muss vor Gericht erscheinen, wird aber in besonderer Weise vernommen, nicht wie ein gewöhnlicher Zeuge (§ 126a). Für Streitigkeiten, an denen Unternehmen beteiligt sind, ist das wichtig: Das „Zeugnis“ des eigenen Geschäftsführers hat nicht denselben Charakter wie die Aussage eines unabhängigen Zeugen.

Die Vernehmung der Partei selbst ist erst das letzte Mittel. Das Gericht darf sie nur anordnen, wenn sich die zu beweisende Tatsache nicht anders beweisen lässt und die zu vernehmende Partei zustimmt (§ 131 Abs. 1). Verlassen Sie sich deshalb nicht auf Ihre eigene Aussage als Hauptbeweis.

## Was ein Zeuge muss und was er darf

Jede natürliche Person, die nicht Partei des Verfahrens ist, muss auf Ladung vor Gericht erscheinen und als Zeuge aussagen. Sie muss die Wahrheit sagen und darf nichts verschweigen. Die Aussage verweigern darf sie nur, wenn sie dadurch sich selbst oder nahestehende Personen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde; ob die Verweigerung berechtigt ist, entscheidet das Gericht (§ 126 Abs. 1). Die Verwandtschaft allein gibt im Zivilverfahren kein Recht zu schweigen. Anders ist es bei der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht: Einen Anwalt, Steuerberater oder Arzt darf das Gericht über das, worauf sich seine Verschwiegenheitspflicht erstreckt, nicht als Zeugen vernehmen, es sei denn, er wurde von ihr entbunden (§ 124).

Bleibt der Zeuge ohne Entschuldigung fern, kann ihn das Gericht polizeilich vorführen lassen, sofern es ihn zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen hat (§ 52 Abs. 1), und bleibt er ohne wichtigen Grund fern, kann es ihm ein Ordnungsgeld (*pořádková pokuta*) von bis zu 50.000 CZK auferlegen (§ 53 Abs. 1). Ein Zeuge, der über einen für die Entscheidung wesentlichen Umstand die Unwahrheit sagt oder einen solchen Umstand verschweigt, begeht die Straftat der Falschaussage (*křivá výpověď*). Ihm drohen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder ein Tätigkeitsverbot, und handelt er in der Absicht, sich oder einem anderen einen Vorteil zu verschaffen, Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren (§ 346 Abs. 2 und 3 des tschechischen Strafgesetzbuchs).

Umgekehrt hat der Zeuge Anspruch auf Zeugenentschädigung (*svědečné*), also auf Ersatz seiner Auslagen und seines Verdienstausfalls. Der Anspruch erlischt, wenn er ihn nicht binnen drei Tagen nach der Vernehmung oder nach dem Tag geltend macht, an dem ihm mitgeteilt wurde, dass die Vernehmung nicht stattfindet; darüber muss ihn das Gericht belehren (§ 139 Abs. 1). Den Vorschuss darauf leistet in der Regel die Partei, die den Zeugen benannt hat, und ohne ihn erhebt das Gericht den Beweis nicht (§ 141 Abs. 1). Am Ende trägt die Entschädigung als Teil der Verfahrenskosten, wer den Prozess verliert. Sagen Sie das dem Zeugen vorher; Menschen kommen bereitwillig, wenn sie wissen, dass sie dabei nicht draufzahlen.

Auf Antrag einer Partei oder wenn es zweckmäßig ist, kann das Gericht einen Zeugen auch per Videokonferenz vernehmen (§ 102a). Das bietet sich bei Zeugen aus dem Ausland oder vom anderen Ende des Landes an. Das Gericht muss dabei seine Identität überprüfen und sicherstellen, dass ihn niemand unzulässig beeinflusst.

## Zeugenvorbereitung: Wo die Grenze verläuft

Hier verläuft die Grenze zwischen guter und gefährlicher Praxis. Mit dem Zeugen sprechen dürfen Sie. Es ist vernünftig, ihm zu erklären, wie die Vernehmung abläuft, wo das Gericht sitzt, wie lange alles dauern wird und dass er über die Folgen einer Falschaussage belehrt wird. Sie dürfen ihn fragen, woran er sich erinnert, und danach entscheiden, ob Sie ihn überhaupt benennen.

Sie dürfen ihm nicht sagen, was er aussagen soll. Wer bei einem anderen den Entschluss hervorruft, falsch auszusagen, kann Anstifter der Straftat sein (§ 24 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs), und wer für eine Falschaussage einen Vorteil anbietet oder verspricht, begeht die eigenständige Straftat der Behinderung der Rechtspflege (*maření spravedlnosti*, § 347a Abs. 2). Ein Anwalt darf zudem keine Beweise anbieten, von denen er weiß, dass sie unwahr sind, auch nicht auf Weisung des Mandanten (Art. 17 Abs. 2 des Ethikkodexes der Tschechischen Rechtsanwaltskammer).

Für den Zivilprozess hat die Tschechische Rechtsanwaltskammer keine ausdrückliche Regel zum Gespräch mit Zeugen. Für das Strafverfahren hat sie eine: Der Anwalt soll der Person vorab sagen, warum er mit ihr spricht, sie darauf hinweisen, dass er nur wahrheitsgemäße Informationen erbittet, und darauf achten, sie nicht zugunsten des Mandanten zu beeinflussen (Beschluss des Vorstands der Tschechischen Rechtsanwaltskammer Nr. 13/2004 des Kammerblatts, Art. 4 und 6). Ich halte mich daran auch in Zivilsachen, und wenn es geht, spreche ich mit dem Zeugen in Anwesenheit einer weiteren Person und halte das Gespräch in einer Aktennotiz fest. Nicht nur wegen der Berufsethik, sondern auch wegen des Ergebnisses: Auf die Frage der Gegenseite „Hat vor der Verhandlung jemand mit Ihnen gesprochen?“ kann der Zeuge dann ruhig mit Ja antworten und sagen, worüber.

Verlassen Sie sich nicht auf eine schriftliche ehrenwörtliche Erklärung des Zeugen (*čestné prohlášení*) anstelle seiner Vernehmung. Niemand kann ihm dazu Fragen stellen, und wenn die Gegenseite ihren Inhalt bestreitet, wird das Gericht den Zeugen hören wollen.

<div class="callout">Eine einstudierte Aussage erkennt man. Ein Zeuge, der Formulierungen aus der Klage wiederholt, antwortet, bevor der Richter die Frage zu Ende gestellt hat, und sich in Einzelheiten sicherer ist, als man es eine Woche nach dem Ereignis wäre, wirkt präpariert. Für glaubwürdiger hält das Gericht eine solche Aussage nicht, eher im Gegenteil.</div>

Aus demselben Grund sage ich jedem Zeugen einen Satz: „Wenn Sie etwas nicht wissen, sagen Sie, dass Sie es nicht wissen.“ Ein Zeuge, der zugibt, dass er sich an den genauen Tag nicht erinnert, wohl aber daran, dass die Maschine nicht funktionierte, ist glaubwürdiger als einer, der alles weiß. Es ist derselbe Mechanismus, über den ich im Artikel [Die eigene Schwäche als Waffe](/de/blog/die-eigene-schwaeche-als-waffe/) schreibe: Wer etwas gegen sich selbst sagt, dem glaubt man auch den Rest leichter.

## Wie die Vernehmung abläuft

Zu Beginn stellt das Gericht die Identität des Zeugen fest und die Umstände, die seine Glaubwürdigkeit beeinflussen können, typischerweise seine Beziehung zu den Parteien. Dann belehrt es ihn über die Bedeutung der Zeugenaussage, über seine Rechte und Pflichten und über die strafrechtlichen Folgen einer Falschaussage (§ 126 Abs. 2).

Der Zeuge schildert dann zunächst im Zusammenhang, was er über den Gegenstand der Vernehmung weiß. Erst danach stellen ihm nacheinander der Vorsitzende, die übrigen Mitglieder des Senats, die Parteien und die Sachverständigen Fragen. Die Frage einer Partei lässt der Vorsitzende nicht zu, wenn sie mit dem Gegenstand der Vernehmung nicht zusammenhängt, die Antwort nahelegt oder irreführend ist (§ 126 Abs. 3). Fragen wie „Sie haben doch gesehen, wie der Beklagte das kaputt gemacht hat?“ kommen vor Gericht also nicht durch.

Für die Partei ergeben sich daraus zwei praktische Ratschläge. Bereiten Sie Ihre Fragen vorher vor und stellen Sie sie offen: wer, was, wann, wo, wie. Und lassen Sie den Zeugen zuerst reden. Die zusammenhängende Schilderung ist für das Gericht der wertvollste Teil der Aussage, und alles, was der Zeuge von sich aus und ohne Anleitung sagt, wiegt mehr als die Antwort auf eine Frage.

## Wann das Gericht einem Zeugen glaubt

Das Gericht würdigt die Beweise nach freier Überzeugung, jeden einzeln und alle in ihrem Zusammenhang (§ 132). Das Gesetz gibt keinem Zeugen von vornherein mehr oder weniger Gewicht. Auch die Aussage eines Angehörigen oder Angestellten ist für sich genommen nicht unglaubwürdig.

Ausdrücklich hat das der Oberste Gerichtshof im Urteil vom 22. November 2022, Az. 21 Cdo 1215/2021, gesagt. Das Berufungsgericht hatte dort einer Zeugin unter anderem deshalb nicht geglaubt, weil sie Angestellte des Anwalts des Klägers war. Der Oberste Gerichtshof führte aus, dass der Schluss auf die Unglaubwürdigkeit einer Aussage auf konkreten, im Verfahren festgestellten Tatsachen beruhen muss: auf Widersprüchen innerhalb der Aussage, auf Widersprüchen zu anderen Beweisen, auf der Art und Weise der Aussage oder auf der persönlichen Beziehung des Zeugen zur Sache, nicht auf einer allgemein vermuteten Beziehung (Rn. 23 und 25).

<div class="takeaways">
  <div class="takeaway">Sie benennen einen Zeugen, der Ihnen nahesteht? Das schadet nicht, aber rechnen Sie damit, dass die Gegenseite nach Widersprüchen sucht. Stützen Sie seine Aussage auf Urkunden: E-Mails, Fotos, Aufzeichnungen.</div>
  <div class="takeaway">Das Gericht hat Ihrem Zeugen nur deshalb nicht geglaubt, weil er ein Freund, Verwandter oder Angestellter ist? Das ist ein Argument für die Berufung. Das Gericht muss sagen, woran die Aussage konkret scheitert.</div>
  <div class="takeaway">Ein Widerspruch zwischen Zeuge und Urkunde ist für das Gericht ein stärkeres Signal als jede Beziehung. Bevor Sie einen Zeugen benennen, vergleichen Sie, woran er sich erinnert, mit dem, was in der Akte steht.</div>
</div>

## Übersicht

<table class="summary-table">
  <thead><tr><th>Frage</th><th>Antwort</th><th>Vorschrift</th></tr></thead>
  <tbody>
    <tr><td>Bis wann den Zeugen benennen</td><td>Bis zum Schluss der vorbereitenden, sonst der ersten Verhandlung oder bis zum Ablauf der Ergänzungsfrist</td><td>§ 118b Abs. 1 ZPO</td></tr>
    <tr><td>Muss der Zeuge erscheinen und aussagen</td><td>Ja; verweigern darf er nur bei Gefahr strafrechtlicher Verfolgung für sich oder eine nahestehende Person</td><td>§ 126 Abs. 1 ZPO</td></tr>
    <tr><td>Bleibt ohne Entschuldigung fern</td><td>Polizeiliche Vorführung, Ordnungsgeld bis zu 50.000 CZK</td><td>§ 52, § 53 ZPO</td></tr>
    <tr><td>Falschaussage</td><td>Bis zu drei Jahre oder Tätigkeitsverbot; bei Vorteilsabsicht ein bis fünf Jahre</td><td>§ 346 Abs. 2 und 3 Strafgesetzbuch</td></tr>
    <tr><td>Zeugenentschädigung</td><td>Binnen drei Tagen nach der Vernehmung geltend machen</td><td>§ 139 Abs. 1 ZPO</td></tr>
    <tr><td>Fragen, die die Antwort nahelegen</td><td>Der Vorsitzende lässt sie nicht zu</td><td>§ 126 Abs. 3 ZPO</td></tr>
    <tr><td>Parteivernehmung</td><td>Nur wenn die Tatsache nicht anders beweisbar ist und die vernommene Person zustimmt</td><td>§ 131 Abs. 1 ZPO</td></tr>
  </tbody>
</table>

<div class="post-inline-cta">
<p><strong>Sie bereiten einen Prozess vor und wissen nicht, ob das Gericht Ihre Zeugen hören wird und ob es ihnen glaubt?</strong> Wir gehen mit Ihnen durch, was welcher Zeuge bezeugen kann, wie sich seine Aussage mit Urkunden stützen lässt und wann man ihn besser nicht benennt. Streitigkeiten führen wir im Rahmen unserer <a href="/de/leistungen/streitbeilegung/">Spezialisierung auf Gerichtsverfahren</a>. <a href="/de/kontakt/">Schreiben Sie uns</a>.</p>
</div>

## Fazit

Mit Zeugen gewinnt man einen Prozess weder durch ihre Zahl noch durch die Sicherheit, mit der sie sprechen. Man gewinnt ihn mit der Aussage eines Menschen, der wirklich etwas gesehen hat, es mit eigenen Worten sagt und sich nicht scheut zuzugeben, woran er sich nicht erinnert. Die Arbeit des Anwalts besteht darin, solche Zeugen zu finden, sie rechtzeitig und mit einem klaren Beweisthema zu benennen und ihre Aussage mit Urkunden zu untermauern. Ihnen beizubringen, was sie sagen sollen, ist nicht nur verboten, sondern auch wirkungslos.

## Quellen

- Gesetz Nr. 99/1963 Slg., Zivilprozessordnung, §§ 52, 53, 79, 102a, 114c, 118b, 120, 124, 126, 126a, 131, 132, 139 und 141 (Fassung zum 1. November 2026).
- Gesetz Nr. 40/2009 Slg., Strafgesetzbuch, §§ 24, 346 und 347a.
- Ethikkodex der Tschechischen Rechtsanwaltskammer (Beschluss des Vorstands der Tschechischen Rechtsanwaltskammer Nr. 1/1997 des Kammerblatts), Art. 17.
- Beschluss des Vorstands der Tschechischen Rechtsanwaltskammer Nr. 13/2004 des Kammerblatts, Art. 4 und 6.
- Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 22. November 2022, Az. 21 Cdo 1215/2021.

<div class="post-disclaimer">Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Er beschreibt die Rechtslage zum 4. November 2026; wie das Gericht die Aussage eines bestimmten Zeugen würdigt, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.</div>

## Häufige Fragen

### Darf ein Angehöriger die Aussage verweigern?

Nur, wenn er sich oder eine nahestehende Person durch die Aussage der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde (§ 126 Abs. 1 der tschechischen Zivilprozessordnung). Ob die Verweigerung berechtigt ist, entscheidet das Gericht. Die Verwandtschaft allein gibt im Zivilverfahren kein Recht zu schweigen.

### Darf ich vor der Verhandlung mit dem Zeugen sprechen?

Ja. Sie können ihm erklären, wie die Vernehmung abläuft, und ihn fragen, woran er sich erinnert. Sie dürfen ihm aber nicht vorgeben, was er aussagen soll, und ihm für die Aussage nichts versprechen; das könnte eine Anstiftung zur Falschaussage oder eine Behinderung der Rechtspflege nach dem tschechischen Strafgesetzbuch sein.

### Was droht einem Zeugen, der nicht erscheint?

Bleibt er ohne Entschuldigung fern, kann ihn das Gericht polizeilich vorführen lassen, sofern es ihn zuvor darauf hingewiesen hat (§ 52 ZPO). Bleibt er ohne wichtigen Grund fern, kann es ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 50.000 CZK auferlegen (§ 53).

### Wer zahlt dem Zeugen Fahrtkosten und Verdienstausfall?

Der Zeuge hat Anspruch auf Zeugenentschädigung, muss sie aber binnen drei Tagen nach der Vernehmung oder nach der Mitteilung, dass die Vernehmung nicht stattfindet, geltend machen (§ 139 ZPO). Den Vorschuss leistet in der Regel die Partei, die den Zeugen benannt hat, und am Ende trägt die Entschädigung als Teil der Verfahrenskosten, wer den Prozess verliert.

### Darf das Gericht einem Zeugen nur deshalb nicht glauben, weil er ein Freund oder Angestellter ist?

Nein. Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 22. November 2022, Az. 21 Cdo 1215/2021, muss der Schluss auf Unglaubwürdigkeit auf konkreten, im Verfahren festgestellten Tatsachen beruhen, etwa auf Widersprüchen innerhalb der Aussage oder zu anderen Beweisen, nicht auf einer allgemein vermuteten Beziehung zu einer Partei.


## Quellen

- [zákon č. 99/1963 Sb., občanský soudní řád](https://e-sbirka.gov.cz/sb/1963/99)
- [zákon č. 40/2009 Sb., trestní zákoník](https://e-sbirka.gov.cz/sb/2009/40)
- Nejvyšší soud České republiky, sp. zn. 21 Cdo 1215/2021