# Honorarordnung — IUSTORIA, Anwaltskanzlei in Brno
> Stundensätze, Zuschläge für Eilaufträge und Schwierigkeit, versäumte Zeit, Fahrtkosten und weitere Vergütungsformen. Gültig ab 1. September 2026, Preise ohne Umsatzsteuer.
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# Honorarordnung


IUSTORIA, advokátní kancelář, s.r.o. — gültig ab 1. September 2026, alle Beträge ohne Umsatzsteuer (wir berechnen 21 % Umsatzsteuer)


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Fassungen und Archiv


- [V. 260901 aktuell gültig ab 1. September 2026 PDF · 471 kB · 4 Seiten](/vop/cenik-v260901-de.pdf)


A4 mit Titelblatt. Jede veröffentlichte Fassung behält ihre eigene dauerhafte Adresse.


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- **V. 260901** [Česky](/vop/cenik-v260901-cs.pdf) · [English](/vop/cenik-v260901-en.pdf) · [Deutsch](/vop/cenik-v260901-de.pdf) · [Français](/vop/cenik-v260901-fr.pdf)


Die vollständigen Bedingungen finden Sie in unseren [Allgemeinen Geschäftsbedingungen V. 260901](/de/agb/). Bei Widersprüchen zwischen dieser Honorarordnung und den Geschäftsbedingungen sind die Geschäftsbedingungen maßgeblich. Diese Honorarordnung tritt am 1. September 2026 in Kraft; bis zum 31. August 2026 gelten die bisherigen Sätze.


## Stundensätze


 Stundensätze (ohne Umsatzsteuer)
 Kategorie Satz / Std.

 Strategische Beratung — Verhandlung komplexer Geschäfte, Führung von Verhandlungen mit der Gegenseite, Vorbereitung und Durchführung von Vernehmungen, Umstrukturierung von Gesellschafterverhältnissen, Krisensituationen, High-Stakes-Streitigkeiten, Streitigkeiten und Transaktionen mit einem Wert über 500.000 CZK oder mit Bedeutung für zentrale Beziehungen oder die Reputation, komplexe internationale Fälle 4.900 CZK
 Basissatz — Rechtsanwälte der Kanzlei einschließlich der Partner 3.900 CZK
 Rechtsanwaltsanwärter und weitere Juristen des Teams ; zum selben Satz rechnen wir die Arbeit von Rechtspraktikanten ab — deren Ergebnisse prüft stets ein Rechtsanwalt, der dem Mandanten dafür einsteht 2.900 CZK


Mindesthonorar für einen neuen Fall oder eine eigenständige Aufgabe: 5.000 CZK. Wir rechnen in Einheiten von jeweils angefangenen 15 Minuten ab. Für die Teilnahme an einem Termin außerhalb der Kanzlei (Gericht, Gegenseite) berechnen wir stets mindestens 4 Arbeitsstunden.


Sachen weisen wir der niedrigsten Teamebene zu, die sie in entsprechender Qualität bewältigt; verlangt der Mandant ein bestimmtes Teammitglied, gilt dessen Satz. Wird eine Sache auf eine höhere Seniorität übertragen, wird die bisherige verwertbare Arbeit zum Satz desjenigen abgerechnet, der sie erbracht hat. Wer an der Sache gearbeitet hat und zu welchem Satz, sehen Sie stets in der Abrechnung.


Rabatte vereinbaren wir ausdrücklich, als Prozentsatz des sonst geltenden Satzes oder der Pauschalvergütung (z. B. 15 % von 3.900 CZK = 3.315 CZK + Umsatzsteuer/Std.) — für eine einzelne Aufgabe, den gesamten Fall oder pauschal bis auf Widerruf. Zuschläge und die Obergrenze des Dreifachen berechnen sich aus dem Satz nach Rabatt; Entschädigungen und Barauslagen bleiben vom Rabatt unberührt.


## Zuschläge für Eilaufträge und Schwierigkeit


**Fristzuschlag** — wird zum Zeitpunkt der Beauftragung bestimmt und gilt für die gesamte Aufgabe:


 Fristzuschlag
 Frist Zuschlag

 Fertigstellung innerhalb von 48 Stunden nach Beauftragung +50 %
 Fertigstellung innerhalb von 24 Stunden / am Tag der Beauftragung +100 %


**Ausführungszeit** — gilt für die tatsächlich im jeweiligen Zeitfenster geleisteten Stunden (Zeitfenster werden nicht addiert, es gilt das höchste):


 Ausführungszeit
 Zeitfenster Zuschlag

 Abend eines Werktags (18:00–22:00) +50 %
 Wochenende / Feiertag (07:00–22:00) +65 %
 Nacht (22:00–07:00, an jedem Tag) +175 %


**Schwierigkeit** — Bezug zu mehreren Jurisdiktionen, umfangreiche Daten oder Unterlagen, fachlich-technische Komplexität: +25–50 %.


Die Komponenten addieren sich untereinander und mit dem Schwierigkeitszuschlag; der Gesamtsatz übersteigt nicht das Dreifache des sonst geltenden Satzes — mehr nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung. Als eilig gilt auch die Übergabe von Unterlagen weniger als 5 Arbeitstage vor Fristablauf sowie Arbeit in der Nacht. Auf die Anwendung von Zuschlägen weisen wir bei Übernahme der Aufgabe hin, soweit möglich.


## Sonstiges


 Sonstige Positionen
 Position Satz

 Versäumte Zeit (Fahrten, Wartezeiten) 600 CZK / jede angefangene halbe Stunde
 Administrative Tätigkeiten (Kopien, Scans, Gänge zur Post oder zu Behörden, Übergabe der Akte) 1.200 CZK / Std.
 Fahrtkosten 10 CZK / km
 Barauslagen (Auszüge, Gebühren) nach tatsächlichem Aufwand


## Standard der Ergebnisse


Sofern nicht anders vereinbart, erstellen wir Analysen, Stellungnahmen und Verträge in mittlerer, pragmatischer Tiefe — sachlich, strategisch, mit einem Detailgrad, der Art und Wert der Sache angemessen ist. Wünschen Sie eine kurze Zusammenfassung per E-Mail oder umgekehrt eine erschöpfende Analyse aller denkbaren Risiken, geben Sie dies bei der Beauftragung an; der Umfang schlägt sich im Preis nieder.


## Weitere Vergütungsformen


**Pauschalvergütung (Festpreis)** — ein im Voraus vereinbarter Festpreis für eine abgegrenzte Leistung: standardisierte Verträge, Schriftsätze, Registereintragungen, Rechtsgutachten, Prüfung der Durchsetzbarkeit eines Forderungsportfolios, Treuhandverwahrungen. Bei umfangreicheren Aufträgen (Analyse + Vertragsdokumentation + zugehörige Ergebnisse) bieten wir einen Festpreis für das gesamte Paket an; ein vereinbarter Festpreis geht dem Stundensatz und den Zuschlägen vor.


**Erfolgshonorar** — bei Geldforderungen üblicherweise 20–25 % der beigetriebenen Leistung.


**Monatspauschale** — für langfristige Mandanten mit regelmäßigem Bedarf; garantierte Priorität und individuelle Bedingungen.


IUSTORIA, advokátní kancelář, s.r.o. · IČO 173 53 866 · Slovákova 279/11, 602 00 Brno · info@iustoria.cz · +420 777 366 857
Für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen gelten unsere [Allgemeinen Geschäftsbedingungen](/de/agb/).