# Was sich im tschechischen Familienrecht seit Januar 2026 geändert hat — und was das für Sie bedeutet
> Seit dem ersten Januar gilt die umfassendste Familienrechtsreform des letzten Jahrzehnts. Sie verändert Scheidung, Sorgerecht und Unterhalt. Hier das Wesentliche — ohne Juristendeutsch.
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- Language: de
- Content type: article
- Published: 2026-01-16
- Modified: 2026-01-16
- Author: Mgr. Bára Bartoňková
- Topics: Familienrecht, Gesetzgebung, Scheidung
## Content
Seit dem 1. Januar 2026 ist das Gesetz Nr. 268/2025 Sb. in Kraft — die umfassendste Novelle des Familienrechts seit der Verabschiedung des neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs im Jahr 2014. Die Medien vereinfachen sie oft zur „Scheidungsnovelle", aber das ist eine irreführende Verkürzung. Die Änderungen betreffen das Sorgerecht, den Unterhalt, die elterliche Verantwortung und die Art und Weise, wie Gerichte Familienstreitigkeiten insgesamt angehen.

Als Anwältin, die sich täglich mit Familien- und Strafrecht befasst, sehe ich die Novelle als Schritt in die richtige Richtung. Aber ich weiß auch, dass eine bloße Gesetzesänderung nicht ausreicht — entscheidend ist, wie Gerichte und Eltern sie in der Praxis umsetzen. Und genau darüber möchte ich schreiben.

## Scheidung: schneller und mit weniger Schuldzuweisung

Die erste große Änderung betrifft die Scheidung selbst.

Bis Ende 2025 ermittelten Gerichte bei strittigen Scheidungen die Ursachen des Scheiterns der Ehe. In der Praxis sah das so aus, dass sich beide Seiten im Gerichtssaal gegenseitig beschuldigten — wer wen betrogen hat, wer ausgezogen ist, wer daran schuld war, dass die Ehe nicht mehr funktionierte. Für die meisten Menschen war das demütigend, und für Kinder, deren Eltern sich stritten, verheerend.

Ab Januar 2026 untersucht das Gericht die Ursachen des Scheiterns nicht mehr. Es stellt lediglich fest, ob die Ehe zerrüttet ist. Und wenn beide Ehepartner sich einig sind, dass dies der Fall ist, gilt dies als bewiesen — ohne weitere Beweisaufnahme.

Die Novelle führt auch den Begriff der „einvernehmlichen Scheidung" ein, der die bisherige unstreitige Scheidung ersetzt. Die Anforderung, dass Ehepartner nachweisen müssen, dass sie seit mehr als sechs Monaten nicht mehr zusammenleben, entfällt. Wenn sie sich in allen wesentlichen Punkten einigen — Vermögen, Wohnung und Regelungen für die Kinder — kann die Scheidung deutlich schneller erfolgen.

Die Gerichtsgebühren sind nun gestaffelt: zweitausend Kronen für eine einvernehmliche Scheidung, fünftausend für eine strittige. Der Gesetzgeber sendet ein klares Signal — einigen Sie sich, wenn es geht. Einen praktischen Entscheidungsbaum und Vergleich beider Wege finden Sie im Artikel [Einvernehmliche vs. streitige Scheidung](/de/blog/einvernehmliche-vs-streitige-scheidung/).

## Sorgerecht: Schluss mit dem Schubladendenken

Dies ist meiner Meinung nach die grundlegendste Änderung — und zugleich diejenige, die die meisten Fragen aufwirft.

Bisher entschieden Gerichte über die Zuweisung der Kinder in das alleinige Sorgerecht, das Wechselmodell oder das gemeinsame Sorgerecht. In der Praxis wurde daraus ein Wettbewerb. Eltern „kämpften" darum, wer das Kind „bekommt". Anwälte argumentierten, warum gerade ihr Mandant der bessere Elternteil sei. Und die Kinder standen dazwischen.

Ab Januar 2026 schafft das Gesetz diese Kategorien ab. Es gibt kein alleiniges Sorgerecht, es gibt kein Wechselmodell als rechtliches Institut. Stattdessen entscheidet das Gericht, dass das Kind in der Obhut beider Eltern bleibt — und wenn sich die Eltern nicht einigen können, legt es den Umfang der Betreuung durch jeden Elternteil fest.

Das mag wie eine kosmetische Änderung aussehen — schließlich konnte das Gericht auch früher ein Wechselmodell anordnen. Aber der Unterschied liegt im Ansatz. Das Gesetz erklärt nun, dass beide Eltern gleichwertige Bezugspersonen sind. Der Ausgangspunkt ist nicht „wem wird das Kind zugesprochen", sondern „wie stellen wir sicher, dass das Kind beide Eltern hat".

Es ist ein Wandel vom Konflikt zur Zusammenarbeit. Zumindest auf dem Papier. Wie die Gerichte das in der Praxis umsetzen und was Sie von ihnen tatsächlich verlangen können, habe ich ausführlich im Beitrag [Sorgerechtsstreit — was Eltern wissen müssen](/de/blog/sorgerechtsstreit-was-eltern-wissen-muessen/) beschrieben. Weigert sich das Kind, zum anderen Elternteil zu gehen, hilft der Text [Wenn das Kind nicht zum anderen Elternteil will](/de/blog/wenn-das-kind-nicht-zum-anderen-elternteil-will/).

## Ein Verfahren statt zwei

Eine praktische Änderung, die Zeit und Nerven spart: Das Scheidungsverfahren und das Sorgerechtsverfahren werden ab Januar zu einem einzigen zusammengelegt.

Bisher funktionierte es so, dass das Gericht zuerst über das Sorgerecht und den Unterhalt der Kinder entschied und erst dann über die Scheidung befinden konnte. Zwei Verfahren, zwei Richter, zweimal in den Gerichtssaal — und der gesamte Prozess zog sich dadurch in die Länge.

Jetzt behandelt das Gericht alles auf einmal. Scheidung, Regelungen für die Kinder, Unterhalt. Für Eltern bedeutet das weniger Verhandlungen, weniger Wartezeit und — hoffentlich — weniger Raum für eine Eskalation des Konflikts.

## Unterhalt: neue Instrumente zur Durchsetzung

Die Novelle bringt mehrere Änderungen, die auf den ersten Blick technisch erscheinen, in der Praxis aber einem Elternteil, der auf Unterhalt wartet, entscheidend helfen können.

Erstens — fällige Unterhaltsforderungen können künftig abgetreten werden. Das bedeutet: Wenn Ihr Partner Ihnen Unterhalt schuldet und Sie nicht die Kraft oder die Mittel haben, ihn einzutreiben, können Sie die Forderung an einen Dritten übertragen, der sich um die Beitreibung kümmert. Bei minderjährigen Kindern bedarf dies der gerichtlichen Genehmigung, aber die Möglichkeit als solche ist neu.

Zweitens — die Regierung kann per Verordnung einen erhöhten Verzugszins für rückständigen Unterhalt minderjähriger Kinder festlegen. Das Ziel ist Motivation: Je länger der Schuldner zögert, desto mehr zahlt er.

Und drittens — das Gesetz präzisiert die Regeln für die Unterhaltsberechnung. Gerichte werden die sogenannte Einkommenspotenzialität besser beurteilen können — also Situationen, in denen der unterhaltspflichtige Elternteil seine Einkünfte gezielt senkt, um weniger zu zahlen. Zur Berechnung, Durchsetzung und zu den Situationen, in denen der andere Elternteil nicht zahlt, habe ich gesondert geschrieben — siehe [Unterhalt nach der Novelle 2026](/de/blog/unterhalt-nach-der-novelle-2026/).

## Verbot körperlicher Züchtigung

Die Novelle verankert ausdrücklich die Pflicht der Eltern, für das Kind ohne körperliche Bestrafung, seelisches Leid und andere erniedrigende Maßnahmen zu sorgen.

Ich weiß, dass dieses Thema Emotionen weckt. Ein Teil der Öffentlichkeit sieht ein gesetzliches Verbot einer Ohrfeige als übertriebenen Eingriff des Staates in die Privatsphäre der Familie. Aber aus rechtlicher Sicht — und aus der Perspektive von Kindern, die in Familienstreitigkeiten geraten — ist es ein wichtiges Signal.

Es bedeutet nicht, dass wegen eines Klapses auf die Hand die Polizei kommt. Es bedeutet, dass das Gesetz klar sagt, wo die Grenze liegt. Und im Kontext von Sorgerechtsverfahren, in denen das Gericht beurteilt, wie ein Elternteil für das Kind sorgt, kann es reale Auswirkungen auf die Entscheidungsfindung haben.

## Vorläufige Entscheidungen statt einstweiliger Verfügungen

Die letzte Änderung, die ich erwähnen möchte: In Verfahren über die Kinderbetreuung werden die bisherigen einstweiligen Verfügungen durch ein neues Instrument ersetzt — die vorläufige Entscheidung.

Der entscheidende Unterschied: Vor Erlass einer vorläufigen Entscheidung muss das Gericht beiden Seiten — einschließlich des Kindes — die Möglichkeit zur Stellungnahme geben. Bisher konnte das Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen, ohne die andere Seite anzuhören. Das führte zu Situationen, in denen ein Elternteil mit dem Kind wegzog und der andere davon aus einem Gerichtsbeschluss erfuhr.

Die neue Regelung ist ausgewogener. Sie schützt das Kind, respektiert aber zugleich die Rechte beider Eltern.

## Was das in der Praxis bedeutet

Die Novelle gilt seit Januar, aber die neuen Regeln gelten nur für Verfahren, die nach dem 1. Januar 2026 eingeleitet wurden. Wenn Ihre Scheidung oder Ihr Sorgerechtsstreit seit letztem Jahr läuft, wird er nach den alten Vorschriften abgeschlossen.

Wenn Sie jedoch eine Scheidung oder eine Änderung der Sorgeregelung erst in Erwägung ziehen — oder wenn sich Ihre Situation seit Januar geändert hat — stehen Sie vor einer neuen Rechtslage. Die Regeln sind anders. Und in vieler Hinsicht günstiger für diejenigen, die bereit sind, sich zu einigen.

Familienstreitigkeiten sind einzigartig. Es geht nicht nur um Paragraphen — es geht um Menschen, Beziehungen und Kinder, die sich ihre Eltern nicht ausgesucht haben. Und genau deshalb ist es wichtig, jemanden an seiner Seite zu haben, der nicht nur das Gesetz versteht, sondern auch die Situation versteht, in der Sie sich befinden.

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