# „Ich habe nichts, wovon ich zahlen könnte.“ Unterhalt, wenn der andere Elternteil behauptet, nichts zu haben

> Auf dem Papier der Mindestlohn, als Selbstständiger mit Ausgabenpauschale, das Vermögen auf Verwandte übertragen, und trotzdem Urlaub am Meer. Wonach das Gericht den Unterhalt bemisst, wenn der andere Elternteil behauptet, nichts zu haben, und wie Sie seinen tatsächlichen Lebensstandard belegen.

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- Language: de
- Content type: article
- Published: 2026-09-16
- Modified: 2026-09-16
- Author: Mgr. Bára Bartoňková (Rechtsanwältin, Czech Bar Association reg. no. 21080)
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- Topics: Familienrecht, Unterhalt, Rechtsprechung
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## Kurz gesagt

- Das Gericht geht nicht nur von der Gehaltsabrechnung aus. Es prüft die tatsächlichen Einkünfte, das Vermögen, den Lebensstandard und auch, was der Elternteil verdienen könnte, wenn er ohne wichtigen Grund eine Arbeit oder Vermögen aufgegeben hat (§ 913 Abs. 3 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs).
- Wer dem Gericht seine Einkünfte nicht ordnungsgemäß nachweist, wird so behandelt, als hätte er ein Monatseinkommen von 121.500 CZK (rund 4.860 EUR), also das Fünfundzwanzigfache des Lebensminimums (§ 916 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs).
- Im Beschluss Az. IV. ÚS 1478/26 billigte das tschechische Verfassungsgericht den Unterhalt, den die Gerichte einem Vater auferlegt hatten, der einen Lohn von 25.000 CZK (rund 1.000 EUR) angab, sein Vermögen aber auf seinen Sohn übertragen hatte und von dessen Zahlungen von mindestens 136.000 CZK (rund 5.400 EUR) im Monat lebte.
- Unterhalt für ein Kind kann bis zu drei Jahre rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung zugesprochen werden; auf rückständigen Unterhalt fällt seit 2026 ein erhöhter Verzugszins von 2,5 Promille pro Tag an.

## Content

„Ich habe nichts, wovon ich zahlen könnte.“ Diesen Satz höre ich im Unterhaltsverfahren fast jedes Mal, wenn der andere Elternteil selbstständig ist, nur „auf Vereinbarung“ arbeitet, also außerhalb eines regulären Arbeitsverhältnisses, oder das Haus kürzlich auf seine Mutter übertragen hat. Auf dem Papier ein minimales Einkommen. In den sozialen Netzwerken ein neues Auto und Urlaub am Meer.

Dieses Missverhältnis kann das Gericht entwirren. Dafür braucht es aber Unterlagen. Eine allgemeine Darstellung des Unterhalts nach der Novelle finden Sie im Artikel [Unterhalt nach der Novelle 2026: Wie viel, wie lange und was tun, wenn nicht gezahlt wird](/de/blog/unterhalt-nach-der-novelle-2026/). Hier geht es um die Situation, in der der unterhaltspflichtige Elternteil seine Möglichkeiten verschleiert.

## Das Gericht rechnet mit Möglichkeiten statt mit der Gehaltsabrechnung

Die Höhe des Unterhalts bestimmen der berechtigte Bedarf des Kindes und die **Fähigkeiten, Möglichkeiten und Vermögensverhältnisse** des unterhaltspflichtigen Elternteils (§ 913 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, *občanský zákoník*). Das Gesetz fügt zwei Regeln hinzu, die in solchen Streitigkeiten den Ausschlag geben:

- Das Gericht prüft, ob der Elternteil **ohne wichtigen Grund eine besser bezahlte Arbeit aufgegeben hat** und ob sein Einkommen dem entspricht, was er nach Gesundheit, Ausbildung, Qualifikation und Lage auf dem Arbeitsmarkt erreichen könnte.
- Es prüft auch, ob der Elternteil **ohne wichtigen Grund auf einen Vermögensvorteil verzichtet hat** oder unangemessene Vermögensrisiken eingeht.

Und noch etwas: Der Lebensstandard des Kindes soll grundsätzlich dem Lebensstandard der Eltern entsprechen, und dieser Gesichtspunkt hat sogar Vorrang vor dem berechtigten Bedarf des Kindes (§ 915 Abs. 1). Das Kind soll also nicht nur „das Nötigste“ haben, wenn der Elternteil selbst überdurchschnittlich gut lebt.

## Wer seine Einkünfte nicht nachweist, wird behandelt, als verdiene er 121.500 CZK

Diese Regel kennen Eltern oft nicht. Weist der unterhaltspflichtige Elternteil dem Gericht **seine Einkünfte nicht ordnungsgemäß nach** und ermöglicht er ihm auch nicht, weitere Angaben zu ermitteln, etwa indem er Bank- oder Steuerdaten zugänglich macht, gilt als sein durchschnittliches Monatseinkommen das **Fünfundzwanzigfache des Lebensminimums eines Einzelnen** (*životní minimum*, § 916 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Bei einem Lebensminimum von 4.860 CZK (rund 194 EUR) sind das **121.500 CZK im Monat** (rund 4.860 EUR).

In der Praxis heißt das: Beantragen Sie, dass das Gericht den Unterhaltspflichtigen auffordert, alle Einkünfte und sein Vermögen nachzuweisen, und ihn über diese Vermutung belehrt. Schweigen oder unvollständige Unterlagen können ihn dann teuer zu stehen kommen.

## Selbstständige, Pauschale und „Einkünfte“ aus der Firma

Bei Unternehmern ist die Steuererklärung mit Ausgabenpauschale oder niedrigem Gewinn das häufigste Argument. Die Steuerbemessungsgrundlage zeigt aber nicht, wovon jemand tatsächlich lebt. Das tschechische Verfassungsgericht sagt wiederholt, dass das Gericht nicht nur von den tatsächlichen Einkünften ausgehen muss, sondern auch vom **Einkommenspotenzial** und von den gesamten Vermögensverhältnissen (Erkenntnis Az. III. ÚS 1952/25 vom 12. Februar 2026).

Verdient der Elternteil „an mehreren Stellen“ oder über eigene Gesellschaften, verlangen Sie, dass das Gericht Folgendes ermittelt:

- Kontoauszüge, private wie geschäftliche,
- Beteiligungen an Gesellschaften und Geschäftsführerposten (öffentliches Handelsregister),
- Immobilien (das Liegenschaftskataster ist öffentlich),
- Fahrzeuge, die der Elternteil nutzt, einschließlich Firmenwagen,
- Mieteinnahmen und andere regelmäßige Zahlungen.

Aus demselben Erkenntnis folgt auch eine Pflicht des Gerichts: In der Begründung muss es klar angeben, von welchen Einkünften beider Eltern es ausgegangen ist und wie es zu dem konkreten Betrag gekommen ist. Ein „geschätzter“ Unterhalt ohne nachprüfbare Überlegung hat keinen Bestand.

## Wenn der Elternteil von fremdem Geld lebt

Ein eindrückliches Beispiel stammt aus dem Juli dieses Jahres. Ein Vater gab einen Lohn von 25.000 CZK (rund 1.000 EUR) als Fahrer und Hausmeister an. Sein umfangreiches Vermögen hatte er aber auf seinen Sohn übertragen, gegen das Versprechen, dass der Sohn ihm den bisherigen Lebensstandard sichert. Die Gerichte stellten Urlaube im Ausland, die kostenlose Nutzung einer Wohnung und eines Autos sowie regelmäßige Zahlungen des Sohnes fest. Sein Einkommen schätzten sie auf mindestens 136.000 CZK (rund 5.400 EUR) im Monat und, zusammen mit den Kosten, die der Sohn für ihn übernahm, auf mindestens 280.000 CZK (rund 11.200 EUR). Das Stadtgericht Prag verpflichtete ihn zu einem Unterhalt von 17.000 CZK (rund 680 EUR) im Monat, davon 7.000 CZK (rund 280 EUR) auf das Konto des Kindes.

Das Verfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde des Vaters zurück (Beschluss Az. IV. ÚS 1478/26 vom 22. Juli 2026). Dabei erinnerte es daran, dass das Gericht von der Gesamtheit des beweglichen und unbeweglichen Vermögens und von der Lebensweise des Unterhaltspflichtigen ausgehen muss, also von Wohnen, Hobbys oder Urlauben. Diesen Grundsatz hatte es schon früher im Erkenntnis Az. IV. ÚS 1578/23 formuliert.

Dazu zwei Anmerkungen. Es handelt sich um einen zurückweisenden Beschluss (*usnesení*) und nicht um ein Erkenntnis (*nález*, eine Sachentscheidung des Verfassungsgerichts); das Verfassungsgericht hat nur bestätigt, dass die Entscheidung der ordentlichen Gerichte nicht extrem war. Und ausschlaggebend war, dass der Vater die Übertragung des Vermögens selbst eingeräumt hatte. Ohne Belege wären die Gerichte womöglich nicht zu diesem Schluss gekommen.

## Wie Sie den Lebensstandard belegen

Im Unterhaltsverfahren ermittelt das Gericht den Sachverhalt selbst, Sie müssen dabei aber nicht passiv bleiben. Hilfreich sind:

- **Konkrete Ausgaben des anderen Elternteils:** Urlaube, Autos, Wohnen, teure Hobbys, Schulgeld für weitere Kinder.
- **Öffentliche Register:** Handelsregister, Liegenschaftskataster.
- **Eigene Belege** darüber, wie die Familie vor der Trennung gelebt hat. An diesen Standard war das Kind gewöhnt.
- **Öffentlich zugängliche Fotos und Beiträge**, die den Lebensstil zeigen. Versuchen Sie aber nicht, sich fremde Daten unrechtmäßig zu beschaffen; ein solcher Beweis kann Ihnen selbst schaden.
- **Eine genaue Aufstellung des Bedarfs des Kindes:** Schule, Freizeitaktivitäten, Arzt, Kleidung, Wohnen.

## Wenn er trotzdem nicht zahlt

Seit 2026 wird es teurer, nicht zu zahlen. Bei rückständigem Unterhalt für ein minderjähriges Kind beträgt der Verzugszins in den ersten sechs Monaten **2,5 Promille des geschuldeten Betrags pro Tag** (Regierungsverordnung Nr. 517/2025 Sb., für Verzug, der ab dem 1. Januar 2026 entstanden ist). Außerdem können Sie

- die **Zwangsvollstreckung** (*exekuce*) beantragen,
- eine fällige, vom Gericht zugesprochene Forderung **gegen Entgelt abtreten** (§ 921a des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs),
- beim Arbeitsamt (*Úřad práce*) **Ersatzunterhalt** beantragen,
- **Strafanzeige** erstatten: Wer seine Unterhaltspflicht länger als vier Monate nicht erfüllt und das Kind dadurch der Gefahr der Not aussetzt, begeht die Straftat der Vernachlässigung der Unterhaltspflicht (*zanedbání povinné výživy*), und zwar **auch fahrlässig** (§ 196 des tschechischen Strafgesetzbuchs). Die Strafbarkeit erlischt, wenn der Schuldner die Schuld begleicht, bevor das Gericht erster Instanz mit der Verkündung des Urteils beginnt (§ 197).

Und der wichtigste Rat zum Schluss: **Warten Sie nicht.** Unterhalt für ein Kind kann höchstens **drei Jahre rückwirkend** ab dem Tag zugesprochen werden, an dem das gerichtliche Verfahren begonnen hat (§ 922 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Jeder weitere Monat des Wartens ist ein Monat, den Sie gerichtlich nicht mehr einfordern können.

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<div class="post-disclaimer">Dieser Artikel beschreibt die Rechtslage zum 16. September 2026. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.</div>

## Häufige Fragen

### Der andere Elternteil sagt, er arbeite nicht. Muss er dann keinen Unterhalt zahlen?

Doch. Das Gericht prüft auch, ob der Elternteil ohne wichtigen Grund eine besser bezahlte Arbeit aufgegeben hat, und geht von dem Einkommen aus, das er nach Gesundheit, Ausbildung und Lage auf dem Arbeitsmarkt erzielen könnte (§ 913 Abs. 3 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs).

### Was passiert, wenn der andere Elternteil dem Gericht seine Einkünfte gar nicht nachweist?

Weist er sie nicht nach und ermöglicht er dem Gericht auch nicht, geschützte Daten zu ermitteln, gilt als sein durchschnittliches Monatseinkommen das Fünfundzwanzigfache des Lebensminimums eines Einzelnen, also 121.500 CZK (rund 4.860 EUR) (§ 916 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs).

### Genügt bei Selbstständigen die Steuererklärung mit Ausgabenpauschale?

Für sich allein in der Regel nicht. Die Steuerbemessungsgrundlage zeigt nicht, wovon der Elternteil tatsächlich lebt. Das Gericht soll die gesamten Vermögensverhältnisse und den Lebensstandard beurteilen, einschließlich Vermögen, Firmen und Ausgaben.

### Hilft es, Vermögen auf Verwandte zu übertragen?

Meist nicht. Das Gericht berücksichtigt auch, ob der Elternteil ohne wichtigen Grund auf einen Vermögensvorteil verzichtet hat. Im Fall Az. IV. ÚS 1478/26 gingen die Gerichte vom tatsächlichen Lebensstandard eines Vaters aus, der sein Vermögen auf seinen Sohn übertragen hatte.

### Wie weit rückwirkend kann ich Unterhalt für mein Kind verlangen?

Höchstens drei Jahre zurück ab dem Tag, an dem das gerichtliche Verfahren eingeleitet wurde (§ 922 Abs. 1 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs). Zögern Sie mit dem Antrag deshalb nicht.

### Entfällt die Unterhaltspflicht bei Wechselbetreuung?

Nicht automatisch. Nach dem Erkenntnis Az. III. ÚS 1952/25 muss das Gericht den Unterhalt auch bei gleichmäßiger Betreuung festsetzen, wenn sich der Lebensstandard der Eltern unterscheidet.


## Quellen

- [zákon č. 89/2012 Sb., občanský zákoník](https://e-sbirka.gov.cz/sb/2012/89)
- [zákon č. 110/2006 Sb., o životním a existenčním minimu](https://e-sbirka.gov.cz/sb/2006/110)
- [č. 517/2025 Sb.](https://e-sbirka.gov.cz/sb/2025/517)
- Ústavní soud České republiky, sp. zn. III. ÚS 1952/25
- Ústavní soud České republiky, sp. zn. IV. ÚS 1478/26
- Ústavní soud České republiky, sp. zn. IV. ÚS 1578/23