# „Ich habe einen Screenshot.“ Wann Nachrichten und E-Mails vor Gericht bestehen

> Ein Screenshot ist ein Beweis wie jeder andere, aber die schwächste Form einer Nachricht. Wie Sie Chats sichern, wann ein Notar hilft und was gilt, wenn es heißt: „Das habe ich nie geschrieben.“

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- Language: de
- Content type: article
- Published: 2026-11-05
- Modified: 2026-11-05
- Author: Team IUSTORIA
- Topics: Streit und Verhandlung
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## Kurz gesagt

- Im tschechischen Zivilprozess kann alles als Beweis dienen, womit sich der Sachverhalt feststellen lässt, also auch der Ausdruck einer E-Mail oder ein Screenshot eines Chats; das Gericht würdigt die Beweise nach freier Überzeugung, jeden einzeln und alle in ihrem Zusammenhang (§ 125 und § 132 der tschechischen Zivilprozessordnung).
- Wer sich auf eine Privaturkunde beruft, muss ihre Echtheit und Richtigkeit beweisen, und ist die Urkunde nicht unterschrieben, muss er beweisen, dass sie von der Person stammt, von der sie stammen soll (§ 565 und § 566 Abs. 1 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs).
- Der Notar beurkundet in einer notariellen Niederschrift Tatsachen, von denen er sich selbst überzeugt hat (§ 79 Abs. 2 der tschechischen Notariatsordnung); die notarielle Niederschrift ist eine öffentliche Urkunde, und das Gericht geht von ihr aus, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist (§ 6 der Notariatsordnung und § 134 der Zivilprozessordnung).
- Das Gericht kann dem, der eine Urkunde oder einen zum Beweis benötigten Gegenstand besitzt, etwa ein Telefon mit den Nachrichten, die Vorlage aufgeben (§ 129 Abs. 2 und § 130 Abs. 1 der Zivilprozessordnung).
- Eine kurze WhatsApp-Nachricht, in der der Geschäftsführer der beklagten Gesellschaft den Verlauf eines Treffens bestätigte, war nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 30. Juni 2026, Az. 33 Cdo 1233/2026, kein Schuldanerkenntnis, weil sich aus den Umständen kein Wille ergab, die Schuld anzuerkennen.

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Zum ersten Gespräch über einen Rechtsstreit bringen uns Mandanten heute weniger Papier und mehr Screenshots mit. Dutzende ausgeschnittene Nachrichten aus WhatsApp, Messenger und SMS. Der Satz „Ich habe einen Screenshot“ klingt nach Gewissheit, ist aber keine. Es genügt, dass die Gegenseite vor Gericht sagt: „Das habe ich nie geschrieben“ oder „Das ist aus dem Zusammenhang gerissen“, und der Screenshot, auf dem der ganze Streit beruhte, wird selbst streitig.

Das Gericht lehnt Screenshots nicht ab. Ein Screenshot ist aber die schwächste Form, in der Sie eine Nachricht haben können. Deshalb sollten Sie wissen, wie das Gericht mit elektronischer Kommunikation umgeht, wer was beweisen muss, wenn die Gegenseite sie bestreitet, und wie Sie Nachrichten und E-Mails so sichern, dass sie im Streit bestehen.

## Ist ein Screenshot überhaupt ein Beweis?

Ja. Die tschechische Zivilprozessordnung kennt keinen abschließenden Katalog der Beweismittel. Als Beweis kann alles dienen, womit sich der Sachverhalt feststellen lässt; das Gesetz nennt als Beispiele Zeugen, Sachverständigengutachten, Urkunden oder den Augenschein, und ist die Art der Beweisaufnahme nicht vorgeschrieben, bestimmt sie das Gericht (§ 125 der Zivilprozessordnung). Eine ausgedruckte E-Mail oder ein Screenshot eines Chats wird in der Praxis wie eine Urkunde behandelt: Das Gericht verliest sie oder gibt ihren Inhalt bekannt (§ 129 Abs. 1). Ein Telefon oder einen Computer mit den Nachrichten kann es in Augenschein nehmen (§ 130).

Abgesehen von öffentlichen Urkunden, um die es beim Notar gehen wird, hat kein Beweis von vornherein mehr Gewicht als ein anderer. Das Gericht würdigt die Beweise nach freier Überzeugung, jeden einzeln und alle in ihrem Zusammenhang, und berücksichtigt alles, was sich im Verfahren ergeben hat (§ 132). Ein Screenshot kann den Streit also entscheiden, wenn andere Beweise ihn stützen. Ein einzelner Screenshot, den die Gegenseite bestreitet, wiegt wenig.

Wie das Gericht einen Screenshot gewürdigt hat, ist eine Tatfrage, keine Rechtsfrage. Im Urteil vom 16. April 2018, Az. 23 Cdo 4931/2017, lehnte es der Oberste Gerichtshof ab, sich mit dem Einwand zu befassen, ein „Printscreen“ habe keinen Beweiswert, weil dieser Einwand die Feststellung des Sachverhalts angreife, an die das Gericht im Revisionsverfahren (*dovolání*) gebunden ist. Ähnlich hielt er im Beschluss vom 27. Januar 2026, Az. 28 Cdo 3163/2025, fest, dass Kritik an der Beweiswürdigung, auch was die elektronische Kommunikation zwischen den Parteien angeht, die Zulässigkeit der Revision nicht begründet (Rn. 12). Ob das Gericht den Nachrichten glaubt, entscheidet sich also in erster Instanz und allenfalls in der Berufung. Mit der Revision lässt sich das in der Regel nicht mehr korrigieren.

## Wenn die Gegenseite sagt: „Das habe ich nie geschrieben“

An dieser Stelle entscheiden sich Streitigkeiten um Nachrichten meistens. Das tschechische Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt, dass derjenige, der sich auf eine Privaturkunde beruft, ihre Echtheit und Richtigkeit beweisen muss (§ 565). Für eine nicht unterschriebene Urkunde, und so werden meist auch E-Mails und Nachrichten in Apps beurteilt, gilt ausdrücklich, dass derjenige, der sie verwendet hat, beweisen muss, dass sie von der Person stammt, von der sie stammen soll (§ 566 Abs. 1).

Bei Geschäftskorrespondenz kommt das Gesetz demjenigen, der sich auf sie beruft, allerdings entgegen. Es wird vermutet, dass Schriftstücke über Rechtstatsachen, die im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb eines Unternehmens eintreten, ihren Inhalt beweisen und zu dem darauf angegebenen Zeitpunkt ausgestellt wurden, und zwar auch dann, wenn sie nicht unterschrieben sind; das gilt, wenn sich die andere Partei zu ihrem Vorteil auf sie beruft (§ 566 Abs. 2). Ein Unternehmen, das den Inhalt einer solchen E-Mail bestreitet, muss also selbst das Gegenteil beweisen.

Der Oberste Gerichtshof unterscheidet dabei zwischen der Echtheit einer Urkunde, also davon, von wem sie stammt und ob sie nicht verändert wurde, und der Wahrheit ihres Inhalts. Die Echtheit muss beweisen, wer aus der Urkunde für sich günstige Folgen ableitet; daran hat der Oberste Gerichtshof auch im bereits erwähnten Beschluss 28 Cdo 3163/2025 erinnert, in dem es unter anderem um E-Mail-Korrespondenz ging, deren Echtheit die Beklagte bestritten hatte (Rn. 4 und 12). Bei einer echten Nachricht ist bewiesen, dass der Absender sie geschrieben hat; ob wahr ist, was darin steht, würdigt das Gericht zusammen mit den übrigen Beweisen.

In der Praxis heißt das: Legen Sie einen Screenshot vor und sagt die Gegenseite, sie habe die Nachricht nicht geschrieben oder die Nachricht sei verändert, liegt es an Ihnen, mehr vorzuweisen. Was in der Regel hilft:

- **Das Original auf dem Gerät.** Das Telefon oder der Computer, auf dem der Chat noch vorhanden ist. Das Gericht kann es in Augenschein nehmen und sieht die Nachrichten im Zusammenhang, mit der Nummer des Absenders und den Uhrzeiten.
- **Der ganze Chat, kein Ausschnitt.** Ein Export des gesamten Verlaufs zeigt, worauf die Nachricht antwortete und was folgte. Ein einzelner herausgeschnittener Satz lädt zu dem Einwand ein, er sei aus dem Zusammenhang gerissen.
- **Spuren außerhalb des Chats.** Eine Zahlung, die nach der Nachricht einging, eine Rechnung, die die Nachricht erwähnt, ein Treffen, das danach stattfand. Die Gegenseite kann dann schwer erklären, warum sie sich nach einer Nachricht gerichtet hat, die sie „nicht geschrieben“ hat.
- **Ein zweiter Empfänger oder ein Zeuge.** Ein Gruppenchat, eine E-Mail in Kopie, ein Kollege, der die Nachricht gleich nach dem Eingang gesehen hat.
- **Ein Sachverständiger.** Bei entscheidenden und hartnäckig bestrittenen Nachrichten lässt sich die Echtheit durch eine sachverständige Untersuchung der Geräte oder Dateien prüfen. Ein Gutachten können Sie auch selbst einholen; erfüllt es die gesetzlichen Anforderungen, erhebt das Gericht es als Beweis wie ein von ihm selbst angefordertes Gutachten (§ 127a).

<div class="callout">Verändern Sie nichts. Auch nicht „nur“ das Schwärzen einer unwichtigen Nachricht, das Zuschneiden, das Umstellen von Nachrichten oder das Korrigieren eines Tippfehlers. Sobald die Gegenseite denselben Chat in seiner ursprünglichen Form vorlegt und das Gericht den Unterschied sieht, verlieren Sie mehr als einen Beweis: Das Gericht beginnt, an allem zu zweifeln, was Sie vorlegen. Wollen Sie etwas nicht offenlegen, etwa Daten Dritter, sagen Sie das offen und halten Sie das Original bereit. Wer dem Gericht einen für die Entscheidung wesentlichen Beweis vorlegt, von dem er weiß, dass er verändert ist, und will, dass er als echt verwendet wird, oder ihn in dieser Absicht verändert, kann zudem wegen Behinderung der Rechtspflege mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden (§ 347a Abs. 1 des tschechischen Strafgesetzbuchs).</div>

## Wie Sie Nachrichten und E-Mails so sichern, dass sie bestehen

Der beste Zeitpunkt, Beweise zu sichern, ist der, an dem die Beziehung zu kippen beginnt, nicht erst, wenn die Klage kommt. Wir empfehlen folgendes Vorgehen:

1. **Löschen Sie nichts und wechseln Sie das Telefon nicht ohne Sicherung.** Lassen Sie den Chat auf dem Gerät, auf dem er entstanden ist. Sichern Sie die Nachrichten, bevor Sie das Telefon austauschen oder reparieren lassen.
2. **Exportieren Sie den ganzen Verlauf.** WhatsApp und andere Apps erlauben es, einen Chat zu exportieren, bei WhatsApp mit oder ohne Anhänge. Speichern Sie die Datei außerhalb des Telefons, verändern Sie sie in keiner Weise und prüfen Sie, ob sie den Chat von Anfang an enthält. Der Export zeigt die Zusammenhänge, die Echtheit einer Nachricht beweist aber erst das Original im Telefon; löschen Sie es deshalb auch nach dem Export nicht.
3. **Machen Sie Screenshots, auf denen erkennbar ist, wer schreibt.** Halten Sie neben den Nachrichten selbst auch die Kontaktdetails mit der Telefonnummer oder dem Konto fest und achten Sie darauf, dass Datum und Uhrzeit zu sehen sind. Einen Screenshot mit dem Namen „Peter Bau“ ohne Nummer kann die Gegenseite leicht zurückweisen.
4. **Speichern Sie E-Mails als Datei, nicht nur als Ausdruck.** Eine im Originalformat gespeicherte Nachricht enthält auch den technischen Header mit Angaben zu Absender, Servern und Uhrzeit. Der Ausdruck eignet sich für die Akte, das Original für den Streit über die Echtheit.
5. **Speichern Sie Sprachnachrichten, Fotos und Videos als Dateien.** Fertigen Sie von einer Sprachnachricht ein Transkript an, geben Sie dem Gericht aber auch die Aufnahme. Für Aufnahmen von Telefonaten und Besprechungen gelten besondere Regeln, die wir im Artikel [Heimliche Tonaufnahme vor Gericht](/de/blog/heimliche-tonaufnahme-als-beweis-vor-gericht/) beschreiben.
6. **Notieren Sie, wann und wie Sie den Beweis gesichert haben.** Eine Notiz wie „5. März: Chat aus Telefon XY exportiert, auf Festplatte gespeichert“ genügt.

Sichern Sie nur, wozu Sie rechtmäßig Zugang haben: Nachrichten, die Sie selbst erhalten oder gesendet haben, und Konten, die Ihnen gehören. Dringen Sie nicht in fremde Telefone oder E-Mail-Postfächer ein. Wer die Sicherung eines fremden Telefons oder Kontos überwindet und sich so Zugang zu dessen Inhalt verschafft, kann sich strafbar machen (§ 230 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs), und strafbar kann auch die unbefugte Nutzung von Daten sein, die auf einem fremden Gerät gespeichert sind, selbst wenn es nicht gesichert war (§ 230 Abs. 2 Buchst. a des Strafgesetzbuchs). Ein solcher Beweis macht den Streit eher komplizierter.

Was Sie sonst noch mitbringen sollten, wenn Sie mit Ihren Nachrichten zum Anwalt kommen, fassen wir im Artikel [Was Sie zum ersten Termin beim Anwalt mitbringen sollten](/de/blog/was-sie-zum-ersten-termin-beim-anwalt-mitbringen-sollten/) zusammen.

Die Beweise müssen dem Gericht außerdem rechtzeitig bezeichnet werden (§ 120 Abs. 1 der Zivilprozessordnung); nach dem Schluss der vorbereitenden, sonst der ersten Verhandlung berücksichtigt das Gericht neue Beweise in der Regel nicht mehr (§ 118b Abs. 1). Mehr dazu im Artikel [Zeugen vor Gericht: Wie man sie benennt und vorbereitet](/de/blog/zeugen-vor-gericht-benennen-und-vorbereiten/).

## Wann sich eine notarielle Niederschrift lohnt

Der Notar beurkundet auch einen Sachstand, wenn sich damit Ansprüche in einem Gerichtsverfahren beweisen lassen und er sich von diesem Sachstand selbst überzeugt hat (§ 79 Abs. 2 der tschechischen Notariatsordnung). Praktisch heißt das, dass Sie beim Notar festhalten lassen, was in einem bestimmten Moment auf dem Display des Telefons, im E-Mail-Postfach oder auf einer Website zu sehen ist. Dasselbe Protokoll kann auch ein Gerichtsvollzieher (*soudní exekutor*) aufnehmen (§ 77 der tschechischen Exekutionsordnung). Die Zivilprozessordnung sieht ein solches Protokoll als Mittel der Beweissicherung vor (§ 78a).

Der Vorteil liegt in der Beweiskraft. Die notarielle Niederschrift (*notářský zápis*) ist eine öffentliche Urkunde (§ 6 Abs. 1 der Notariatsordnung), das Protokoll des Gerichtsvollziehers ebenso (§ 79 Abs. 2 der Exekutionsordnung). Eine öffentliche Urkunde bestätigt die Wahrheit dessen, was in ihr beurkundet ist, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist (§ 134 der Zivilprozessordnung). Die Gegenseite kommt dann mit der Behauptung „Das Bild ist bearbeitet“ nicht mehr aus; sie muss selbst das Gegenteil dessen beweisen, was der Notar beurkundet hat.

Die Grenze sollten Sie aber kennen. Der Notar beurkundet, was er gesehen hat: dass sich im Telefon eine Nachricht mit einem bestimmten Text, einer bestimmten Nummer und Uhrzeit befindet. Er beurkundet nicht, dass sie tatsächlich der Inhaber der Nummer geschrieben hat. Der Streit über die Urheberschaft entfällt damit nur zum Teil.

Eine notarielle Niederschrift ist vor allem dann sinnvoll, wenn:

- droht, dass der Inhalt verschwindet (ein Beitrag in sozialen Netzwerken, eine Website, eine Nachricht, die der Absender löschen kann),
- es um einen zentralen Beweis in einem Streit über einen höheren Betrag geht,
- Sie damit rechnen, dass die Gegenseite die Echtheit bestreiten wird.

Wie Sie bei Beiträgen und Bewertungen im Internet vorgehen, beschreiben wir im Artikel [Jemand verbreitet Lügen über Sie im Internet: Was Sie zuerst tun sollten](/de/blog/jemand-verbreitet-luegen-ueber-mich-im-internet/).

Droht, dass sich ein Beweis später gar nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten erheben lässt, können Sie noch vor Erhebung der Klage beantragen, dass das Gericht ihn selbst sichert (§ 78 Abs. 1 der Zivilprozessordnung).

## Was, wenn die Gegenseite eine Nachricht löscht

Eine im Telefon des Absenders gelöschte Nachricht bleibt in der Regel im Telefon des Empfängers erhalten. Manche Apps erlauben es dem Absender aber, eine Nachricht auch bei Ihnen zu löschen, und ein Telefon kann verloren gehen oder kaputtgehen. Sichern Sie deshalb sofort, nicht erst kurz vor der Verhandlung.

Ist eine Nachricht bereits verloren, ist das nicht das Ende. Das Gericht kann dem, der eine zum Beweis benötigte Urkunde besitzt, aufgeben, sie vorzulegen (§ 129 Abs. 2 der Zivilprozessordnung), und dem, der einen benötigten Gegenstand besitzt, ihn zur Augenscheinseinnahme vorzulegen (§ 130 Abs. 1). Sie können also auch beantragen, dass die Gegenseite ihre Korrespondenz oder ihr Telefon vorlegt. Kommt die Gegenseite der Anordnung des Gerichts nicht nach und erschwert sie dadurch den Fortgang des Verfahrens grob, kann ihr der Vorsitzende ein Ordnungsgeld von bis zu 50.000 CZK auferlegen (§ 53 Abs. 1). Den Inhalt einer Nachricht können auch Menschen bezeugen, die sie gesehen haben, oder er ergibt sich aus der anschließenden Korrespondenz („wie ich Ihnen gestern geschrieben habe …“).

## Was eine Nachricht beweist und was nicht

Auch eine echte Nachricht beweist nur, was tatsächlich in ihr steht. Das zeigt gut das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 30. Juni 2026, Az. 33 Cdo 1233/2026. Die klagende Gesellschaft schickte der anderen Gesellschaft nach einem Treffen eine E-Mail mit einer Zusammenfassung, in der es zu der strittigen Rechnung hieß, sie werde bezahlt, und bat um Bestätigung per E-Mail. Der Geschäftsführer der beklagten Gesellschaft antwortete nach wiederholtem Nachhaken spätabends über WhatsApp, das Treffen sei so verlaufen, und forderte zugleich erneut die fehlenden Unterlagen an. Das Berufungsgericht sah darin ein Schuldanerkenntnis.

Der Oberste Gerichtshof hob das Urteil in diesem Teil auf. Er betonte, dass die Beklagte an der Forderung vor dem Treffen wie danach Zweifel hatte, nicht in der verlangten Form antwortete und über eine App reagierte, die er als überwiegend für informelle Kommunikation genutzt bezeichnete. Aus den festgestellten Umständen ließ sich nach seiner Auffassung ein Wille, die Schuld anzuerkennen, nicht ableiten (Rn. 40). Ob eine Nachricht in einer App überhaupt die Schriftform erfüllt, die ein Schuldanerkenntnis verlangt, ließ er offen (Rn. 31).

Soll eine Nachricht etwas bestätigen, schreiben Sie es ausdrücklich hinein und verlangen Sie eine ebenso ausdrückliche Antwort: „Ich bestätige, dass ich Ihnen 84.000 CZK aus der Rechnung Nr. 12 schulde und sie bis zum 30. November bezahle.“ Ein kurzes „ok“ oder ein Daumen nach oben beweist viel weniger, als es scheint. Wo das Gesetz die Schriftform verlangt, etwa beim Schuldanerkenntnis mit den Wirkungen nach § 2053 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, ist eine unterschriebene Urkunde sicherer; warum, erklären wir im Artikel [„Ein mündlicher Vertrag gilt nicht.“ Und was wirklich gilt](/de/blog/muendliche-vertraege-sind-gueltig/) und in unserem Ratgeber zum Schuldanerkenntnis (auf Tschechisch).

<div class="takeaways">
  <div class="takeaway">Sobald sich ein Streit abzeichnet, exportieren Sie den ganzen Chat samt Anhängen, speichern Sie ihn außerhalb des Telefons und halten Sie auch die Kontaktdetails mit der Nummer fest. Löschen Sie das Original im Telefon nicht.</div>
  <div class="takeaway">Droht eine entscheidende Nachricht oder ein Beitrag zu verschwinden oder rechnen Sie damit, dass die Gegenseite sie bestreiten wird, lassen Sie ihren Stand in einer notariellen Niederschrift festhalten.</div>
  <div class="takeaway">Was eine Nachricht beweisen soll, schreiben Sie ausdrücklich hinein: Betrag, Grund, Termin. Und verlangen Sie eine Antwort, aus der die Zustimmung auch für jemanden klar hervorgeht, der nicht dabei war.</div>
</div>

## Überblick

<table class="summary-table">
  <thead><tr><th>Frage</th><th>Antwort</th><th>Vorschrift</th></tr></thead>
  <tbody>
    <tr><td>Kann ein Screenshot ein Beweis sein</td><td>Ja, Beweis ist alles, womit sich der Sachverhalt feststellen lässt</td><td>§ 125 der Zivilprozessordnung</td></tr>
    <tr><td>Welches Gewicht er hat</td><td>Das Gericht würdigt ihn nach freier Überzeugung zusammen mit den übrigen Beweisen</td><td>§ 132 der Zivilprozessordnung</td></tr>
    <tr><td>Wer die Echtheit einer Nachricht beweist</td><td>Wer sich auf sie beruft; bei einer nicht unterschriebenen Urkunde muss er beweisen, von wem sie stammt</td><td>§ 565, § 566 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs</td></tr>
    <tr><td>Geschäftskorrespondenz</td><td>Es wird vermutet, dass sie ihren Inhalt auch ohne Unterschrift beweist, wenn sich die andere Partei auf sie beruft</td><td>§ 566 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs</td></tr>
    <tr><td>Was eine notarielle Niederschrift bringt</td><td>Eine öffentliche Urkunde; das Gericht geht von ihr aus, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist</td><td>§ 79 Abs. 2 und § 6 der Notariatsordnung, § 134 der Zivilprozessordnung</td></tr>
    <tr><td>Beweissicherung vor der Klage</td><td>Auf Antrag durch das Gericht, wenn der Beweis später nicht mehr erhoben werden kann; sonst durch notarielle Niederschrift oder Protokoll des Gerichtsvollziehers</td><td>§ 78 Abs. 1, § 78a der Zivilprozessordnung</td></tr>
    <tr><td>Nur die Gegenseite hat die Nachricht</td><td>Das Gericht kann ihr die Vorlage der Urkunde oder des Geräts aufgeben</td><td>§ 129 Abs. 2, § 130 Abs. 1 der Zivilprozessordnung</td></tr>
    <tr><td>Zugriff auf ein fremdes Telefon oder Konto</td><td>Die Überwindung der Sicherung und die unbefugte Nutzung von Daten können strafbar sein</td><td>§ 230 des Strafgesetzbuchs</td></tr>
  </tbody>
</table>

<div class="post-inline-cta">
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</div>

## Fazit

Elektronische Kommunikation ist in Streitigkeiten heute oft das wichtigste Beweismittel, und die Gerichte arbeiten routinemäßig damit. Entscheidend ist aber, in welcher Form Sie sie vorlegen. Einen ausgeschnittenen Screenshot ohne Nummer und Datum kann man leicht in Zweifel ziehen. Der ganze Chat auf dem ursprünglichen Gerät, ein Export, die anschließenden Zahlungen und gegebenenfalls eine notarielle Niederschrift ergeben einen Beweis, mit dem die Gegenseite nicht so leicht fertig wird.

Sichern Sie deshalb, bevor der Streit richtig beginnt, und schreiben Sie Nachrichten, die etwas bestätigen sollen, so, dass sie auch ein Richter versteht, der nicht dabei war.

## Quellen

- Gesetz Nr. 99/1963 Slg., Zivilprozessordnung, § 53, § 78, § 78a, § 118b, § 120, § 125, § 127a, § 129, § 130, § 132 und § 134 (Fassung zum 1. November 2026).
- Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, § 565, § 566 und § 2053.
- Gesetz Nr. 358/1992 Slg., Notariatsordnung, § 6 und § 79.
- Gesetz Nr. 120/2001 Slg., Exekutionsordnung, § 77 und § 79.
- Gesetz Nr. 40/2009 Slg., Strafgesetzbuch, § 230 und § 347a.
- Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 16. April 2018, Az. 23 Cdo 4931/2017.
- Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 27. Januar 2026, Az. 28 Cdo 3163/2025.
- Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 30. Juni 2026, Az. 33 Cdo 1233/2026.

<div class="post-disclaimer">Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Er beschreibt die Rechtslage zum Tag der Veröffentlichung; welches Gewicht das Gericht einer bestimmten Nachricht oder einem Screenshot beimisst, hängt immer von den übrigen Beweisen und den Umständen des Einzelfalls ab.</div>

## Häufige Fragen

### Ist ein Screenshot vor Gericht ein gültiger Beweis?

Ja. Als Beweis kann alles dienen, womit sich der Sachverhalt feststellen lässt (§ 125 der tschechischen Zivilprozessordnung), und das Gericht würdigt den Screenshot zusammen mit den übrigen Beweisen (§ 132). Bestreitet die Gegenseite ihn, müssen Sie die Echtheit der Nachricht auch anders belegen.

### Was, wenn die Gegenseite behauptet, die Nachricht nicht geschrieben zu haben?

Dann muss derjenige, der sich auf die Nachricht beruft, beweisen, dass sie von der Person stammt, von der sie stammen soll (§ 565 und § 566 Abs. 1 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs). Dabei helfen das Original im Telefon, ein Export des ganzen Chats, anschließende Nachrichten und Zahlungen, ein Zeuge oder ein Sachverständiger.

### Wie sichere ich einen WhatsApp-Chat als Beweis?

Lassen Sie die Nachrichten im Telefon, exportieren Sie den ganzen Chat samt Anhängen und speichern Sie ihn außerhalb des Telefons; machen Sie dazu Screenshots mit der Nummer des Kontakts und den Daten. Droht der entscheidende Inhalt zu verschwinden, lassen Sie ihn in einer notariellen Niederschrift festhalten (§ 79 Abs. 2 der tschechischen Notariatsordnung).

### Brauche ich für eine E-Mail als Beweis einen Notar?

Meist nicht, das Gericht würdigt auch einen einfachen Ausdruck (§ 132 der tschechischen Zivilprozessordnung). Die notarielle Niederschrift ist aber eine öffentliche Urkunde, von der das Gericht ausgeht, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist (§ 134), und lohnt sich deshalb dort, wo Löschung oder Streit über den Inhalt droht.

### Was tun, wenn die Gegenseite eine Nachricht gelöscht hat?

Ihre Kopie bleibt erhalten, sofern der Absender sie nicht auch bei Ihnen gelöscht hat; sichern Sie sie deshalb sofort. Das Gericht kann dem, der eine Urkunde oder einen zum Beweis benötigten Gegenstand besitzt, die Vorlage aufgeben (§ 129 Abs. 2 und § 130 Abs. 1 der tschechischen Zivilprozessordnung), und die Nachricht lässt sich auch durch Zeugen oder anschließende Korrespondenz belegen.


## Quellen

- [zákon č. 89/2012 Sb., občanský zákoník](https://e-sbirka.gov.cz/sb/2012/89)
- [zákon č. 99/1963 Sb., občanský soudní řád](https://e-sbirka.gov.cz/sb/1963/99)
- [zákon č. 40/2009 Sb., trestní zákoník](https://e-sbirka.gov.cz/sb/2009/40)
- [č. 358/1992 Sb.](https://e-sbirka.gov.cz/sb/1992/358)
- [č. 120/2001 Sb.](https://e-sbirka.gov.cz/sb/2001/120)
- Nejvyšší soud České republiky, sp. zn. 23 Cdo 4931/2017
- Nejvyšší soud České republiky, sp. zn. 28 Cdo 3163/2025
- Nejvyšší soud České republiky, sp. zn. 33 Cdo 1233/2026