# Wie lange dauert ein Gerichtsverfahren: ein realistischer Zeitplan von der Klage bis zur Vollstreckung

> 2024 dauerte ein Zivilprozess vor dem Bezirksgericht im Median 157 Tage, ein elektronischer Zahlungsbefehl 11. Was Rechtsmittel und Vollstreckung hinzufügen und was tun, wenn das Gericht stillsteht.

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- Language: de
- Content type: article
- Published: 2026-11-05
- Modified: 2026-11-05
- Author: Team IUSTORIA
- Topics: Streit und Verhandlung
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## Kurz gesagt

- Die Bezirksgerichte entschieden 2024 Zivilstreitigkeiten in erster Instanz im Median nach 157 Tagen und im Durchschnitt nach 247 Tagen, elektronische Zahlungsbefehle im Median nach 11 Tagen (statistischer Jahresbericht des tschechischen Justizministeriums České soudnictví 2024).
- Die Berufung ist binnen 15 Tagen ab Zustellung des Urteils einzulegen (§ 204 Abs. 1 der tschechischen Zivilprozessordnung), und die Kreisgerichte entschieden 2024 darüber im Median nach 64 Tagen.
- Die Revision ist binnen zwei Monaten einzulegen, und der Revisionsführer muss bis auf Ausnahmen anwaltlich vertreten sein (§ 240 Abs. 1 und § 241 der Zivilprozessordnung); die Vollstreckung einer rechtskräftigen Entscheidung hält sie allein nicht auf, aussetzen kann sie nur der Oberste Gerichtshof (§ 243 der Zivilprozessordnung).
- Bei Verzögerungen kann eine Partei einen Antrag auf Bestimmung einer Frist zur Vornahme einer Prozesshandlung stellen; das übergeordnete Gericht entscheidet darüber ohne mündliche Verhandlung binnen 20 Arbeitstagen, und die bestimmte Frist bindet das Gericht (§ 174a des Gesetzes Nr. 6/2002 Slg.).
- Eine unangemessen lange Verfahrensdauer ist ein fehlerhaftes Amtshandeln, für das der Staat auch den immateriellen Schaden ersetzt; ein Anspruch aus einem Zivilverfahren ist zunächst beim Justizministerium geltend zu machen, und bei der Bemessung berücksichtigt das Gericht auch, ob der Geschädigte die Mittel zur Beseitigung der Verzögerungen genutzt hat (§ 6 Abs. 2 Buchst. a, § 13, § 14 Abs. 3 und § 31a des Gesetzes Nr. 82/1998 Slg.).

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„Wie lange wird das dauern?“ Diese Frage hören wir bei jedem neuen Streit, gleich nach der Frage, was es kosten wird. Meist erwarten die Leute eine Antwort in Wochen. Die offiziellen Zahlen sprechen von Monaten. Ein Streit, der in die Berufung geht, zieht sich in der Praxis eher über ein bis zwei Jahre hin.

Die Dauer eines Streits entscheidet darüber, ob der Schuldner am Ende noch etwas hat, womit er zahlen kann, wie viel Sie für die Vertretung ausgeben und ob es sich lohnt, gleich einen schlechteren Vergleich anzunehmen. Deshalb ist es gut zu wissen, was die Statistik sagt, wie lange welche Phase dauert, was das Verfahren bremst und was man tun kann, wenn das Gericht nichts tut.

## Was die Zahlen des Ministeriums sagen

Das tschechische Justizministerium gibt jedes Jahr den statistischen Jahresbericht *České soudnictví* (Die tschechische Justiz) heraus. Der zuletzt veröffentlichte, mit Daten für 2024, nennt für Zivilstreitigkeiten vor den Bezirksgerichten folgende Zahlen, gerechnet von der Klageerhebung bis zur Entscheidung des Gerichts erster Instanz:

- Median 157 Tage, das heißt, die Hälfte der Sachen endete schneller und die Hälfte langsamer,
- Durchschnitt 247 Tage,
- 393 Tage, die das längste Zehntel der Sachen überschritt.

Bei den Bezirksgerichten im Sprengel des Kreisgerichts Brünn, wo wir tätig sind, lagen die Zahlen höher: Median 188 Tage, Durchschnitt 292 Tage, und ein Zehntel der Sachen dauerte länger als 451 Tage. Am schnellsten waren die Gerichte im Sprengel des Kreisgerichts Pilsen mit einem Durchschnitt von 184 Tagen.

In die Statistik gehen nur rechtskräftig abgeschlossene Sachen ein, und gemessen wird nur die Zeit in der ersten Instanz, ohne Berufung. Dazu gehören auch einfache Streitigkeiten mit einem Beklagten, der sich nicht verteidigt. Ein Streit mit Zeugen und Sachverständigem liegt meist in der langsameren Hälfte.

Die Kreisgerichte entscheiden in erster Instanz unter anderem über Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern von Handelsgesellschaften, über Streitigkeiten aus geistigem Eigentum und aus unlauterem Wettbewerb (§ 9 Abs. 2 der tschechischen Zivilprozessordnung). Dort lag 2024 der Median bei 367 Tagen und der Durchschnitt bei 662 Tagen. Das Ministerium weist allerdings darauf hin, dass den Durchschnitt Sachen erhöhen, die wegen der Insolvenz einer Partei lange unterbrochen waren.

## Der Zeitplan nach Phasen

**Zahlungsbefehl.** Geht es um die Zahlung von Geld, kann das Gericht einen Zahlungsbefehl (*platební rozkaz*) ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung des Beklagten erlassen (§ 172 Abs. 1 der Zivilprozessordnung). Elektronische Zahlungsbefehle (§ 174a) erledigten die Bezirksgerichte 2024 im Median nach 11 Tagen. Der Beklagte hat dann 15 Tage, um zu zahlen oder Einspruch (*odpor*) zu erheben. Tut er nichts, hat der Zahlungsbefehl die Wirkungen eines rechtskräftigen Urteils (§ 174 Abs. 1), und Sie haben einen Vollstreckungstitel binnen weniger Wochen. Erhebt er Einspruch, wird der Zahlungsbefehl aufgehoben und das Gericht beraumt eine Verhandlung an (§ 174 Abs. 2). Wann sich ein Zahlungsbefehl lohnt, beschreibt unser Ratgeber zum Zahlungsbefehl (auf Tschechisch).

**Erste Instanz.** Das Gericht stellt die Klage dem Beklagten zu und fordert ihn oft auf, sich binnen einer Frist von mindestens 30 Tagen schriftlich zu äußern und Beweise beizufügen (§ 114b Abs. 1 und 2). Danach beraumt es eine Verhandlung an. Das Urteil wird schriftlich zugestellt, und erst ab der Zustellung läuft die fünfzehntägige Berufungsfrist (§ 204 Abs. 1). Bei Streitigkeiten über Geld bis 10.000 CZK ohne Nebenforderungen ist die Berufung bis auf Ausnahmen nicht zulässig, und das Urteil der ersten Instanz ist endgültig (§ 202 Abs. 2).

**Berufung.** Sie wird beim Gericht erster Instanz eingelegt, das die Akte dem Berufungsgericht vorlegt, sobald die Berufungsfrist für alle abgelaufen ist (§ 210 Abs. 3). Die Kreisgerichte entschieden 2024 über Berufungen in Zivilsachen dann im Median nach 64 Tagen und im Durchschnitt nach 114 Tagen. Beim Kreisgericht Brünn lag der Median bei 204 Tagen; das Ministerium führt das auf eine abweichende administrative Handhabung zurück. Die Berufung ist keineswegs die Regel: In der Hauptsache wurde sie 2024 in etwa 7,7 % der Zivilsachen der Bezirksgerichte eingelegt. Wo sie aber eingelegt wurde, hat das Berufungsgericht das Urteil in 42,7 % der Fälle abgeändert oder aufgehoben. Hebt es das Urteil auf (§ 219a), geht die Sache zur weiteren Verhandlung an das Gericht erster Instanz zurück (§ 221 Abs. 1 Buchst. a), und nach dem neuen Urteil kann eine weitere Berufung folgen. Was sich in der Berufung noch ergänzen lässt und was nicht mehr, beschreiben wir im Artikel [Die Berufung wird in der ersten Instanz geschrieben](/de/blog/die-berufung-wird-in-der-ersten-instanz-geschrieben/).

**Revision.** Gegen eine rechtskräftige Entscheidung des Berufungsgerichts kann binnen zwei Monaten ab Zustellung Revision (*dovolání*) eingelegt werden (§ 240 Abs. 1), und der Revisionsführer muss bis auf Ausnahmen anwaltlich vertreten sein (§ 241). Der Oberste Gerichtshof überprüft nicht den Sachverhalt, sondern nur eine unrichtige rechtliche Beurteilung (§ 241a Abs. 1), und das nur bei Fragen, die er noch nicht entschieden hat, unterschiedlich entscheidet, anders beurteilen soll oder von deren gefestigter Lösung das Berufungsgericht abgewichen ist (§ 237). In Streitigkeiten über Geld bis 50.000 CZK ist die Revision unzulässig, ausgenommen Verbraucher- und Arbeitssachen (§ 238 Abs. 1 Buchst. c). Der Oberste Gerichtshof hatte Ende 2025 1.366 zivilrechtliche Revisionen unerledigt und erledigte im ganzen Jahr 3.350. Einen solchen Bestand arbeitet das Gericht bei diesem Tempo in etwa fünf Monaten ab. Dazu kommen die zweimonatige Frist und die Zeit, bis das Gericht erster Instanz die Akte vorlegt.

<div class="callout">Ein rechtskräftiges Urteil des Berufungsgerichts ist innerhalb der Leistungsfrist zu erfüllen, in der Regel binnen drei Tagen ab Rechtskraft. Die Revision allein ändert daran nichts: Die Vollstreckbarkeit kann nur der Oberste Gerichtshof aufschieben, und das nur dann, wenn dem Revisionsführer durch die sofortige Vollstreckung ein schwerer Nachteil drohen würde (§ 243 der Zivilprozessordnung). Wer vor dem Kreisgericht verloren hat und darauf baut, dass „das ja noch zum Obersten Gerichtshof geht“, dem kann das Konto schon gepfändet sein, bevor sich das Revisionsgericht mit der Akte überhaupt zu befassen beginnt.</div>

**Vollstreckung.** Die Pflicht aus dem Urteil ist binnen drei Tagen ab Rechtskraft zu erfüllen, sofern das Gericht keine längere Frist oder Raten bestimmt hat (§ 160 Abs. 1). Auf einen Vollstreckungsantrag hin muss der Gerichtsvollzieher (*soudní exekutor*) dann binnen 15 Tagen beim Gericht die Ermächtigung beantragen, und das Gericht erteilt sie binnen 15 Tagen (§ 43a Abs. 1 und 3 der tschechischen Exekutionsordnung). Wie lange die Vollstreckung danach dauert, hängt davon ab, was der Schuldner hat. Kommt es sechs Jahre lang nicht einmal zu einer Teilleistung und ist keine Immobilie gepfändet, fragt der Gerichtsvollzieher den Gläubiger, ob er der Einstellung zustimmt. Antwortet dieser nicht binnen 30 Tagen, stellt er die Vollstreckung ein (§ 55 Abs. 7). Einzelheiten finden Sie in unserem Ratgeber zur Vollstreckung (auf Tschechisch).

Zusammengenommen ergibt sich Folgendes. Eine unbestrittene Forderung, die mit einem Zahlungsbefehl erledigt wird, ist meist binnen weniger Wochen vollstreckbar. Eine streitige Sache vor dem Bezirksgericht mit einer Berufung gelangt in der Praxis eher in ein bis zwei Jahren zu einem rechtskräftigen Urteil. Verweist das Berufungsgericht die Sache zurück oder folgt eine Revision, rechnen Sie mit mehreren Jahren. Wie man diese Zeit in die Entscheidung einbezieht, ob man überhaupt klagt, behandeln wir im Artikel [Der Rechtsstreit als Investition](/de/blog/der-rechtsstreit-als-investition-wann-man-aufhoert/).

## Was einen Streit verlängert und was ihn verkürzt

**Zustellung.** Ein Zahlungsbefehl muss zu eigenen Händen zugestellt werden, und die Hinterlegung bei der Post mit Zustellungsfiktion genügt nicht; die Zustellung in die Datenbox (*datová schránka*, das staatliche elektronische Postfach für amtliche Zustellungen) dagegen schon (§ 173 Abs. 1). Gelingt die Zustellung nicht, hebt das Gericht ihn auf (§ 173 Abs. 2). Erlassen werden kann er überhaupt nicht, wenn der Aufenthalt des Beklagten unbekannt ist oder ins Ausland zugestellt werden müsste (§ 172 Abs. 2). Eine genaue und aktuelle Anschrift der Gegenseite in der Klage spart Monate. Wann auch ein nicht abgeholter Brief zugestellt ist, behandeln wir [in einem eigenen Artikel](/de/blog/nicht-abgeholter-brief-trotzdem-zugegangen/).

**Sachverständiger.** Sobald der Streit von einer Fachfrage abhängt, etwa von Baumängeln, einer Bewertung oder dem Gesundheitszustand, wartet man auf ein Sachverständigengutachten. In der Praxis sind das viele Monate, und weitere kommen hinzu, wenn das Gutachten ergänzt oder der Sachverständige vernommen werden muss.

**Vertagung und Aussetzung.** Eine Verhandlung kann nur aus wichtigen Gründen vertagt werden, die das Gericht mitteilen muss (§ 119 Abs. 1), typischerweise wegen Krankheit einer Partei oder eines Zeugen. Ein verspätet vorgelegter Beweis hilft in der Regel nicht mehr: Behauptungen und Beweise können grundsätzlich nur bis zum Schluss der vorbereitenden Verhandlung, sonst der ersten Verhandlung vorgebracht werden, und spätere berücksichtigt das Gericht nur ausnahmsweise (§ 118b Abs. 1). Das Verfahren wird auch ausgesetzt, etwa wenn ein anderes Verfahren abgewartet wird, das für die Entscheidung wichtig ist (§ 109 Abs. 2 Buchst. c); während dieser Zeit wird nicht verhandelt und Fristen laufen nicht (§ 111 Abs. 1).

**Was den Streit verkürzt.** Am meisten Zeit spart eine Klage, die gleich zu Beginn alle entscheidungserheblichen Behauptungen und Beweise enthält; jede Runde von Aufforderungen und Ergänzungen kostet Wochen, und nach der ersten Verhandlung lässt sich in der Regel nichts mehr nachtragen. Warum dem Gericht nicht genügt, was „alle wissen“, erklären wir [im Artikel über die Beweislast](/de/blog/das-gericht-ermittelt-nicht-die-wahrheit/). Das Gericht soll nach dem Gesetz vor allem auf eine gütliche Beilegung des Streits hinwirken (§ 100 Abs. 1). Ein gerichtlich genehmigter Vergleich hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Urteils (§ 99 Abs. 3), und wird er geschlossen, bevor das Gericht in der Sache entscheidet, erstattet das Gericht die gezahlte Gebühr abzüglich 20 %, mindestens aber abzüglich 1.000 CZK (§ 10 Abs. 7 des tschechischen Gerichtsgebührengesetzes).

## Wenn das Gericht nichts tut: Beschwerde und Antrag auf Fristbestimmung

Ein langes Verfahren bedeutet noch keine Verzögerung. Um Verzögerungen geht es, wenn das Gericht eine Handlung nicht vornimmt, die es vornehmen müsste: wenn es monatelang keine Verhandlung anberaumt, kein Urteil ausfertigt oder die Berufung nicht vorlegt. Dafür haben Sie zwei Instrumente.

**Die Beschwerde wegen Verzögerungen** (*stížnost na průtahy*) wird beim Präsidenten des Gerichts eingelegt, bei dem die Sache stockt (§ 164 Abs. 1 des tschechischen Gesetzes über Gerichte und Richter, Gesetz Nr. 6/2002 Slg.; beim Bezirksgericht § 171). Er muss sie binnen eines Monats erledigen (§ 173 Abs. 1). In die Entscheidungstätigkeit des Richters kann mit der Beschwerde aber nicht eingegriffen werden (§ 164 Abs. 2).

**Der Antrag auf Bestimmung einer Frist zur Vornahme einer Prozesshandlung** (*návrh na určení lhůty k provedení procesního úkonu*) ist das stärkere Mittel. Er wird bei dem Gericht gestellt, bei dem es zu den Verzögerungen kommt, und eine Beschwerde muss ihm nicht vorausgehen (§ 174a Abs. 1 und 2). Aus ihm muss hervorgehen, um welche Sache und welche Handlung es geht, worin Sie die Verzögerungen sehen und was Sie begehren. Das Gericht leitet ihn binnen fünf Arbeitstagen mit seiner Stellungnahme an das übergeordnete Gericht weiter. Das gilt nicht, wenn es binnen 30 Tagen alle Handlungen vornimmt, die der Antrag betrifft. Dann wird der Antrag nicht weiter berücksichtigt, es sei denn, Sie erklären binnen drei Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie von der Vornahme erfahren, dass Sie an ihm festhalten (§ 174a Abs. 3).

Das übergeordnete Gericht entscheidet ohne mündliche Verhandlung binnen 20 Arbeitstagen (§ 174a Abs. 6). Es berücksichtigt die Komplexität der Sache, ihre Bedeutung für Sie, das Verhalten der Parteien und das bisherige Vorgehen des Gerichts. Stellt es Verzögerungen fest, bestimmt es eine Frist, an die das Gericht gebunden ist, und die Kosten des Verfahrens über den Antrag trägt der Staat (§ 174a Abs. 8). Ein Rechtsmittel gegen seine Entscheidung gibt es nicht (§ 174a Abs. 9). Aus der Praxis: Der Antrag ist sinnvoll, wenn er auf eine konkrete Handlung zielt. Allgemeine Unzufriedenheit mit dem Tempo oder damit, wie der Richter die Beweisaufnahme führt, gehört nicht hinein.

<div class="takeaways">
  <div class="takeaway">Nehmen Sie alle Behauptungen, Beweise und die aktuelle Anschrift der Gegenseite in die Klage auf. Zustellung und Ergänzung von Schriftsätzen sind die häufigsten Bremsen, die Sie selbst in der Hand haben.</div>
  <div class="takeaway">Steht das Verfahren seit Monaten bei einer einzigen Handlung still, stellen Sie einen Antrag auf Fristbestimmung nach § 174a des Gesetzes über Gerichte und Richter und beschreiben Sie darin genau, welche Handlung fehlt und seit wann.</div>
  <div class="takeaway">Rechnen Sie vor der Klage durch, was ein bis zwei Jahre Warten für Sie bedeuten und ob der Schuldner in dieser Zeit noch etwas haben wird, womit er zahlen kann. Danach bestimmen Sie auch die Grenze, ab der Sie einen Vergleich annehmen.</div>
</div>

## Entschädigung für eine unangemessen lange Verfahrensdauer

Für Verzögerungen haftet der Staat. Ein fehlerhaftes Amtshandeln (*nesprávný úřední postup*) ist auch die Verletzung der Pflicht, eine Handlung vorzunehmen oder eine Entscheidung zu erlassen, innerhalb einer angemessenen Frist (§ 13 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 82/1998 Slg., des tschechischen Staatshaftungsgesetzes), und neben dem Schaden wird auch eine angemessene Genugtuung für den immateriellen Schaden gewährt (§ 31a Abs. 1). Bei deren Bemessung berücksichtigt das Gericht unter anderem die Dauer und Komplexität des Verfahrens und ob der Geschädigte die verfügbaren Mittel zur Beseitigung der Verzögerungen genutzt hat (§ 31a Abs. 3). Wenn Sie jahrelang geschwiegen und weder eine Beschwerde noch einen Antrag auf Fristbestimmung eingereicht haben, rechnen Sie damit, dass sich das in der Höhe der Genugtuung niederschlagen kann.

Der Anspruch ist zunächst beim Justizministerium geltend zu machen, und ohne das ist der Weg zum Gericht versperrt (§ 6 Abs. 2 Buchst. a und § 14 Abs. 3). Klagen können Sie erst, wenn das Ministerium Ihnen nicht binnen sechs Monaten in vollem Umfang stattgibt (§ 15 Abs. 2). Der Anspruch auf Genugtuung verjährt sechs Monate nach dem Tag, an dem Sie von dem Schaden erfahren haben, bei Verzögerungen aber nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Verfahrens (§ 32 Abs. 3). Wie viel für ein Jahr Verfahren üblicherweise zugesprochen wird und wie man den Antrag aufbaut, beschreibt unser Ratgeber zur Staatshaftung (auf Tschechisch).

## Überblick

<table class="summary-table">
  <thead><tr><th>Frage</th><th>Antwort</th><th>Vorschrift</th></tr></thead>
  <tbody>
    <tr><td>Wie lange dauert ein Prozess vor dem Bezirksgericht?</td><td>2024 Median 157 Tage, Durchschnitt 247 Tage bis zur Entscheidung der ersten Instanz</td><td>Statistischer Jahresbericht des Justizministeriums České soudnictví 2024</td></tr>
    <tr><td>Wann hat ein Zahlungsbefehl die Wirkungen eines rechtskräftigen Urteils?</td><td>Wenn der Beklagte nicht binnen 15 Tagen ab Zustellung Einspruch erhebt</td><td>§ 172 Abs. 1 und § 174 Abs. 1 der Zivilprozessordnung</td></tr>
    <tr><td>Wie lang ist die Berufungsfrist?</td><td>15 Tage ab Zustellung des schriftlichen Urteils</td><td>§ 204 Abs. 1 der Zivilprozessordnung</td></tr>
    <tr><td>Wie lang ist die Revisionsfrist?</td><td>Zwei Monate ab Zustellung der Entscheidung des Berufungsgerichts, in der Regel mit Anwaltszwang</td><td>§ 240 Abs. 1 und § 241 der Zivilprozessordnung</td></tr>
    <tr><td>Hält die Revision die Vollstreckung auf?</td><td>Allein nicht, die Vollstreckbarkeit kann nur der Oberste Gerichtshof aufschieben</td><td>§ 243 der Zivilprozessordnung</td></tr>
    <tr><td>Was tun bei Verzögerungen?</td><td>Beschwerde beim Präsidenten des Gerichts oder Antrag auf Fristbestimmung; das übergeordnete Gericht entscheidet binnen 20 Arbeitstagen</td><td>§ 164, § 173 und § 174a des Gesetzes Nr. 6/2002 Slg.</td></tr>
    <tr><td>Wie erhält man eine Entschädigung für Verzögerungen?</td><td>Zuerst den Anspruch beim Justizministerium geltend machen, klagen erst nach sechs Monaten ohne volle Befriedigung</td><td>§ 6 Abs. 2 Buchst. a, § 13, § 14 Abs. 3, § 15 Abs. 2 und § 31a des Gesetzes Nr. 82/1998 Slg.</td></tr>
  </tbody>
</table>

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</div>

## Fazit

Die Statistik ist ein guter Ausgangspunkt: Ein Zivilprozess vor dem Bezirksgericht dauert im Median etwa fünf Monate, mit Berufung in der Praxis eher ein bis zwei Jahre, und die Vollstreckung hängt dann vom Schuldner ab. Den Zeitplan eines konkreten Streits bestimmt aber vor allem, wie gut die Klage vorbereitet ist, ob ein Sachverständiger nötig ist und ob sich die Gegenseite verteidigt.

Deshalb planen wir die Zeit vom ersten Gespräch an genauso ein wie die Kosten und vergleichen einen angebotenen Vergleich mit einem realistischen Zeitplan, nicht mit einem optimistischen.

## Quellen

- Gesetz Nr. 99/1963 Slg., Zivilprozessordnung, § 9, § 99, § 100, § 109, § 111, § 114b, § 118b, § 119, § 160, §§ 172 bis 174a, § 202, § 204, § 210, § 219a, § 221, § 237, § 238, § 240, § 241, § 241a und § 243 (Fassung zum 1. November 2026).
- Gesetz Nr. 6/2002 Slg. über Gerichte und Richter, § 164, § 171, § 173 und § 174a (Fassung zum 1. November 2026).
- Gesetz Nr. 82/1998 Slg. über die Haftung für Schäden, die bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch eine Entscheidung oder ein fehlerhaftes Amtshandeln verursacht wurden, § 6, § 13, § 14, § 15, § 31a und § 32.
- Gesetz Nr. 120/2001 Slg., Exekutionsordnung, § 43a und § 55.
- Gesetz Nr. 549/1991 Slg. über die Gerichtsgebühren, § 10 Abs. 7.
- Justizministerium, České soudnictví 2024, statistischer Jahresbericht.
- Oberster Gerichtshof, Statistik des Obersten Gerichtshofs für das Jahr 2025.

<div class="post-disclaimer">Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Er beschreibt die Rechtslage zum Tag der Veröffentlichung. Die Statistiken geben Durchschnitts- und Medianwerte für alle Gerichte wieder; die Dauer eines konkreten Verfahrens hängt vom Gericht, von der Komplexität der Sache und vom Verhalten der Parteien ab.</div>

## Häufige Fragen

### Wie lange dauert ein Prozess vor dem Bezirksgericht?

2024 dauerte ein Zivilverfahren vor den Bezirksgerichten von der Klageerhebung bis zur Entscheidung der ersten Instanz im Median 157 Tage und im Durchschnitt 247 Tage; das längste Zehntel der Sachen überschritt 393 Tage. Eine Berufung fügt beim Kreisgericht im Median weitere 64 Tage hinzu, dazu kommen Fristen und Zustellungen (statistischer Jahresbericht des Justizministeriums České soudnictví 2024).

### Wie schnell erlässt das Gericht einen elektronischen Zahlungsbefehl?

Die Bezirksgerichte erledigten elektronische Zahlungsbefehle 2024 im Median nach 11 Tagen. Der Beklagte hat dann 15 Tage, um zu zahlen oder Einspruch zu erheben; erhebt er keinen Einspruch, hat der Zahlungsbefehl die Wirkungen eines rechtskräftigen Urteils (§ 172 Abs. 1, § 174 Abs. 1 und § 174a Abs. 3 der Zivilprozessordnung).

### Was tun, wenn das Gericht in meiner Sache seit Monaten nichts unternimmt?

Sie können beim Präsidenten des Gerichts eine Beschwerde wegen Verzögerungen einlegen, die er binnen eines Monats erledigen muss (§ 164 und § 173 des Gesetzes Nr. 6/2002 Slg.), oder gleich einen Antrag auf Bestimmung einer Frist zur Vornahme einer Prozesshandlung nach § 174a desselben Gesetzes stellen. Über den Antrag entscheidet das übergeordnete Gericht binnen 20 Arbeitstagen, und die Frist, die es bestimmt, bindet das Gericht.

### Schiebt die Revision die Vollstreckung auf?

Allein nicht. Die Revision richtet sich gegen eine rechtskräftige Entscheidung des Berufungsgerichts, und deren Vollstreckbarkeit kann nur der Oberste Gerichtshof aufschieben, wenn dem Revisionsführer ein schwerer Nachteil drohen würde (§ 243 der Zivilprozessordnung).

### Bekomme ich vom Staat eine Entschädigung für einen langen Prozess?

Ja, wenn das Verfahren unangemessen lange gedauert hat; es handelt sich um ein fehlerhaftes Amtshandeln nach § 13 des Gesetzes Nr. 82/1998 Slg. Einen Anspruch aus einem Zivilverfahren müssen Sie zunächst beim Justizministerium geltend machen, und klagen können Sie erst, wenn das Ministerium ihn nicht binnen sechs Monaten in vollem Umfang befriedigt (§ 6 Abs. 2 Buchst. a, § 14 Abs. 3 und § 15 Abs. 2).


## Quellen

- [zákon č. 99/1963 Sb., občanský soudní řád](https://e-sbirka.gov.cz/sb/1963/99)
- [zákon č. 6/2002 Sb., o soudech a soudcích](https://e-sbirka.gov.cz/sb/2002/6)
- [č. 82/1998 Sb.](https://e-sbirka.gov.cz/sb/1998/82)
- [č. 120/2001 Sb.](https://e-sbirka.gov.cz/sb/2001/120)
- [zákon č. 549/1991 Sb., o soudních poplatcích](https://e-sbirka.gov.cz/sb/1991/549)