# Wie viele Kilometer verträgt die Betreuung durch beide Eltern? Umzug, zwei Schulen und die Fahrten der Kinder

> Ein Elternteil zieht hundert oder dreihundert Kilometer weg, und die Frage lautet, ob die Betreuung durch beide Eltern noch funktionieren kann. Das tschechische Verfassungsgericht hat in diesem Jahr gesagt, dass die Entfernung allein nichts entscheidet. Es kommt auf die konkreten Kinder an, auf Schule und Fahrwege und darauf, wer die Entfernung verursacht hat.

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- Language: de
- Content type: article
- Published: 2026-09-16
- Modified: 2026-09-16
- Author: Mgr. Bára Bartoňková (Rechtsanwältin, Czech Bar Association reg. no. 21080)
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- Topics: Familienrecht, Sorgerecht, Rechtsprechung
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## Kurz gesagt

- Eine große Entfernung zwischen den Wohnorten schließt die Betreuung durch beide Eltern für sich genommen nicht aus. Das Gericht muss die konkreten Auswirkungen der Fahrten und der Schule auf die Kinder prüfen und auch eine ungleichmäßige Betreuung erwägen (Erkenntnis Az. IV. ÚS 765/26).
- Zieht ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen mit dem Kind weg, ist das ein wesentlicher Umstand, bedeutet aber weder eine automatische Rückkehr noch eine dauerhafte Sanktion. Kosten und Last der Fahrten soll vor allem tragen, wer weggezogen ist.
- Die Fahrten der Kinder dürfen keine Strafe sein: Im Erkenntnis Az. IV. ÚS 765/26 hob das Verfassungsgericht eine Entscheidung auf, nach der die Mutter jeden Monat über 3.600 km hätte fahren müssen.
- Seit dem 1. Januar 2026 kann ein Kind zwei Grundschulen besuchen, wenn das Gericht die Betreuung so geregelt hat, dass beide Eltern es betreuen (§ 49 Abs. 4 des tschechischen Schulgesetzes).
- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hielt den tschechischen Gerichten im Urteil Novák gegen Tschechische Republik vor, nach einem rechtswidrigen Umzug so lange Zeit verstreichen gelassen zu haben, bis sich der neue Zustand verfestigt hatte.

## Content

Nach einer Trennung ziehen Eltern selten in dieselbe Wohnsiedlung. Der eine bekommt eine Stelle in einer anderen Region, die andere zieht zurück zu ihren Eltern, der dritte findet eine neue Partnerin zweihundert Kilometer weiter. Vor Gericht fällt dann die Frage, auf die Eltern eine Zahl hören wollen: Bei wie vielen Kilometern können sich noch beide um die Kinder kümmern?

Eine solche Zahl gibt es nicht. Die Entscheidungen des tschechischen Verfassungsgerichts aus diesem Jahr sagen aber ziemlich genau, was ein Gericht bei großer Entfernung prüfen muss und was es sich nicht erlauben darf.

## Die Entfernung allein entscheidet nichts

Maßgeblich ist das Erkenntnis Az. IV. ÚS 765/26 vom 28. Juli 2026. Die Eltern von drei Kindern wohnten mehr als 300 km voneinander entfernt. Die Mutter war Jahre zuvor ohne Zustimmung des Vaters zu ihren Eltern gezogen, als sie in Elternzeit und mit Zwillingen schwanger war. Der Vater zog ihr dann für eine Weile nach und kehrte später zurück. Danach lebten die Eltern mehrere Jahre in Wechselbetreuung, die älteste Tochter besuchte zwei Kindergärten.

Als die Tochter in die Grundschule kam, legte das Bezirksgericht eine asymmetrische Betreuung fest: Die Kinder waren etwa 70 % der Zeit beim Vater und 30 % bei der Mutter. Das Kreisgericht ging weiter. Es übertrug die Kinder in die alleinige Betreuung des Vaters und ließ der Mutter drei Wochenenden im Monat, wobei sie die Kinder fahren sollte. Der Hauptgrund: Die Mutter habe die Entfernung damals rechtswidrig geschaffen und solle daraus keinen Vorteil ziehen.

Das Verfassungsgericht hob die Entscheidung des Kreisgerichts auf. Aus dem Erkenntnis ergeben sich drei Regeln:

- **Eine große Entfernung schließt die Betreuung durch beide Eltern für sich genommen nicht aus.** Das Gericht muss die konkreten Auswirkungen der Fahrten und des Wechsels zwischen zwei Umgebungen auf die konkreten Kinder prüfen, wie groß die Entfernung auch ist (Rn. 47).
- **Das Gericht muss eine ungleichmäßige Betreuung ernsthaft erwägen**, etwa die meisten Wochentage bei einem Elternteil und verlängerte Wochenenden beim anderen, und erklären, warum es sie ablehnt (Rn. 48–50).
- **Betreuung wird nicht als Strafe festgelegt.** Der einseitige Umzug ist ein wesentlicher Umstand, er kann aber kein „alles überlagernder“ Grund sein, auch nicht nach Jahren funktionierender Betreuung (Rn. 72–76).

## Die Fahrten dürfen keine Strafe sein

Am anschaulichsten ist der Teil des Erkenntnisses, in dem es ums Auto geht. Nach der Entscheidung des Kreisgerichts sollte die Mutter die Kinder dreimal im Monat freitags mittags abholen und sonntagabends zurückbringen. Die Kinder wären so an einem Wochenende über 600 km gefahren, die Mutter das Doppelte, im Monat über 3.600 km.

Das Verfassungsgericht erinnerte daran, dass die Hindernisse eines Umgangs über große Entfernung aufgeteilt werden sollen und dass auch der Elternteil, bei dem die Kinder leben, einen Teil davon tragen muss. Hat einer der Eltern die Entfernung verursacht, kann ein größerer Teil auf ihn übergehen. Diese „Sanktion“ darf aber **nicht grenzenlos sein**: Erreichen die Fahrten ein Ausmaß, das ein Mensch nicht ohne Erschöpfung bewältigt, entwerten sie die gemeinsame Zeit mit den Kindern selbst und treffen vor allem die Kinder (Rn. 77).

## Gleiche Frage, anderes Ergebnis

Damit nicht der Eindruck entsteht, die Betreuung durch beide Eltern über eine Entfernung hinweg sei immer möglich: Im Beschluss Az. II. ÚS 611/26 vom 22. April 2026 wies das Verfassungsgericht die Beschwerde einer Mutter zurück, deren zehnjähriger Sohn in der Betreuung des Vaters blieb, obwohl die Eltern nur 70 km voneinander entfernt wohnten. Die Gerichte hatten dort einen sehr heftigen Konflikt der Eltern festgestellt, der den Jungen nach Ansicht des Bezirksgerichts schwer traumatisierte, und der Besuch zweier Schulen hätte eine Zusammenarbeit erfordert, zu der die Eltern nicht fähig waren. Die Sachverständige riet wegen der emotionalen Verfassung des Jungen von zwei Schulen ab. Das Verfassungsgericht fügte hinzu, dass Wechselbetreuung in Betracht käme, wenn der Junge denselben Wohnort und dieselbe Schule behielte oder wenn sich der Konflikt abschwächte.

Entscheidend ist also das Zusammenspiel: Entfernung, Alter und Wesen der Kinder, Schule, Freizeitaktivitäten, Freunde und vor allem die Fähigkeit der Eltern zusammenzuarbeiten.

## Zwei Schulen gibt es nicht mehr nur bei Wechselbetreuung

Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Fassung des tschechischen Schulgesetzes. Ein Schüler **kann an zwei Grundschulen unterrichtet werden**, wenn das Gericht die Betreuung so geregelt hat, dass beide Eltern ihn betreuen (§ 49 Abs. 4). Das Zeugnis stellt die Schule aus, die er zuerst besucht hat, sofern die Eltern durch Vereinbarung oder das Gericht nichts anderes bestimmen, und die Schulleitungen sollen sich auf Regeln für ihre Zusammenarbeit einigen. Bei Kindergärten gilt das nur für ein Kind in der verpflichtenden Vorschulbildung (§ 34a Abs. 7).

Zwei Bedingungen übersehen Eltern gern. Es muss sich um eine **gerichtliche** Regelung der Betreuung durch beide Eltern handeln; eine bloße Vereinbarung ohne Gericht reicht nicht. Und das Gesetz ermöglicht es nur, garantiert aber nichts. Die Gerichte prüfen weiterhin, ob das konkrete Kind zwei Schulen verkraftet, ob es in der Klasse nicht den Anschluss verliert und wie sich der Unterrichtsstoff abstimmen lässt.

## Umzug ohne Zustimmung

Den Wohnort des Kindes zu bestimmen, gehört zur elterlichen Verantwortung **beider** Eltern (§ 858 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs). Können sie sich nicht einigen, entscheidet das Gericht. Ein Elternteil, der mit dem Kind wegzieht, bevor das Gericht entschieden hat, handelt rechtswidrig.

Was daraus folgt:

- **Eine Rückkehr wird nicht automatisch angeordnet.** Das Gericht beurteilt die Gründe, die zum Umzug geführt haben, und vor allem das Interesse des Kindes (Beschluss Az. I. ÚS 71/26 vom 12. Februar 2026). Gründe wie häusliche Gewalt können den Schritt rechtfertigen.
- **Die Kosten des Umzugs trägt, wer umgezogen ist.** Im Fall Az. I. ÚS 71/26 sollte die Mutter das Kind zum Umgang an den Wohnort des Vaters bringen und die höheren Kosten tragen.
- **Die Zeit darf nicht an Stelle des Gerichts entscheiden.** Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sprach dem Vater im Urteil **Novák gegen Tschechische Republik** (Beschwerde Nr. 6656/24, Urteil vom 9. April 2026) 12.000 EUR zu. Die Mutter war 2022 mit den beiden Töchtern von Brünn nach Prag gezogen, die Gerichte wiesen die Anträge des Vaters auf eine schnelle Regelung ab, und innerhalb weniger Monate „verfestigte“ sich der Zustand. Das Gericht übertrug die Kinder dann der Mutter mit der Begründung, sie hätten sich an Prag gewöhnt. Der EGMR stellte fest, dass die Beziehung zwischen Elternteil und Kind nicht durch bloßen Zeitablauf bestimmt werden darf und dass die späteren Geldstrafen und die Strafverfolgung der Mutter keine Abhilfe mehr brachten.

## Was tun, wenn ein Umzug bevorsteht

**Sie ziehen um:**

1. Einigen Sie sich zuerst oder stellen Sie einen Antrag beim Gericht. Ziehen Sie nicht nach dem Motto „Wir werden schon sehen“ um.
2. Kommen Sie mit einem konkreten Plan: wer fährt, wo die Kinder übergeben werden, wer die Fahrten bezahlt, wie es in den Ferien läuft und was mit der Schule ist.
3. Rechnen Sie damit, dass Sie den größeren Teil der Fahrten übernehmen.

**Der andere Elternteil zieht um:**

1. Widersprechen Sie schriftlich und sofort.
2. Stellen Sie einen Antrag beim Gericht und, wenn die Verhältnisse bis zur Entscheidung geregelt werden müssen, auch einen Antrag auf eine vorläufige Entscheidung. Wie das geht, beschreibe ich im Artikel [Sie haben einen Antrag auf vorläufige Entscheidung über Ihr Kind erhalten. Was nun?](/de/blog/antrag-auf-vorlaeufige-entscheidung-ueber-ihr-kind-erhalten-was-nun/)
3. Halten Sie in der Zwischenzeit den Kontakt zu den Kindern, auch wenn das viel Fahrerei bedeutet. Passivität wendet sich vor Gericht gegen den Elternteil.

Allgemeiner darüber, worauf Gerichte im Verfahren über Kinder achten, schreibe ich im Artikel [Sorgerechtsstreit — was Eltern wissen müssen](/de/blog/sorgerechtsstreit-was-eltern-wissen-muessen/).

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<div class="post-disclaimer">Dieser Artikel beschreibt die Rechtslage und die Rechtsprechung zum 16. September 2026. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.</div>

## Häufige Fragen

### Darf ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen mit dem Kind wegziehen?

Nein. Den Wohnort des Kindes zu bestimmen, gehört zur elterlichen Verantwortung beider Eltern (§ 858 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs). Können sie sich nicht einigen, entscheidet das Gericht; einen einseitigen Umzug werten die Gerichte als rechtswidrig.

### Schließt eine Entfernung von 300 km die Wechselbetreuung aus?

Für sich genommen nicht. Nach dem Erkenntnis Az. IV. ÚS 765/26 muss das Gericht Fahrten, Schule und Erschöpfung der Kinder konkret beurteilen und auch eine asymmetrische Betreuung erwägen; ein pauschaler Hinweis auf die Entfernung genügt nicht.

### Wer muss die Kinder fahren, wenn ein Elternteil weggezogen ist?

In der Regel soll die Last der Fahrten aufgeteilt werden und vor allem auf den Elternteil übergehen, der die Entfernung verursacht hat. Sie darf aber nicht so groß sein, dass die Erschöpfung die gemeinsame Zeit mit den Kindern selbst entwertet (Erkenntnis Az. IV. ÚS 765/26).

### Kann mein Kind zwei Schulen besuchen?

Ja, wenn das Gericht die Betreuung so geregelt hat, dass beide Eltern das Kind betreuen. Das Zeugnis stellt die Grundschule aus, die das Kind zuerst besucht hat, sofern die Eltern oder das Gericht nichts anderes bestimmen (§ 49 Abs. 4 des tschechischen Schulgesetzes); bei Kindergärten gilt das nur für die verpflichtende Vorschulbildung.

### Muss das Gericht die Kinder nach einem rechtswidrigen Umzug zurückkehren lassen?

Nicht automatisch. Das Gericht beurteilt die Gründe für den Umzug und das Interesse des Kindes (Beschluss Az. I. ÚS 71/26), darf aber nicht zulassen, dass sich ein rechtswidriger Zustand durch bloßen Zeitablauf verfestigt (EGMR, Novák gegen Tschechische Republik, Nr. 6656/24).

### Wie schnell sollte ich handeln, wenn der andere Elternteil mit den Kindern weggezogen ist?

So schnell wie möglich. Stellen Sie einen Antrag beim Gericht und, wenn die Verhältnisse sofort geregelt werden müssen, einen Antrag auf eine vorläufige Entscheidung; je länger die Kinder am neuen Ort leben, desto schwerer lässt sich der Zustand ändern.


## Quellen

- [zákon č. 89/2012 Sb., občanský zákoník](https://e-sbirka.gov.cz/sb/2012/89)
- [zákon č. 561/2004 Sb., školský zákon](https://e-sbirka.gov.cz/sb/2004/561)
- Ústavní soud České republiky, sp. zn. IV. ÚS 765/26
- Ústavní soud České republiky, sp. zn. II. ÚS 611/26
- Ústavní soud České republiky, sp. zn. I. ÚS 71/26
- [Evropský soud pro lidská práva, stížnost č. 6656/24](https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22appno%22:[%226656/24%22]})